Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.12.2024

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 5 Punkte, davon wurden 4 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Öffentlicher Teil

Bürgermeisterin Frink beantragt weiteren Tagesordnungspunkt: Annahme von Spende als TOP 2.

Beschluss:   

 Ja: einstimmig

Nein: 0

Enthaltungen: 0

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Verbandsordnung

 Forstzweckverband Wallmerod

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.04.2024 kündigte sich das örtliche Finanzamt mit einer Umsatzsteuersonderprüfung für den 21.05.2024 an.

Nach Aussage des beauftragten Umsatzsteuersonderprüfers gilt die Verbandsgemeinde Wallmerod als Pionier, worauf nun mehrere Verbandsgemeinden folgen, und ebenfalls im Begriff sind einen Forstzweckverband für die Waldbewirtschaftung zu gründen. Am Beispiel von Wallmerod will nun das Finanzamt die umsatzsteuerliche Würdigung solcher Betriebe vornehmen.

Die erste Einschätzung des Umsatzsteuersonderprüfers lautete wie folgt zusammenfassend:

  1. Die Hingabe des Stammholzes stellt einen Leistungsaustausch dar, der entgeltlich erfolgen muss und aufgrund dessen auch Umsatzsteuer zu zahlen ist.
  2. Die nachträgliche Kostenerstattung für Sachleistungen stellt ebenfalls ein Leistungsaustausch dar, der steuerbar ist.
  3. Fraglich ist ebenso, ob die Personalgestellung ein steuerrelevanter Vorgang ist, da das Personal nach seiner Auffassung an einen Unternehmer gestellt wird, und auch keine Organschaft vorläge.
  4. Aus den zuvor geschilderten Auslegungen, und aus der Tatsache heraus, dass die Ortsgemeinden noch das Eigentum der Waldflächen innehaben, sind die gemeindlichen Forstbetriebe weiterhin aufrecht zu erhalten.
  5. Dieses vorläufige Prüfungsergebnis haben wir einem Steuerberater vorgelegt, welcher auch in Abstimmung mit dem Finanzamt nun die folgenden Änderungsvorschläge ausgearbeitet hat:

Zu 1) Die Hingabe des Stammholzes stellt dann kein Leistungsaustausch dar, wenn der Forstzweckverband die Aufgabe der Bewirtschaftung des Waldes in Gänze übertragen bekommt. Dann liegt eine reine Geschäftsbesorgung vor und kein Handel zwischen den Beteiligten.

Hierzu bedarf es einer Anpassung der Verbandsordnung, in welcher zum einen die Aufgabenübertragung „in Gänze“ an den Forstzweckverband, zum anderen rein deklaratorisch die unentgeltliche Überlassung des Stammholzes für diese Zwecke festgehalten wird. 

Zu 2)  Diese Einbringung erledigt sich ebenfalls mit der zuvor benannten Form der Aufgabenübertragung „in Gänze“.

Zu 3) Die Personalgestellung

 Hier ist zu differenzieren zwischen dem durch die Förster geleistetem Revierdienst und der Anstellung der Waldarbeiter.

  1. Der Revierdienst ist eine staatliche Aufgabe. Nach derzeitiger Rechtslage haben Dritte zu diesem zwischen den ör. Gebietskörperschaften entstehenden besonderen Beziehungsgeflechts kein Zugang, dh. der Revierdienst kann nur staatlich erfolgen – es fehlt die Unternehmereigenschaft.
  2. Die Personalgestellung der Waldarbeiter seitens der Verbandsgemeinde als Anstellungskörperschaft, ehemals an die einzelnen Forstbetriebe und nun an den Forstzweckverband findet ebenfalls außerhalb des Marktgeschehens und außerhalb einer wirtschaftlichen Betätigung statt, solange keine Leistungen an Dritte erbracht werden.

Zu 4) Wenn die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden auch nach endgültiger Prüfung noch fortbestehen müssen, so resultiert dies aus der vertraglichen Bindung über die Verbandsordnung, und nicht auf Basis der Eigentumsverhältnisse. Dies ist noch abschließend zu prüfen.  

Eine weitere Einlassung erreichte uns vom zuständigen Forstamt Rennerod und von der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde für das Zuwendungswesen im Bereich Forsten.

Diese lautete wie folgt:

„Durch die Gründung eines Forstzweckverbandes (FZV) geht der Wald des jeweiligen Zuwendungsempfängers in den Besitz des FZV über. Der Förderzweck verbleibt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, beim Zuwendungsempfänger. Dies Bedeutet, dass entstehende Kosten für die Kultursicherung grds. vom Zuwendungsempfänger und nicht vom FZV Wallmerod getragen werden müssen. Sollten dagegen die Förderprojekte und damit auch die Verpflichtung den Förderzweck zu erreichen an den FZV übertragen werden, steht künftig an der Stelle der Ortsgemeinde der FZV. Dies muss der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden.“

Auch hier lautet die Empfehlung der Zentralstelle für Forsten dies in der Verbandsordnung zu regeln, damit der Umgang mit den Förderflächen und den damit einhergehenden Kosten der Kultursicherung und der Zahlungsverantwortung bei Rückforderungen nach dem Nichterreichen des Förderziels klar geregelt ist.

Aus diesem Grund wird der § 12 „Zuwendungen“ mit dem folgenden Absatz ergänzt:

(2) Für vor dem Gründungszeitpunkt beantragte Zuwendungen der Verbandsmitglieder des Forstzweckverbandes tritt der Forstzweckverband an die Stelle des ursprünglichen Antragstellers und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus der ursprünglichen Bewilligung.

Im entsprechenden Entwurf der geänderten Verbandsordnung sind die Anpassungen gelb markiert. Er ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Hahn am See stimmt den Änderungen der Verbandsordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP_2:

Annahme von Spenden

Sachverhalt:

Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.

Die folgende Geldspende wurde zum 28.10.2024 angezeigt:

4828.10.24Markus-Mühle GmbH & Co. KG§ 52, Abs. 2, 22650 Jahrfeier Hahn am SeeHeimat- und Kulturpflege300,00 €

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und veranlasst die Verwaltung die Spenden zweckbestimmt zu verbuchen.

Abstimmergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 3:

Mitteilungen

  • Die VG Wallmerod teilte mit, dass ein neuer Sirenenmast mit neuer Sirene, die auch Sprachnachrichten verbreiten kann für den Standort Gemeindezentrum Nähe unterer Parkplatz/Spielplatz vorgesehen ist.

Alternativ dazu wird von der OG der alte Standort am Bauhof (altes Spritzenhaus) präferiert. Diese Möglichkeit soll mit VG geklärt werden.

  •  ein Dämmerungsschalter soll an der Außenleuchte am unteren Eingang des Gemeindezentrums installiert werden.

TOP 4: 

Verschiedenes

  • Ratsmitglied A. Jung regt einen Rückschnitt der Gehölze am Markushöfer Weg an, ein Ortstermin mit weiteren Bauern soll stattfinden, bei dem geklärt werden soll, wo der Rückschnitt notwendig ist. Eigentümer der zum Weg angrenzenden Grundstücke sollen ausfindig gemacht werden.
  • Ratsmitglied J. Frink regt an die Protokollführung turnusgemäß auf alle Ratsmitglieder zu verteilen.
  • 1. Beigeordneter J. Schäfer regt an Wasser/Abwasser in den Bauhof zu legen.

Doris Frink,

Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.11.2024

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 6 Punkte, davon wurden 5 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Öffentlicher Teil

TOP 1:  

Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Notfalltreffpunktes der Ortsgemeinde

Dazu hat Herr Stephan Trumm (Wehrführer) offengelegt, dass sich die Dorfbevölkerung bei einem Notfall auf dem Dorfplatz (Linde) treffen soll.

Bei einem Ausfall vom Stromnetz sind die Notrufnummern nicht mehr zu erreichen, da das Festnetz direkt ausfällt, irgendwann später auch das Handynetz. Für diesen Fall gibt es den Notfalltreffpunkt. Die Feuerwehr kann über Funk die Rettungskette in Gang setzen und auch erste Hilfe leisten.

Personen, die keinen besonderen Notfall darstellen können, bei Bedarf, sich im Gemeindezentrum aufhalten.

Um einen Aufenthalt im Notfall (Stromausfall) im Gemeindezentrum zu ermöglichen, beabsichtigt der Rat die Anschaffung eines Notstromaggregates (Diesel). So soll im Katastrophenfall die Möglichkeit geschaffen werden im Gemeindezentrum die nötigsten Grundleistungen zu organisieren. Ein schriftliches Angebot wird eingeholt. Die Förderung für die „Ausstattung Notfalltreffpunkt“ der Kreisverwaltung soll beantragt werden. Mit diesem Antrag wird ein weiterer Antrag der VG Wallmerod aktiviert.

Beschluss:

Einreichung des Förderantrages „Einrichtung von Notfalltreffpunkte der Gemeinde“ bei der Kreisverwaltung über 80 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500,- € soll erfolgen. Nach der Bewilligung des Antrages wird die VG Wallmerod weitere 5.000,- € für die Einrichtung bereitstellen.

Ein Angebot eines Notstromaggregates dient als Grundlage zum Förderantrag.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7

Dagegen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzung für die Realsteuerhebesätze ab dem Erhebungszeitraum 01.01.2025

Sachverhalt:

Mit Urteil vom 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das alte Bewertungsverfahren als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Aus diesem Grund erlies der Gesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz am 16.11.2019. Damit wurde eine Neubewertung der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 erforderlich. Die hieraus errechneten Grundsteuermessbeträge gelten ab dem 01.01.2025, und damit wird ein neuer Veranlagungszeitraum geschaffen. Mit Ablauf 31.12.2024 endet der aktuelle Veranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Hebesätze aus der Haushaltssatzung über den 01.01. hinaus erstmals seit 1964 nicht mehr gegeben ist. Die Folge ist, dass die Jahreshauptveranlagung erst nach dem Beschluss der Haushaltssatzung und damit einhergehend nach der Festsetzung der neuen Hebesätze erfolgen könnte.

Deshalb empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz den Beschluss einer Hebesatzsatzung, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt und ihre Geltung bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde für das Jahr 2025 besteht. So kann die Jahreshauptveranlagung für die Bürger wie gewohnt im Januar ausgeführt werden und die Ortsgemeinde erlangt Rechtssicherheit im Hinblick auf die Festsetzungsvoraussetzungen.

Die Höhe der Realsteuerhebesätze im Satzungsentwurf bleiben für die Ortsgemeinde zum Vorjahr unverändert. Diese entsprechen den Nivellierungssätzen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz.  

Beschlussvorschlag:

Die Ortsgemeinde Hahn am See beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Fassung

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7

Dagegen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über das Angebot eines Wartungsvertrages zur jährlichen Räumung der Dachflächen des Gemeindezentrums.

 Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Wartungsvertrages mit Dachdeckermeister Thomas Jung, Stockum-Püschen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 7

Dagegen: 0

Enthaltungen: 0

TOP 4:

Mitteilungen

  • Die 650 Jahrfeier war ein voller Erfolg. Reibungsloser Ablauf der Veranstaltung war sichergestellt. Die Säuberung des Saals erfolgte durch Fa. Müller Dienstleistungen.
  • Auf dem Friedhof wurden 2 abgestorbene Fichten aus Sicherheitsgründen entfernt und in der Elbinger Str. mussten 3 Bäume beschnitten werden, um das Lichtraumprofil herzustellen.
  • Die Sinkkastenreinigung erfolgte durch Fa. Folz im gesamten Dorfgebiet.
  • Die Streublumenwiese am Ortseingang Richtung B8 wurde durch den Naturschutzverein entsprechend der Jahreszeit schonend gemäht und gerecht, um die Grundlage einer Magerwiese zu schaffen. So kann im Frühjahr wieder eine artenreiche, blühende Wiese entstehen.
  • Angebot der Sparkassenversicherung für eine Elementarschadenversicherung für das Gemeindezentrum beläuft sich um Mehrkosten von 219,61 €, insgesamt 422,25 €.

Neubetrachtung soll nach Abschluss aller Arbeiten nächstes Jahr erfolgen.

TOP 5:

Verschiedenes

  • Ratsmitglied Jan Wegner regt an am Spielplatzgerät (Rutsche mit Reck) 2 Pfosten auszutauschen, da diese morsch sind.

Doris Frink,

Ortsbürgermeisterin

Sitzung des Gemeinderates


Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 13.11.2024 um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindezentrums statt, zu der ich alle herzlich einlade.


Tagesordnung:


I. Öffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Notfalltreffpunktes der Ortsgemeinde
  2. Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzung für die Realsteuerhebesätze ab
    dem Erhebungszeitraum 01.01.2025
  3. Mitteilungen
  4. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Vertragsangelegenheiten

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates vom 10.07.2024

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 7 Punkte, die im öffentlichen Teil behandelt wurden.

TOP 1:     Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

Verabschiedet wurden folgende Ratsmitglieder:

  • Fabian Druschowitsch
  • Andreas Horn
  • Tobias Klein
  • Andreas Horn konnte an der Sitzung nicht teilnehmen.

Die Ortsbürgermeisterin dankte den Ratsmitgliedern Fabian Druschowitsch (Beigeordneter) und Tobias Klein für ihre geleisteten Tätigkeiten in der abgelaufenen Legislaturperiode und überreichte ihnen ein Präsent.

TOP 2:     Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Ortsbürgermeisterin erläuterte die Paragraphen 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung und verpflichtete die Ratsmitglieder sodann mit Handschlag und wünschte allen eine gute gemeinsame Zusammenarbeit

TOP 3:     Ernennung der Ortsbürgermeisterin Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der geschäftsführende erste Beigeordnete Andreas Jung verliest die Ernennungsurkunde und übergibt diese der wiedergewählten Ortsbürgermeisterin Doris Frink.

TOP 4:     Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 Es erfolgt die Wahl des 1. Beigeordneten.

 Der einzige Personenvorschlag ist Jörg Schäfer.

 Es erfolgt der geheime Wahlvorgang, an dem 8 Ratsmitglieder teilnehmen.

Die Wahl fällt einstimmig mit 8 gültigen Ja-Stimmen auf Jörg Schäfer

Er nimmt die Wahl an.

Doris Frink vereidigt Jörg Schäfer als 1. Beigeordneten und übergibt ihm die Ernennungsurkunde.


Danach erfolgt die Wahl zum weiteren Beigeordneten.

Der einzige Personenvorschlag ist Christof Etz.

Es erfolgt der geheime Wahlvorgang, an dem 8 Ratsmitglieder teilnehmen.

Die Wahl fällt einstimmig mit 8 gültigen Ja-Stimmen auf Christof Etz.

Er nimmt die Wahl an.

Doris Frink vereidigt Christof Etz als weiteren Beigeordneten und übergibt ihm die Ernennungsurkunde.

TOP 5:     Wahl Rechnungsprüfungsausschuss

Die Personenvorschläge lauten auf  Michael Jähnig, Andreas Jung und Jürgen Frink

In einer offenen Abstimmung werden die Vorgeschlagenen mit 9 Ja-Stimmen gewählt. Sie nehmen die Wahl an.

TOP 6:     Änderung der Hauptsatzung

Nach kurzer Beratung und Erklärung der Sitzungsgelder erfolgt der Beschluss.

Erhöhung des Sitzungsgeldes von derzeit 5,11 € auf 10,- €.

Beschluss Gemeinderat:

                   Ja: 9                           nein: 0                        Enthaltung: 0

TOP 7:     Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch

Die Eigentümer des Grundstücks Flur 41, Flurstück 81/0

beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachform.

Beschluss Gemeinderat: die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben nach Prüfung gemäß § 36 BauGB zu.

                   Ja: 9                           nein: 0                        Enthaltung: 0

Doris Frink,

Ortsbürgermeisterin

Einladung zur konstituierende Sitzung des Gemeinderates

Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates findet am

Mittwoch, dem 10.07.2024 um 19:00 Uhr

im Sitzungsraum des Gemeindezentrums statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.

Tagesordnung:

TOP 1: Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder

TOP 3: Ernennung der Ortsbürgermeisterin , Vereidigung und Einführung in das Amt

TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Erster Beigeordneter

b) Weitere Beigeordnete

TOP 5: Wahl Rechnungsprüfungsausschluss

TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

Doris Frink, Ortsbürgermeisterin

Einladung Sitzung des Gemeinderates (25.06.2024 um 19:00 Uhr)

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, den 25.06.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindezentrums statt, zu der ich alle herzlich einlade.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten / Deckenarbeiten im Gemeindezentrum
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Pflasterarbeiten im Bereich der Schallschutzwände des Gemeindezentrums
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsarbeiten „Dorfplatz“
  5. Mitteilungen
  6. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Vertragsangelegenheiten

Doris Frink, Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.01.2024

Die Tagesordnung umfasst 9 Punkte, davon 5 Punkte im öffentlichen Teil und 4 Punkte im nichtöffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

1. Beratung und Beschlussfassung über Erd-, Maurer- und Pflasterarbeiten (Schallschutzwände) am Gemeindezentrum durch Fa. Baunik, Niederroßbach

Im Gewerk der Erd-, Maurer- und Pflasterarbeiter wurden 8 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. 3 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Bestbieter ist die Fa Baunik, Niederroßbach mit einer, durch Architekturbüro Schäfer geprüften Angebotssumme von 19.548,07 €.

Beschluss: der Rat beschließt die Erd,-Mauerer- und Pflasterarbeiten von Fa Baunik durchführen zu lassen.

Gemeinderat

Ja: 8
Nein:
Enthaltung:

2. Beratung und Beschlussfassung über Stahlbauarbeiten am Gemeindezentrum (Schallschutzwand) durch Fa. MAW, Horhausen

Im Gewerk der Stahlbauarbeiten wurden 8 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Preise wurden durch das Architekturbüro Schäfer geprüft und für angemessen befunden.

Beschluss: der Rat beschließt die Stahlbauarbeiten von Fa MAW Stahlbau Eulberg, Horhausen mit der Angebotssumme 52.431,40 € durchführen zu lassen.

Gemeinderat

Ja: 8
Nein: –
Enthaltung:

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der alten B8, Richtung Wirtschaftsweg, Ortsausgang

3 Angebote für Fahrbahnschwellen liegen vor.

Beschluss: der Rat beschließt die Bahnschwellen der Fa Ziegler zu bestellen.

Set: 1500mm x 350 mm x 70 mm pro Stück 202,– € insg. 4 St. 808,– €

Gemeinderat

Ja: 8
Nein: –
Enthaltung: –

4. Mitteilungen

  1. Die Pachteinnahmen 2023 für den Windpark Elbinger Lei belaufen sich für die Ortsgemeinde auf 58.731,60 €. Hinzu kommen noch 1.424,61 € aus der Verteilung auf die Ortsgemeinden.
  2. Im Kreuzungsbereich Schulstraße/Auf dem Berg wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung (Dachmontage) im Zuge eines Wohnhausabrisses demontiert. Da die Kreuzung ungenügend ausgeleuchtet ist, empfiehlt es sich eine Straßenlaterne auf dem Gehweg zu installieren. Eine über Dach geführte Beleuchtung ist nicht mehr zeitgemäß und zu teuer. Angebot LED Leuchte =1.574,97 € zzgl. Erdarbeiten ca. 900,– € incl.19 % MwSt, geprüft wird, ob weitere Leitungen im Fundamentbereich liegen.
  3. Die VG Wallmerod erstellt ein Baumkataster. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Bäume auf öffentlichen Plätzen begutachtet und in das Kataster eingetragen. Anfang Dezember wurden vorsorglich der Baumbestand am Spielplatz/Gemeindezentrum begutachtet. Die Empfehlung lautet, bei allen Bäumen im Frühjahr das Totholz zu entnehmen und die bereits zurückgetrockneten Bereiche einzukürzen. Für diese Arbeiten werden Angebot eingeholt.
  4. Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet dieses Jahr am Samstag den 13.04.2024 statt.
  5. Am 02.02.24 gibt es einen Thekenabend im Gemeindezentrum zum Diskutieren, Informieren und Beisammensein.

5. Verschiedenes

  • die Entwicklung des Winterdienstes wurde besprochen. Lösungen werden gesucht
  • der Parkplatz am Friedhof ist nicht beleuchtet, es wurden Möglichkeiten angesprochen, wie eine Beleuchtung installiert werden könnte
  • die Ausführung der diesjährigen Kirmes wurde diskutiert, hierzu muss gesondert ein Team zur Organisation gefunden werden

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.11.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG

Die Ortsgemeinde Hahn am See beabsichtigt das Beitragssystem Einmalbeitrag auf wiederkehrende Ausbaubeiträge (WKB) umzustellen. Voraussetzung für die Erhebung von WKB nach § 10a Abs.1 KAG ist, dass die Verkehrsanlangen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zum besseren Nachweis erfolgt die Widmung erfolgt gemäß § 36 Abs.1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 01.08.1977.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 LStrG beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den unbeschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3a LStrG):

  1. Altegarten

Flur 4, Flurstück 280/1 (Im Plan Anlage 1 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Am Hang

Flur 4, Flurstück 287/0. 288/1 (Im Plan Anlage 1 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Amselweg

Flur 40, Flurstücke 180/12 und 180/13 (Im Plan orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf dem Berg

Flur 4, Flurstück 255/1, Flur 40, Flurstücke 93/0 und 182/0 tw. (Im Plan Anlage 1 braun dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Höhenweg

Flur 4, Flurstücke 266/0 und 292/0 (Im Plan pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Finkenweg

Flur 4, Flurstück 272/0 (im Plan Anlage 1 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Schulstraße

Flur 40, Flurstück 94/0, Flur 4, Flurstück 309/0 (Im Plan Anlage 1 grün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hergenbusch

Flur 40, Flurstück 80/1 tw. (Im Plan Anlage 1 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt7
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Hohe Straße (Gemeindestraße)

Flur 40, Flurstücke 17/1, 85/1, 16/1, 17/2, 74/1, 18/1 tw., 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 grau dargestellt),

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Oberste Garten

Flur 41, Flurstücke 52/3, 84/0, 31/0, 50/0, 51/0, 31/0 tw, 84/0 (Im Plan Anlage 2 hellgrün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hofacker

Flur 40, Flurstücke 29/1, 28/1 (Im Plan Anlage 2 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Bachwiese

Flur 40, Flurstück 50/1 (Im Plan Anlage 2 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Waldstraße

Flur 40, Flurstücke 154/0, 142/0 (Im Plan Anlage 2 pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Untergasse

Flur 40, Flurstücke 232/1, 231/0 (Im Plan Anlage 2 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Gerhard-Kunz-Straße

Flur 44, Flurstücke 38/21, 38/6 tw, 38/29, 38/31 (Im Plan Anlage 3 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf der Heide

Flur 44, Flurstück 11/0, 38/4, 38/2, 36/6 tw, 38/28 tw, 38/8 (Im Plan Anlage 3 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Des Weiteren verfügt die Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr:

  1. Fußweg Amselweg – Auf dem Berg

Flur 40, Flurstück 180/7 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Finkenweg – Höhenweg

Flur 4, Flurstück 265/0 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Bachwiese – Hohe Straße

Flur 40, Flurstücke 49/1, 42/0 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

  1. Fußweg zur Kirche

Flur 40, Flurstück 114/1 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Gemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Flächen für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§3 Nr.3b LStrG), nämlich den ruhenden Verkehr:

Parkfläche Im Hofacker

Flur 40, Flurstück 32/0 (Im Plan Anlage 2 orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Nebenanlagen der klassifizierten Straßen K87 sind mit den Fahrbahn automatisch mitgewidmet. Zur Verdeutlichung werden folgende Nebenanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr freigegeben:

  1. Elbinger Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 215/0, 214/0, 218/1, 105/0, 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 dunkelgrün dargestellt)

  1. Hohe Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 120/1, 109/1, 121/0, 41/0, 34/1, 124/1, 123/1, 129/0, 18/1 tw., 128/0, 248/0

Flur 41, Flurstücke 53/1, 55/1 tw. (Im Plan Anlage 2 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil der Vorlage und können in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, im Nebengebäude VG-Werke, Gerichtsstraße 3, 1. Stock, Zimmer W05 eingesehen werden.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Forstzweckverband

Gründung eines Forstzweckverbandes

Ein Forstzweckverband ist ein Zusammenschluss von Forstbetrieben und wird als Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit oftmals gesetzlich gefördert und gefordert. So findet man in § 30 Landeswaldgesetz RLP eine konkrete Empfehlung zur Gründung eines Forstzweckverbandes. Der Landesgesetzgeber hat mit dieser Regelung auf die betrieblichen Kleinstrukturen reagiert und möchte mit der Förderung Anreize für das gemeinsame Bewirtschaften der Waldflächen schaffen.

Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege können sinnvoll gebündelt, und damit hohe Umsetzungskosten vermieden werden. Ein Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt. Jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter- oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, reißen die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Dabei bleibt die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt bei jeder Ortsgemeinde selbst.

Gemeinsames Ziel ist es, das Gründungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und die Arbeit des Forstzweckverbandes zum 01.01.2024 aufzunehmen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Für die Vertretung der Interessen der Ortsgemeinden haben sich die Ortsbürgermeister Herr Opper (OG Oberahr), Herr Zeis (OG Meudt), Herr Fischer (OG Hundsangen) und Herr Hannappel (OG Dreikirchen) eingebracht. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Ausgestaltung der Verbandsordnung, dem Kreis der möglichen Mitglieder, der Unternehmensform, dem Verteilschlüssel und den Aufgaben eines zukünftigen Zweckverbandes. Der Entwurf der erarbeiteten Verbandsordnung wurde zu einer ersten Überprüfung der Kommunalaufsicht zugeleitet und ist dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. Die Stimm- und Finanzverteilung geht aus § 11 dieser Verordnung hervor. Dort erhält jede Ortsgemeinde entsprechend ihrem Flächenanteil der zur bewirtschafteten Gesamtfläche das Stimmrecht und den Finanzierungsanteil. Auch ist für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz eine Regelung getroffen. Die Verpachtung der Jagd bleibt durch diese Verordnung unberührt und ist weiterhin eine Angelegenheit der Ortsgemeinde in Verbindung mit der Jagdgenossenschaft.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt die Gründung eines Forstzweckverbandes sowie den vorgelegten Entwurf einer Verbandsordnung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Einhaltung der darin enthaltenen Eckpunkte dem Forstzweckverband beizutreten.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Am 03.11.2023 fand das Benefiz-Konzert „Delfintherapie für Ben“ statt. Die Band „großART & brass“ spielte ohne Gage. Die erzielten Eintrittsgelder sollen nun als Spende zweckgebunden angenommen und Ben überreicht werden, als Beitrag für die geplante Delphin-Therapie. Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.

Deshalb werden die folgenden Eintrittsgelder als Geldspende angezeigt:

03.11.2023Besucher des Benefiz-Konzerts2.344,20 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und zahlt die Summe an die Familie für die Realisierung der Therapie aus.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 4: Mitteilungen

  1. Forst Betriebsergebnis 2022: Erträge aus der kommunalen Forstwirtschaft aus Holzverkauf: 81.936,25 €; Aufwendungen aus kommunaler Forstwirtschaft: 56.321,09 € = Betriebsergebnis nach LWaldG 25.615,16 €
  2. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Leyendecker (Zimmermann)ausgeführt und durch den Statiker freigegeben.
  3. Die Arbeiten an den Deckenstrahlplatten wurden von Fa Hering & Heinz fertig installiert.
  4. Der neue Heizkessel wird ab dem 27.11.23 durch Fa Kruschel eingebaut.
  5. Das Benefizkonzert vom 03.11.23 war ein großer Erfolg. Es diente als Förderer für Zusammenhalt und für eine vitale Gemeinschaft, die nicht eine kommerzielle Vorgabe als Ziel hatte. Das Gemeindezentrum zeigte sich als lebendiger, öffentlicher Ort für unser Gemeinwohl.
  6. Eine verkehrsberuhigende Maßnahme im Bereich der alten B8, Richtung Unterführung B255, könnten Fahrbahnschwellen sein. Beispiel Fa MD Schilder.

Angebote werden eingeholt.

  1. Im Frühjahr soll auf einer verpachteten Wiese der OG ein Teilstück für einen Bolzplatz für die Kinder genutzt werden. Der Pächter hat dem Vorhaben zugestimmt und wird den Bereich mähen. Angebote für kleine Tore müssen eingeholt werden. Die Wiese befindet sich im Bereich alte B8, beim Basketballkorb.
  2. Notfalltreffpunkt der Gemeinde ist das Gemeindezentrum. Das Förderprogramm des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30.06.23 beschlossen worden. Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500,- €. Die Verbandsgemeinde fördert die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,-€. Förderantrag ist bis zum 31.12.24 zustellen. Um die Thematik zu Krisen- und Notfallvorsorge intensiver zu bewerten, soll ein Krisen-Team gebildet werden. Die Ergebnisse der Planung können dann zu einem Beschluss durch den Rat führen und zur Umsetzung gebracht werden
  3. Kommunalwahlen Der Wahltermin für die Europa- und Kommunalwahlen ist auf den 09.06.24 festgesetzt. Insgesamt finden an dem Termin fünf Einzelwahlen statt: Europawahl, Kreistagswahl, Verbandsgemeinderatswahl, Gemeinderatswahl, Ortsbürgermeisterwahl.

22.04.24 Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

29.04.24 letzter Termin für die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschluss

TOP 5: Verschiedenes

  1. Beleuchtung Kreuzung Schulstraße / Auf dem Berg (Jan Wegner)
  2. Streumittelbehälter Ersatzbeschaffung/Befüllung (Tobias Klein)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 29.08.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nicht-öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anordnung von Schallschutzwänden am Gemeindezentrum

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein: ./.         Enthaltung: ./.

Begründung: der Grundriss durch Architekturbüro stellt dar, dass die nord-westlichen Wände das Blumenbeet durchqueren und zudem nicht mit der Hauswand verbunden sind, wie das Schallschutzgutachten es vorsieht. Mit neu vorliegendem Grundriss ergibt sich ein Innenhofbereich, der das Blumenbeet mit einbezieht und die Schallschutzwand mit der Hauswand verbunden ist. Büro Schallschutz Pies prüft die neue Situation und gibt dazu eine Stellungnahme/Berechnung ab. Architekturbüro Schäfer holt dazu die Statik ein und macht Vorschläge zur Ausführung mit Kosten.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Anforderung Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB: hier Nachtrag zusätzlicher Balkon über Dachterrasse mit Treppe u. weitere Treppe zur Dachterrasse Flur 40 / Flurstück 110/1

Gemeinderat:
Ja7          Nein: ./.         Enthaltung: 1

3. Beratung und Beschlussfassung über den Förderantrag zur Maßnahme ländlicher Wegebau Schmidter Weg

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 6          Nein:  1          Enthaltung: 1

Begründung: Ausschöpfung der Förderung von 55 % bis 65 %, da nach einem Punktesystem ausgewertet wird, ist es nicht sicher, ob die OG die Zusicherung der Maßnahme bekommen wird.

4. Beratung und Beschlussfassung über Angebot für einen Ostbaumschnitt auf gemeindeeigenem Grundstück am Schmidter Weg

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein: ./.         Enthaltung:  ./.

Begründung: 2 Angebote für einen professionellen Obstbaumschnitt der 58 Obstbäume auf dem Gemeindegrundstück am Schmidter Weg liegen vor.

1. Angebot für prof. Obstbaumschnitt 60 €/Std. insg. ca. 90 Std.= 5.400 €
2. Angebot von Team Astwerk EP für 39 €/Stk. = 2.262 € plus Mwst= 2.631,78 €

Alle Firmen haben für 2023 keine Kapazitäten frei. Einsatz erst im Frühjahr 2024.
Formschnitt jederzeit möglich.
Das Angebot von Team Astwerk mit 2.631,78 € wird angenommen.
Der Rat beauftragt die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Team Astwerk.

5. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot für einen Flächenvorhang im Sitzungsraum des Gemeindezentrums

Beschluss:

Gemeinderat
Ja:  8              Nein: ./.         Enthaltung:  ./.

Begründung:  es liegt nur ein Angebot vor, Fa Henrich war vor Ort um Beratung mit Aufmaß und Bemusterung zu tätigen.
Der Rat beauftrag die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Fa Henrich.

6. Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von § 94 Abs. 3 GemO (Annahme von Spenden)

Es wurde eine Liste der Zuwendungen vorgelegt, die die Bürgermeisterin verliest.
Die Liste ist dem Protokoll beigefügt. Die Geldspenden belaufen sich auf  1.250 €.
Die Annahme erfolgt in offener Abstimmung.

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein:  ./.         Enthaltung:  ./.

Fa Kunz GmbH aircraft equipment 500 €
Fa Markus Mühle 500 €
Fa Luposan GmbH & Co.KG 250 €

Alle Firmen haben für die Ausrichtung der Kirmes 2023 gespendet.

7. Mitteilungen

Kirmes: unsere Kirmes lief erfolgreich ab. Die OG konnte aufgrund der Spenden der Fa. KUNZ GmbH, der Fa. Markus Mühle und Fa. Luposan die Kirmesjugend mit T-Shirts ausstatten, den Kühlwagen und Mobiliar stellen. Da noch Gelder vorhanden sind, können diese für den Einkauf von Stehtischen/Biertischgarnituren eingesetzt werden.
Vielen DANK an dieser Stelle für die Spenden der genannten Firmen, ohne die eine kostendeckende Kirmesabrechnung nicht möglich gewesen wäre.

Gemeindezentrum: Restarbeiten an den Wechsel (Dach/Lüfter) werden von einem Zimmermannmeister ausgeführt, da Fa Koch nach wiederholten Versuchen keine statische Abnahme erreichen konnte, Kosten trägt Fa Koch.
Die Steuerung der Heizung ist durch Fa Hering und Heinz eingebaut worden, eine Abnahme der Heizung seht nach Austausch von Schläuchen und hydraulischem Abgleich noch aus.
Das Aufstellen der Schallschutzwände soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Zu den Innenarbeiten gehören noch Elektroarbeiten an der Decke zu Dachfläche 2, die Deckenarbeiten und die Fußbodenarbeiten. Hierzu müssen verschiedene Angebote eingeholt werden. Ein Wasserschaden im Bereich der barrierefreien Toilettenanlage hinter der Bühne ist aufgetreten. Die Versicherung prüft den Schadenfall. Mitbetroffen ist auch der darunterliegende Küchenbereich des Jugendraums.

Konversionsfläche: die Arbeiten der Fa Wahl sind in ca. 2 bis 3 Wochen abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt laut Planungsbüro GBI fristgerecht.

Innerörtliche Situation: die Regenrinne und Gehwege sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücken sauber zu halten (Straßenreinigungssatzung), leider ist die Situation in vielen Fällen eine Katastrophe. Die Rinnen wuchern zu und Gehwege werden zum Dschungel. Das kann so nicht bleiben, da die Funktionstüchtigkeit außer Kraft gesetzt ist und droht größeren Schaden zu nehmen. Das Eigentum der Gemeinde ist uns aller Eigentum. Bitte sauber halten!!!

Spielplatz: das neue Spielgerät, Schaukelanlage mit Nestschaukel, ist kurz vor Fertigstellung. Edelbert Lemke hat die Schaukelanlage erneuert, nachdem die alte Schaukelanlage morsch war und nicht sicher im Betonboden verankert war. Die Nestschaukel kann nun endlich aufgehängt werden.
Der nicht mehr existierende Fastnachtsverein hat sein noch vorhandenes Vermögen von 3.209,38,- € der OG für ein Spielgerät zur Verfügung gestellt. Vielen DANK dafür!

Prüfung der Haushalts- u. Wirtschaftsprüfung der OG Hahn am See 2016-2021 durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung
Geprüft wurden die Jahre 2016-2021.
Hier ein Auszug aus dem Bericht: zu den öffentlichen Einrichtungen zählen u. a. der Friedhof und das Gemeindezentrum.

Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die weitgehend aus Entgelten zu finanzieren sind.
Die aktuelle Gebührensatzung aus 2018 ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Inwieweit die festgelegten Gebührensätze in ihrer Höhe ausreichend sind bleibt abzuwarten. Sonst sind Anpassungen vorzunehmen.
Es sollten nach Einsparmöglichkeiten z. B. durch Reduzierung der Pflegeintervalle bei den Außenanlagen gesucht werden.

Für das Gemeindezentrum ist ein tragfähiges Nutzungskonzept zu erarbeiten, damit die Auslastung verbessert wird. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind die Gebührensätze für die Nutzung einer Prüfung zu unterziehen. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob sich für die Unterhaltung Einsparungen erzielen lassen, z.B. Strom, Verbrauchsmittel, Gebäudeversicherung.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit bei einer Gemeinde mit rd. 400 Einwohnern eine solch große Einrichtung annähernd kostendeckend betrieben werden kann.

8. Verschiedenes

Eine Bürgerin beschwert sich über zu schnell fahrende Autos auf der alten B8 Strecke in Richtung Unterführung.
Lösung: auf dieser Strecke dürfen nur Fahrzeuge zur landwirtschaftlichen Nutzung, Forstwirtschaftsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienste fahren.
Überlegung des Rats: verkehrsberuhigende Maßnahmen z. B. Schwellen einsetzen oder andere Maßnahmen.

Ratsmitglieder bemängeln die Sicht an der abknickenden Vorfahrtsstraße Richtung Elbingen durch eine wuchernde Hecke. VG Ordnungsamt ist informiert.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.05.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§135a – 135c BauGB

Sachbericht:

Die Bauleitplanung bereitet regelmäßig die Versiegelung von Grund und Boden durch Gebäude, befestigte Hofflächen, Stellplätze und Garagenzufahrten sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor.

Der mit der Versiegelung von Grund und Boden verbundene Eingriff in die Natur und Landschaft wird durch Maßnahmen (teilweise) kompensiert, die zu einer ökologischen Aufwertung führen (z.B. Anpflanzung einer Streuobstwiese, Renaturierung eines Gewässers, Aufforstung von Waldflächen, etc.).

Zur Deckung ihres Aufwands für Ausgleichsmaßahmen erheben die Gemeinden Kostenerstattungsbeträge (§§ 135 a bis c BauGB).

Zur Regelung der Kostenerstattungsbeträge ist eine Satzung zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

Beschlussfassung:

A.) Begründung des Abrechnungsgebiets

§ 10 a Abs.1 KAG – neuste Fassung vom 5. Mai 2020 – sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde Hahn am See um zwei Abrechnungsgebiete:

Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“

Abrechnungsgebiet 2: „Gewerbegebiet“

(siehe beigefügte Begründung)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

B.) Festsetzung des Gemeindeanteils

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.

Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.

Bei der Abrechnungseinheit Ortslage Hahn am See handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20% festzusetzen.

Bei dem Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Wer in das Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet hineinfährt, möchte in der Regel auch ein Ziel im Abrechnung ansteuern.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20 % festzusetzen.

Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das

Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“ 25 v.H.

Abrechnungsgebiet 2= „Gewerbegebiet“ 20 v.H.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.

Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

D.) Festlegung der Zahlungstermine

Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

E.) In Kraft treten der Satzung

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

F.) Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.

Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage 1 beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss).

Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt8
Ja-Stimmen8
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum

Der Heizkessel der Heizung im Gemeindezentrum ist defekt und führte zu Abgasaustritten innerhalb der letzten Jahre. Es ist energetisch geboten, einen neuen Heizkessel im Gemeindezentrum einzubauen. Mehrere Firmen wurden angefragt, nur 2 Heizungsfirmen haben ein Angebot abgegeben. Es wird empfohlen, den 200kW-Kessel auszutauschen und durch einen 70kW bzw. 100kW-Kessel zu ersetzen. Der 70kW-Kessel beläuft sich auf 47.419,12 € und der 100kW-Kessel beläuft sich auf 29.033,67 €.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den 100kW-Kessel bei der Firma Kruschel, Fehl-Ritzhausen anzuschaffen und im Gemeindezentrum zu verbauen.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser

Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird noch kein Auftrag gegeben. Die Gemeinde hält sich mit der Unterzeichnung alle Optionen frei, in Zukunft auf Glasfaser umsteigen zu können. Bevor der Glasfaserumbau realisiert wird, gibt es eine Infoveranstaltung durch die Deutsche Glasfaser. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Sofern mindestens 33% der Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) einen Vertrag unterzeichnen, ist die Deutsche Glasfaser bereit, Glasfaser in der Gemeinde zu verlegen.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 6: Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlagsliste

Aufgestellt haben sich:
-Tobias Klein

-Michael Boeken

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Tobias Klein in die Liste aufzunehmen:

Tobias Klein und Doris Frink sind bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Michael Boeken in die Liste aufzunehmen:

Doris Frink ist bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 7: Mitteilung

Gemeindezentrum: ein Angebot für die Isolierung der Leitungsrohre unter Dachfläche 2 liegt vor für brutto 1.691,07 €, Fa Koch hat kein Angebot dazu abgegeben.

-Schallschutzwände müssen dringend beauftragt werden, dazu muss eine genaue Kostenaufstellung und Bauzeitenplan von Architekturbüro Schäfer erstellt werden

-ein Angebot für eine Küchenzeile für den Jugendraum wurde bei einem Schreiner eingeholt. Kosten ca. 1.730,- € netto, Kosten können in den I-Stock Förderantrag mit 40 % eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.

-Elektro Jung wird im Auftrag von Hering & Heinz eine Unterverteilung für die Heizungssteuerung verbauen

– der Statiker wurde erneut von Fa Koch zur Begutachtung der Wechsel beauftragt

Konversionsfläche: jeden Dienstag ist auf der Konversionsfläche Baubesprechung. Die Bauarbeiten laufen noch im Zeitrahmen.

Kindergarten: Seillandschaft im Kindergarten wurde erneuert. Kosten belaufen sich auf 6000 €. 2500 € zahlt der Förderverein. Die Gemeinden Herschbach, Hahn, Elbingen und Mähren tragen die restlichen Kosten.

Antrag einer Bürgerin auf Zuschuss eines Balkonkraftwerks, Bürgerm. wird dies in der nächsten Ortsbürgermeisterkonferenz ansprechen

Risse Sanierung Straßen: Es sollen vorerst keine Risse saniert werden, da die Kosten sehr hoch sind. Kosten/Nutzen Verhältnis soll geprüft werden. Die Risse Sanierung und Ausbesserung von Schlaglöchern soll ggf. in 2024 erfolgen.

Wegsanierung: eine Dorfbegehung mit dem Dienstleistungszentrum Ländl. Raum, VG Wallmerod, Untere Wasserbehörde, Vertreter d. Landwirtschaft und OG fand am 16.05.23 statt. Der Feldweg „Schmidter Weg“ weist große Schäden auf. Es ist angedacht, in ein Förderprogramm zu gehen, um die Feldwege durch Fördermittel sanieren zu können.

Dorfcafe findet ab dem 24.05.23 wieder im Dreikönigshaus statt.

Kirmes: das zweite Kirmestreffen findet am 17.05.23 statt. Alle weiteren Details werden beim Treffen besprochen. Kirmes findet am 22.07. – 23.07. statt.

Sportlerheim: Bürgermeiser der OG Elbingen möchte ein gemeinsames Treffen mit den Räten der OG Hahn am See und OG Elbingen bezüglich der Sanierung des Sportlerheims organisieren.

Antrag einer Bürgerin auf Teilbeschotterung eines Grundstücks an der alten B8, da dieses Grundstück durch private Nutzung von PKW/Traktoren anderer Bürger beschädigt wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Klärung an die VG weitergegeben.

Top 8: Verschiedenes

-Ratsmitglied A. Jung teilt mit, dass ein Bürger angefragt, ob der Gemeindeweg, der vom Fußweg (Richtung Friedhof) aus zum Dillgesgarten führt durch die OG freigeschnitten werden kann.

-Ratsmitglied C. Etz hat angefragt, ob der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin