Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.01.2024

Die Tagesordnung umfasst 9 Punkte, davon 5 Punkte im öffentlichen Teil und 4 Punkte im nichtöffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

1. Beratung und Beschlussfassung über Erd-, Maurer- und Pflasterarbeiten (Schallschutzwände) am Gemeindezentrum durch Fa. Baunik, Niederroßbach

Im Gewerk der Erd-, Maurer- und Pflasterarbeiter wurden 8 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. 3 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Bestbieter ist die Fa Baunik, Niederroßbach mit einer, durch Architekturbüro Schäfer geprüften Angebotssumme von 19.548,07 €.

Beschluss: der Rat beschließt die Erd,-Mauerer- und Pflasterarbeiten von Fa Baunik durchführen zu lassen.

Gemeinderat

Ja: 8
Nein:
Enthaltung:

2. Beratung und Beschlussfassung über Stahlbauarbeiten am Gemeindezentrum (Schallschutzwand) durch Fa. MAW, Horhausen

Im Gewerk der Stahlbauarbeiten wurden 8 Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Preise wurden durch das Architekturbüro Schäfer geprüft und für angemessen befunden.

Beschluss: der Rat beschließt die Stahlbauarbeiten von Fa MAW Stahlbau Eulberg, Horhausen mit der Angebotssumme 52.431,40 € durchführen zu lassen.

Gemeinderat

Ja: 8
Nein: –
Enthaltung:

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der alten B8, Richtung Wirtschaftsweg, Ortsausgang

3 Angebote für Fahrbahnschwellen liegen vor.

Beschluss: der Rat beschließt die Bahnschwellen der Fa Ziegler zu bestellen.

Set: 1500mm x 350 mm x 70 mm pro Stück 202,– € insg. 4 St. 808,– €

Gemeinderat

Ja: 8
Nein: –
Enthaltung: –

4. Mitteilungen

  1. Die Pachteinnahmen 2023 für den Windpark Elbinger Lei belaufen sich für die Ortsgemeinde auf 58.731,60 €. Hinzu kommen noch 1.424,61 € aus der Verteilung auf die Ortsgemeinden.
  2. Im Kreuzungsbereich Schulstraße/Auf dem Berg wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung (Dachmontage) im Zuge eines Wohnhausabrisses demontiert. Da die Kreuzung ungenügend ausgeleuchtet ist, empfiehlt es sich eine Straßenlaterne auf dem Gehweg zu installieren. Eine über Dach geführte Beleuchtung ist nicht mehr zeitgemäß und zu teuer. Angebot LED Leuchte =1.574,97 € zzgl. Erdarbeiten ca. 900,– € incl.19 % MwSt, geprüft wird, ob weitere Leitungen im Fundamentbereich liegen.
  3. Die VG Wallmerod erstellt ein Baumkataster. Dazu werden in regelmäßigen Abständen Bäume auf öffentlichen Plätzen begutachtet und in das Kataster eingetragen. Anfang Dezember wurden vorsorglich der Baumbestand am Spielplatz/Gemeindezentrum begutachtet. Die Empfehlung lautet, bei allen Bäumen im Frühjahr das Totholz zu entnehmen und die bereits zurückgetrockneten Bereiche einzukürzen. Für diese Arbeiten werden Angebot eingeholt.
  4. Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet dieses Jahr am Samstag den 13.04.2024 statt.
  5. Am 02.02.24 gibt es einen Thekenabend im Gemeindezentrum zum Diskutieren, Informieren und Beisammensein.

5. Verschiedenes

  • die Entwicklung des Winterdienstes wurde besprochen. Lösungen werden gesucht
  • der Parkplatz am Friedhof ist nicht beleuchtet, es wurden Möglichkeiten angesprochen, wie eine Beleuchtung installiert werden könnte
  • die Ausführung der diesjährigen Kirmes wurde diskutiert, hierzu muss gesondert ein Team zur Organisation gefunden werden

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.11.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG

Die Ortsgemeinde Hahn am See beabsichtigt das Beitragssystem Einmalbeitrag auf wiederkehrende Ausbaubeiträge (WKB) umzustellen. Voraussetzung für die Erhebung von WKB nach § 10a Abs.1 KAG ist, dass die Verkehrsanlangen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zum besseren Nachweis erfolgt die Widmung erfolgt gemäß § 36 Abs.1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 01.08.1977.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 LStrG beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den unbeschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3a LStrG):

  1. Altegarten

Flur 4, Flurstück 280/1 (Im Plan Anlage 1 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Am Hang

Flur 4, Flurstück 287/0. 288/1 (Im Plan Anlage 1 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Amselweg

Flur 40, Flurstücke 180/12 und 180/13 (Im Plan orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf dem Berg

Flur 4, Flurstück 255/1, Flur 40, Flurstücke 93/0 und 182/0 tw. (Im Plan Anlage 1 braun dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Höhenweg

Flur 4, Flurstücke 266/0 und 292/0 (Im Plan pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Finkenweg

Flur 4, Flurstück 272/0 (im Plan Anlage 1 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Schulstraße

Flur 40, Flurstück 94/0, Flur 4, Flurstück 309/0 (Im Plan Anlage 1 grün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hergenbusch

Flur 40, Flurstück 80/1 tw. (Im Plan Anlage 1 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt7
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Hohe Straße (Gemeindestraße)

Flur 40, Flurstücke 17/1, 85/1, 16/1, 17/2, 74/1, 18/1 tw., 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 grau dargestellt),

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Oberste Garten

Flur 41, Flurstücke 52/3, 84/0, 31/0, 50/0, 51/0, 31/0 tw, 84/0 (Im Plan Anlage 2 hellgrün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hofacker

Flur 40, Flurstücke 29/1, 28/1 (Im Plan Anlage 2 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Bachwiese

Flur 40, Flurstück 50/1 (Im Plan Anlage 2 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Waldstraße

Flur 40, Flurstücke 154/0, 142/0 (Im Plan Anlage 2 pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Untergasse

Flur 40, Flurstücke 232/1, 231/0 (Im Plan Anlage 2 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Gerhard-Kunz-Straße

Flur 44, Flurstücke 38/21, 38/6 tw, 38/29, 38/31 (Im Plan Anlage 3 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf der Heide

Flur 44, Flurstück 11/0, 38/4, 38/2, 36/6 tw, 38/28 tw, 38/8 (Im Plan Anlage 3 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Des Weiteren verfügt die Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr:

  1. Fußweg Amselweg – Auf dem Berg

Flur 40, Flurstück 180/7 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Finkenweg – Höhenweg

Flur 4, Flurstück 265/0 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Bachwiese – Hohe Straße

Flur 40, Flurstücke 49/1, 42/0 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

  1. Fußweg zur Kirche

Flur 40, Flurstück 114/1 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Gemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Flächen für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§3 Nr.3b LStrG), nämlich den ruhenden Verkehr:

Parkfläche Im Hofacker

Flur 40, Flurstück 32/0 (Im Plan Anlage 2 orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Nebenanlagen der klassifizierten Straßen K87 sind mit den Fahrbahn automatisch mitgewidmet. Zur Verdeutlichung werden folgende Nebenanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr freigegeben:

  1. Elbinger Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 215/0, 214/0, 218/1, 105/0, 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 dunkelgrün dargestellt)

  1. Hohe Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 120/1, 109/1, 121/0, 41/0, 34/1, 124/1, 123/1, 129/0, 18/1 tw., 128/0, 248/0

Flur 41, Flurstücke 53/1, 55/1 tw. (Im Plan Anlage 2 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil der Vorlage und können in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, im Nebengebäude VG-Werke, Gerichtsstraße 3, 1. Stock, Zimmer W05 eingesehen werden.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Forstzweckverband

Gründung eines Forstzweckverbandes

Ein Forstzweckverband ist ein Zusammenschluss von Forstbetrieben und wird als Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit oftmals gesetzlich gefördert und gefordert. So findet man in § 30 Landeswaldgesetz RLP eine konkrete Empfehlung zur Gründung eines Forstzweckverbandes. Der Landesgesetzgeber hat mit dieser Regelung auf die betrieblichen Kleinstrukturen reagiert und möchte mit der Förderung Anreize für das gemeinsame Bewirtschaften der Waldflächen schaffen.

Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege können sinnvoll gebündelt, und damit hohe Umsetzungskosten vermieden werden. Ein Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt. Jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter- oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, reißen die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Dabei bleibt die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt bei jeder Ortsgemeinde selbst.

Gemeinsames Ziel ist es, das Gründungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und die Arbeit des Forstzweckverbandes zum 01.01.2024 aufzunehmen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Für die Vertretung der Interessen der Ortsgemeinden haben sich die Ortsbürgermeister Herr Opper (OG Oberahr), Herr Zeis (OG Meudt), Herr Fischer (OG Hundsangen) und Herr Hannappel (OG Dreikirchen) eingebracht. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Ausgestaltung der Verbandsordnung, dem Kreis der möglichen Mitglieder, der Unternehmensform, dem Verteilschlüssel und den Aufgaben eines zukünftigen Zweckverbandes. Der Entwurf der erarbeiteten Verbandsordnung wurde zu einer ersten Überprüfung der Kommunalaufsicht zugeleitet und ist dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. Die Stimm- und Finanzverteilung geht aus § 11 dieser Verordnung hervor. Dort erhält jede Ortsgemeinde entsprechend ihrem Flächenanteil der zur bewirtschafteten Gesamtfläche das Stimmrecht und den Finanzierungsanteil. Auch ist für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz eine Regelung getroffen. Die Verpachtung der Jagd bleibt durch diese Verordnung unberührt und ist weiterhin eine Angelegenheit der Ortsgemeinde in Verbindung mit der Jagdgenossenschaft.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt die Gründung eines Forstzweckverbandes sowie den vorgelegten Entwurf einer Verbandsordnung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Einhaltung der darin enthaltenen Eckpunkte dem Forstzweckverband beizutreten.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Am 03.11.2023 fand das Benefiz-Konzert „Delfintherapie für Ben“ statt. Die Band „großART & brass“ spielte ohne Gage. Die erzielten Eintrittsgelder sollen nun als Spende zweckgebunden angenommen und Ben überreicht werden, als Beitrag für die geplante Delphin-Therapie. Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.

Deshalb werden die folgenden Eintrittsgelder als Geldspende angezeigt:

03.11.2023Besucher des Benefiz-Konzerts2.344,20 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und zahlt die Summe an die Familie für die Realisierung der Therapie aus.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 4: Mitteilungen

  1. Forst Betriebsergebnis 2022: Erträge aus der kommunalen Forstwirtschaft aus Holzverkauf: 81.936,25 €; Aufwendungen aus kommunaler Forstwirtschaft: 56.321,09 € = Betriebsergebnis nach LWaldG 25.615,16 €
  2. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Leyendecker (Zimmermann)ausgeführt und durch den Statiker freigegeben.
  3. Die Arbeiten an den Deckenstrahlplatten wurden von Fa Hering & Heinz fertig installiert.
  4. Der neue Heizkessel wird ab dem 27.11.23 durch Fa Kruschel eingebaut.
  5. Das Benefizkonzert vom 03.11.23 war ein großer Erfolg. Es diente als Förderer für Zusammenhalt und für eine vitale Gemeinschaft, die nicht eine kommerzielle Vorgabe als Ziel hatte. Das Gemeindezentrum zeigte sich als lebendiger, öffentlicher Ort für unser Gemeinwohl.
  6. Eine verkehrsberuhigende Maßnahme im Bereich der alten B8, Richtung Unterführung B255, könnten Fahrbahnschwellen sein. Beispiel Fa MD Schilder.

Angebote werden eingeholt.

  1. Im Frühjahr soll auf einer verpachteten Wiese der OG ein Teilstück für einen Bolzplatz für die Kinder genutzt werden. Der Pächter hat dem Vorhaben zugestimmt und wird den Bereich mähen. Angebote für kleine Tore müssen eingeholt werden. Die Wiese befindet sich im Bereich alte B8, beim Basketballkorb.
  2. Notfalltreffpunkt der Gemeinde ist das Gemeindezentrum. Das Förderprogramm des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30.06.23 beschlossen worden. Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500,- €. Die Verbandsgemeinde fördert die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,-€. Förderantrag ist bis zum 31.12.24 zustellen. Um die Thematik zu Krisen- und Notfallvorsorge intensiver zu bewerten, soll ein Krisen-Team gebildet werden. Die Ergebnisse der Planung können dann zu einem Beschluss durch den Rat führen und zur Umsetzung gebracht werden
  3. Kommunalwahlen Der Wahltermin für die Europa- und Kommunalwahlen ist auf den 09.06.24 festgesetzt. Insgesamt finden an dem Termin fünf Einzelwahlen statt: Europawahl, Kreistagswahl, Verbandsgemeinderatswahl, Gemeinderatswahl, Ortsbürgermeisterwahl.

22.04.24 Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

29.04.24 letzter Termin für die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschluss

TOP 5: Verschiedenes

  1. Beleuchtung Kreuzung Schulstraße / Auf dem Berg (Jan Wegner)
  2. Streumittelbehälter Ersatzbeschaffung/Befüllung (Tobias Klein)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 29.08.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nicht-öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anordnung von Schallschutzwänden am Gemeindezentrum

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein: ./.         Enthaltung: ./.

Begründung: der Grundriss durch Architekturbüro stellt dar, dass die nord-westlichen Wände das Blumenbeet durchqueren und zudem nicht mit der Hauswand verbunden sind, wie das Schallschutzgutachten es vorsieht. Mit neu vorliegendem Grundriss ergibt sich ein Innenhofbereich, der das Blumenbeet mit einbezieht und die Schallschutzwand mit der Hauswand verbunden ist. Büro Schallschutz Pies prüft die neue Situation und gibt dazu eine Stellungnahme/Berechnung ab. Architekturbüro Schäfer holt dazu die Statik ein und macht Vorschläge zur Ausführung mit Kosten.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Anforderung Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB: hier Nachtrag zusätzlicher Balkon über Dachterrasse mit Treppe u. weitere Treppe zur Dachterrasse Flur 40 / Flurstück 110/1

Gemeinderat:
Ja7          Nein: ./.         Enthaltung: 1

3. Beratung und Beschlussfassung über den Förderantrag zur Maßnahme ländlicher Wegebau Schmidter Weg

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 6          Nein:  1          Enthaltung: 1

Begründung: Ausschöpfung der Förderung von 55 % bis 65 %, da nach einem Punktesystem ausgewertet wird, ist es nicht sicher, ob die OG die Zusicherung der Maßnahme bekommen wird.

4. Beratung und Beschlussfassung über Angebot für einen Ostbaumschnitt auf gemeindeeigenem Grundstück am Schmidter Weg

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein: ./.         Enthaltung:  ./.

Begründung: 2 Angebote für einen professionellen Obstbaumschnitt der 58 Obstbäume auf dem Gemeindegrundstück am Schmidter Weg liegen vor.

1. Angebot für prof. Obstbaumschnitt 60 €/Std. insg. ca. 90 Std.= 5.400 €
2. Angebot von Team Astwerk EP für 39 €/Stk. = 2.262 € plus Mwst= 2.631,78 €

Alle Firmen haben für 2023 keine Kapazitäten frei. Einsatz erst im Frühjahr 2024.
Formschnitt jederzeit möglich.
Das Angebot von Team Astwerk mit 2.631,78 € wird angenommen.
Der Rat beauftragt die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Team Astwerk.

5. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot für einen Flächenvorhang im Sitzungsraum des Gemeindezentrums

Beschluss:

Gemeinderat
Ja:  8              Nein: ./.         Enthaltung:  ./.

Begründung:  es liegt nur ein Angebot vor, Fa Henrich war vor Ort um Beratung mit Aufmaß und Bemusterung zu tätigen.
Der Rat beauftrag die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Fa Henrich.

6. Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von § 94 Abs. 3 GemO (Annahme von Spenden)

Es wurde eine Liste der Zuwendungen vorgelegt, die die Bürgermeisterin verliest.
Die Liste ist dem Protokoll beigefügt. Die Geldspenden belaufen sich auf  1.250 €.
Die Annahme erfolgt in offener Abstimmung.

Beschluss:

Gemeinderat
Ja: 8          Nein:  ./.         Enthaltung:  ./.

Fa Kunz GmbH aircraft equipment 500 €
Fa Markus Mühle 500 €
Fa Luposan GmbH & Co.KG 250 €

Alle Firmen haben für die Ausrichtung der Kirmes 2023 gespendet.

7. Mitteilungen

Kirmes: unsere Kirmes lief erfolgreich ab. Die OG konnte aufgrund der Spenden der Fa. KUNZ GmbH, der Fa. Markus Mühle und Fa. Luposan die Kirmesjugend mit T-Shirts ausstatten, den Kühlwagen und Mobiliar stellen. Da noch Gelder vorhanden sind, können diese für den Einkauf von Stehtischen/Biertischgarnituren eingesetzt werden.
Vielen DANK an dieser Stelle für die Spenden der genannten Firmen, ohne die eine kostendeckende Kirmesabrechnung nicht möglich gewesen wäre.

Gemeindezentrum: Restarbeiten an den Wechsel (Dach/Lüfter) werden von einem Zimmermannmeister ausgeführt, da Fa Koch nach wiederholten Versuchen keine statische Abnahme erreichen konnte, Kosten trägt Fa Koch.
Die Steuerung der Heizung ist durch Fa Hering und Heinz eingebaut worden, eine Abnahme der Heizung seht nach Austausch von Schläuchen und hydraulischem Abgleich noch aus.
Das Aufstellen der Schallschutzwände soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Zu den Innenarbeiten gehören noch Elektroarbeiten an der Decke zu Dachfläche 2, die Deckenarbeiten und die Fußbodenarbeiten. Hierzu müssen verschiedene Angebote eingeholt werden. Ein Wasserschaden im Bereich der barrierefreien Toilettenanlage hinter der Bühne ist aufgetreten. Die Versicherung prüft den Schadenfall. Mitbetroffen ist auch der darunterliegende Küchenbereich des Jugendraums.

Konversionsfläche: die Arbeiten der Fa Wahl sind in ca. 2 bis 3 Wochen abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt laut Planungsbüro GBI fristgerecht.

Innerörtliche Situation: die Regenrinne und Gehwege sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücken sauber zu halten (Straßenreinigungssatzung), leider ist die Situation in vielen Fällen eine Katastrophe. Die Rinnen wuchern zu und Gehwege werden zum Dschungel. Das kann so nicht bleiben, da die Funktionstüchtigkeit außer Kraft gesetzt ist und droht größeren Schaden zu nehmen. Das Eigentum der Gemeinde ist uns aller Eigentum. Bitte sauber halten!!!

Spielplatz: das neue Spielgerät, Schaukelanlage mit Nestschaukel, ist kurz vor Fertigstellung. Edelbert Lemke hat die Schaukelanlage erneuert, nachdem die alte Schaukelanlage morsch war und nicht sicher im Betonboden verankert war. Die Nestschaukel kann nun endlich aufgehängt werden.
Der nicht mehr existierende Fastnachtsverein hat sein noch vorhandenes Vermögen von 3.209,38,- € der OG für ein Spielgerät zur Verfügung gestellt. Vielen DANK dafür!

Prüfung der Haushalts- u. Wirtschaftsprüfung der OG Hahn am See 2016-2021 durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung
Geprüft wurden die Jahre 2016-2021.
Hier ein Auszug aus dem Bericht: zu den öffentlichen Einrichtungen zählen u. a. der Friedhof und das Gemeindezentrum.

Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die weitgehend aus Entgelten zu finanzieren sind.
Die aktuelle Gebührensatzung aus 2018 ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Inwieweit die festgelegten Gebührensätze in ihrer Höhe ausreichend sind bleibt abzuwarten. Sonst sind Anpassungen vorzunehmen.
Es sollten nach Einsparmöglichkeiten z. B. durch Reduzierung der Pflegeintervalle bei den Außenanlagen gesucht werden.

Für das Gemeindezentrum ist ein tragfähiges Nutzungskonzept zu erarbeiten, damit die Auslastung verbessert wird. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind die Gebührensätze für die Nutzung einer Prüfung zu unterziehen. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob sich für die Unterhaltung Einsparungen erzielen lassen, z.B. Strom, Verbrauchsmittel, Gebäudeversicherung.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit bei einer Gemeinde mit rd. 400 Einwohnern eine solch große Einrichtung annähernd kostendeckend betrieben werden kann.

8. Verschiedenes

Eine Bürgerin beschwert sich über zu schnell fahrende Autos auf der alten B8 Strecke in Richtung Unterführung.
Lösung: auf dieser Strecke dürfen nur Fahrzeuge zur landwirtschaftlichen Nutzung, Forstwirtschaftsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienste fahren.
Überlegung des Rats: verkehrsberuhigende Maßnahmen z. B. Schwellen einsetzen oder andere Maßnahmen.

Ratsmitglieder bemängeln die Sicht an der abknickenden Vorfahrtsstraße Richtung Elbingen durch eine wuchernde Hecke. VG Ordnungsamt ist informiert.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.05.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§135a – 135c BauGB

Sachbericht:

Die Bauleitplanung bereitet regelmäßig die Versiegelung von Grund und Boden durch Gebäude, befestigte Hofflächen, Stellplätze und Garagenzufahrten sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor.

Der mit der Versiegelung von Grund und Boden verbundene Eingriff in die Natur und Landschaft wird durch Maßnahmen (teilweise) kompensiert, die zu einer ökologischen Aufwertung führen (z.B. Anpflanzung einer Streuobstwiese, Renaturierung eines Gewässers, Aufforstung von Waldflächen, etc.).

Zur Deckung ihres Aufwands für Ausgleichsmaßahmen erheben die Gemeinden Kostenerstattungsbeträge (§§ 135 a bis c BauGB).

Zur Regelung der Kostenerstattungsbeträge ist eine Satzung zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

Beschlussfassung:

A.) Begründung des Abrechnungsgebiets

§ 10 a Abs.1 KAG – neuste Fassung vom 5. Mai 2020 – sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde Hahn am See um zwei Abrechnungsgebiete:

Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“

Abrechnungsgebiet 2: „Gewerbegebiet“

(siehe beigefügte Begründung)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

B.) Festsetzung des Gemeindeanteils

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.

Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.

Bei der Abrechnungseinheit Ortslage Hahn am See handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20% festzusetzen.

Bei dem Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Wer in das Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet hineinfährt, möchte in der Regel auch ein Ziel im Abrechnung ansteuern.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20 % festzusetzen.

Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das

Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“ 25 v.H.

Abrechnungsgebiet 2= „Gewerbegebiet“ 20 v.H.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.

Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

D.) Festlegung der Zahlungstermine

Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

E.) In Kraft treten der Satzung

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

F.) Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.

Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage 1 beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss).

Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt8
Ja-Stimmen8
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum

Der Heizkessel der Heizung im Gemeindezentrum ist defekt und führte zu Abgasaustritten innerhalb der letzten Jahre. Es ist energetisch geboten, einen neuen Heizkessel im Gemeindezentrum einzubauen. Mehrere Firmen wurden angefragt, nur 2 Heizungsfirmen haben ein Angebot abgegeben. Es wird empfohlen, den 200kW-Kessel auszutauschen und durch einen 70kW bzw. 100kW-Kessel zu ersetzen. Der 70kW-Kessel beläuft sich auf 47.419,12 € und der 100kW-Kessel beläuft sich auf 29.033,67 €.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den 100kW-Kessel bei der Firma Kruschel, Fehl-Ritzhausen anzuschaffen und im Gemeindezentrum zu verbauen.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser

Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird noch kein Auftrag gegeben. Die Gemeinde hält sich mit der Unterzeichnung alle Optionen frei, in Zukunft auf Glasfaser umsteigen zu können. Bevor der Glasfaserumbau realisiert wird, gibt es eine Infoveranstaltung durch die Deutsche Glasfaser. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Sofern mindestens 33% der Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) einen Vertrag unterzeichnen, ist die Deutsche Glasfaser bereit, Glasfaser in der Gemeinde zu verlegen.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 6: Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlagsliste

Aufgestellt haben sich:
-Tobias Klein

-Michael Boeken

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Tobias Klein in die Liste aufzunehmen:

Tobias Klein und Doris Frink sind bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Michael Boeken in die Liste aufzunehmen:

Doris Frink ist bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 7: Mitteilung

Gemeindezentrum: ein Angebot für die Isolierung der Leitungsrohre unter Dachfläche 2 liegt vor für brutto 1.691,07 €, Fa Koch hat kein Angebot dazu abgegeben.

-Schallschutzwände müssen dringend beauftragt werden, dazu muss eine genaue Kostenaufstellung und Bauzeitenplan von Architekturbüro Schäfer erstellt werden

-ein Angebot für eine Küchenzeile für den Jugendraum wurde bei einem Schreiner eingeholt. Kosten ca. 1.730,- € netto, Kosten können in den I-Stock Förderantrag mit 40 % eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.

-Elektro Jung wird im Auftrag von Hering & Heinz eine Unterverteilung für die Heizungssteuerung verbauen

– der Statiker wurde erneut von Fa Koch zur Begutachtung der Wechsel beauftragt

Konversionsfläche: jeden Dienstag ist auf der Konversionsfläche Baubesprechung. Die Bauarbeiten laufen noch im Zeitrahmen.

Kindergarten: Seillandschaft im Kindergarten wurde erneuert. Kosten belaufen sich auf 6000 €. 2500 € zahlt der Förderverein. Die Gemeinden Herschbach, Hahn, Elbingen und Mähren tragen die restlichen Kosten.

Antrag einer Bürgerin auf Zuschuss eines Balkonkraftwerks, Bürgerm. wird dies in der nächsten Ortsbürgermeisterkonferenz ansprechen

Risse Sanierung Straßen: Es sollen vorerst keine Risse saniert werden, da die Kosten sehr hoch sind. Kosten/Nutzen Verhältnis soll geprüft werden. Die Risse Sanierung und Ausbesserung von Schlaglöchern soll ggf. in 2024 erfolgen.

Wegsanierung: eine Dorfbegehung mit dem Dienstleistungszentrum Ländl. Raum, VG Wallmerod, Untere Wasserbehörde, Vertreter d. Landwirtschaft und OG fand am 16.05.23 statt. Der Feldweg “Schmidter Weg” weist große Schäden auf. Es ist angedacht, in ein Förderprogramm zu gehen, um die Feldwege durch Fördermittel sanieren zu können.

Dorfcafe findet ab dem 24.05.23 wieder im Dreikönigshaus statt.

Kirmes: das zweite Kirmestreffen findet am 17.05.23 statt. Alle weiteren Details werden beim Treffen besprochen. Kirmes findet am 22.07. – 23.07. statt.

Sportlerheim: Bürgermeiser der OG Elbingen möchte ein gemeinsames Treffen mit den Räten der OG Hahn am See und OG Elbingen bezüglich der Sanierung des Sportlerheims organisieren.

Antrag einer Bürgerin auf Teilbeschotterung eines Grundstücks an der alten B8, da dieses Grundstück durch private Nutzung von PKW/Traktoren anderer Bürger beschädigt wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Klärung an die VG weitergegeben.

Top 8: Verschiedenes

-Ratsmitglied A. Jung teilt mit, dass ein Bürger angefragt, ob der Gemeindeweg, der vom Fußweg (Richtung Friedhof) aus zum Dillgesgarten führt durch die OG freigeschnitten werden kann.

-Ratsmitglied C. Etz hat angefragt, ob der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.04.2023

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahn am See für das Haushaltsjahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde     vom 18.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:  

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                

Festgesetzt werden:                                                                        

1. im Ergebnishaushalt                                                                                                                               

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                835.975 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               828.185 Euro            

der Jahresüberschuss auf                                                                             7.790 Euro

2. im Finanzhaushalt                                                                        

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf     39.320 Euro                                                                                                                                                      

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         1.623.140 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        1.324.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          299.140 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     287.720 Euro            

§ 2 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                                                                                     

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für                                                                      

zinslose Kredite                                                                                             0 Euro

verzinste Kredite                                                                                           0 Euro

zusammen auf:                                                                                              0 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,  wird festgesetzt auf                                                                                       0 Euro                                                                       

§ 4
Steuersätze                                                                                                                         

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                               

            – Grundsteuer A (Hebesatzerhöhung)                                              345 %

            – Grundsteuer B (Hebesatzerhöhung)                                              465 %

            – Gewerbesteuer (Hebesatzerhöhung)                                  380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden                                                                              

            – für den ersten Hund                                                                         30 Euro

            – für den zweiten Hund                                                                      60 Euro

            – für jeden weiteren Hund                                                      120 Euro

            – für den ersten gefährlichen Hund                                             500 Euro

            – für den zweiten gefährlichen Hund                                          600 Euro

            – für jeden weiteren gefährlichen Hund                                    900 Euro

§ 5
Eigenkapital                                                                                                                     

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug (Haushaltsplan 2021)
1.800.564 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt (Haushaltsplan 2022) 
1.875.409 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt (Haushaltsplan 2023) 
1.883.199 Euro                                                  

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin bedanken sich bei Herrn Fischer für die ausführlichen Erläuterungen. Alle Fragen aus dem Rat wurden fachlich fundiert und umfänglich beantwortet.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 7               Nein: 0           Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über einen Materialkostenzuschuss für Sanierungsarbeiten des Sportlerheims

Im Jahr 2022 fand ein Treffen beider Gemeinderäte statt, um sich zur weiteren Zukunft des Sportlerheims abzustimmen. Im Vorfeld wurde durch das Hahner Ratsmitglied Jürgen Frink nach vorheriger Begehung mit Ratsmitgliedern beider Ortsgemeinden eine Kostenschätzung mit Empfehlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Hiernach sollten weitere Beratungs-/Abstimmungsgespräche erfolgen.

Entgegen der Absprache vom 04.05.2022 fand keine gemeinsame Planung/Abstimmung statt. Die OG Hahn am See wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dem Beschluss der OG Elbingen nicht folgen. Dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- €/Gemeinde zu einer nicht zielführenden Teilsanierung wird nicht zugestimmt.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 0               Nein: 6           Enthaltung: 1  

TOP 3: Mitteilungen

Gemeindezentrum:

Die Frist für die Mangelbeseitigung Gewerk Heizung ist abgelaufen. Rückmeldung der Fa. Hering & Heinz ist nicht erfolgt. Weitere Vorgehensweise muss geklärt werden.

Die Mangelbeseitigung Wechsel von Fa Koch soll durch den Statiker erneut begutachtet werden, für neue Stahlplattenkonstruktion unter Lüfterhalterung soll ein Angebot ausgearbeitet werden, danach neue Flüssigabdichtung der Lüfter, des Weiteren müssen noch diverse innen verlaufende Entwässerungsleitungen isoliert werden. 

Über das Büro Schäfer soll geklärt werden, welches Seilsystem/Sekuranten verbaut wurde, da Gurte bestellt werden müssen.

Die Pläne für die Schallschutzwände am oberen Eingang müssen geändert werden, Bauzeitenplan und Baukostenverfolgung fehlen, Freiflächenplan für Stellplätze muss überarbeitet werden.

Konversionsfläche: auf dem alten Bundeswehrgebiet findet derzeit der Abriss durch das Abbruchunternehmen Fa Wahl, Remagen, statt. Diese Arbeiten werden bis ca. Ende Juni dauern. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich.

Glasfaser: Infoveranstaltung vor dem Rat hat stattgefunden, Deutsche Glasfaser stellte das Konzept vor. Nach einem Kooperationsvertrag kann eine Infoveranstaltung für die Gemeinde stattfinden. Voraussetzung zur selbstverantwortlichen Entscheidung jedes Hauseigentümers. 33% ige Zusage durch Bürger erforderlich, um das Projekt Glasfaser starten zu können.

Barrierefreiheit: Anregung einer Bürgerin den Bereich Elbinger Str, Gehweg zum Friedhof barrierefrei zu gestalten, da Bordsteine zu hoch für Rollator o.ä.

Spielgerät: neues Angebot für eine Nestschaukel von Fa Beckmann liegt vor: 987,83 € brutto Fracht incl., Vergleich mit weiterem Angebot 1.069,81 + Frachtkosten.

Montage auf nicht belegter Schaukelanlage

Es erfolgt in dieser Sache kein Beschluss, alle anwesenden Ratsmitglieder sind sich einig, die Nestschaukel anzuschaffen.

Feldwegsanierung: die Wege sind zum Teil in schlechtem Zustand. Schlaglöcher entstanden durch dauerhaften Regen und Befahrung mit schweren Landmaschinen. Es soll ggfs. eine Zustandsverbesserung durch neue Beschotterung erfolgen.

Grünabfall: Containerkosten wurden eingeholt und geprüft; es erscheint derzeit unwirtschaftlich. Grünabfälle werden mit dem Traktor durch die Gemeindearbeiter zur Deponie nach Meudt gefahren.

Schöffenwahl: es gibt einen Bewerber, der in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Kirmes 2023: Es soll im Mitteilungsblatt eine Anfrage an alle Bürger/innen zur Beteilung an der Kirmes und Aufruf an alle Vereine erfolgen. Es ist ein kurzfristiges Treffen hierzu geplant.

TOP 4: Verschiedenes

Ratsmitglied Tobias Klein regt an, geeignete Streumittel an besonders relevanten Stellen im Dorf zu installieren bzw. vorhandene Streumittelbehälter zu ertüchtigen und zu befüllen.

Ratsmitglied Jan Wegner fragt, warum am Naturlehrpfad seit einiger Zeit gefälltes Holz liegt, ohne weiter aufgearbeitet zu werden. Aus dem Rat kam die Erläuterung, dass dies witterungsbedingt erst nach ausreichender Regenpause erfolgen kann, da dann der Waldboden nicht so stark ausgefahren wird.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.03.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil, sowie einen Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten Gewerbegebiet Hahner Stock Konversionsfläche

Konversionsfläche Gewerbegebiet Hahner Stock
Los 01 – Abbruch- und Rückbauarbeiten

Allgemeine Daten, Begründung

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

33 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 01.02.2023, 11:00 Uhr 14 gültige Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endete am 15.03.2023.

Zum Verfahrensstand:

Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an die unterlegenen Bieter werden wir am 14.03.2023 versenden. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Der Auftrag könnte somit frühestens am 22.03.2023 erteilt werden.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

  • Die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
  • Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
  • Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Beschluss:

Der Ausschuss/Rat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen gemäß Angebot inkl. Nebenangebot vom 01.02.2023 zu einem Gesamtbetrag von 905.238,06 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.

Anmerkung Gemeinderatsmitglied Jörg Schäfer: Prüfen, ob die Installation einer Kameraanlage zur Überwachung der ein- und ausfahrenden LKW/PKW bzw. Mengen möglich bzw. sinnvoll ist.

Alternativ: Sicherstellung durch GBI (Bauüberwachung), dass die abtransportierten Mengen korrekt berechnet werden.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 1
Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Beschluss: Eine reduzierte, teilweise oder vollständige nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Hahn am See soll umgesetzt werden.

Gemeinderat

Ja: 3
Nein: 4
Enthaltung: 0

Begründung: Verkehrssicherheit, Haftung bei Unfällen, Vermeidung von Angsträumen geht vor Einsparung und Lichtverschmutzung

TOP 3: Anforderung Einvernehmen § 36 Baugesetzbuch

Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Beschluss: Die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben Flur 40, Flurstücke 155/0 und 162/1 nach Prüfung gemäß § 36 BauGB zu.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 0
Enthaltung: 1

TOP 4: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Koch musste mehrmals wiederholt werden. Der Statiker wird die Arbeiten begutachten. Ebenso wurde durch einen eidesstattlichen Gutachter für Heizungsarbeiten die Facharbeiten an den Deckenstrahlplatten beurteilt. Das Gutachten liegt vor. Die Fa Hering & Heinz muss verschiedene Arbeiten verbessern und die Steuerung einbauen. Desweitern soll der Heizkessel erneuert werden, da durch die Überdimensionierung zu viel Energie verbraucht wird. Die vorhandenen Gasaustritte weisen auf den schlechten Zustand hin. Bis 2024 muss ein neuer Kessel eingebaut sein, da sonst die Fristen für diese Heizungsart ablaufen. Verschiedene Angebote für einen Heizkessel mit den Energieträgern Heizöl bzw. Flüssiggas wurden eingeholt. Energieberatung in der VG folgt am 22.03.23
  2. Am 15.04.23 wird die Aktion „Saubere Landschaft“ stattfinden. Treffpunkt am Feuerwehrgerätehaus um 9.30 Uhr. Gesonderter Aufruf folgt noch.
  3. Der Jugendraum ist eröffnet. Ein Jugendsprecher ist gewählt. Der Raum ist, außer dem Küchenbereich, eingerichtet. Das Jugendschutzgesetz hängt aus.
  4. Glasfaserausbau: ein Angebot für eine Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser GmbH für den Gemeinderat liegt vor. Termin soll vereinbart werden.
  5. Problem Grünabfall der Gemeinde: Lösung Grünabfall-Container, Angebote sollen eingeholt werden.

TOP 5: Verschiedenes

./.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.12.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Forst- Zweckverbandes unter Beteiligung der Ortsgemeinde Hahn am See

Sachverhalt:

Was ist ein Forstzweckverband:
Forstzweckverbände sind Zweckverbände im Sinne des Zweckverbandsgesetzes (KomZG). Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.

§ 30 LWaldG Forstzweckverbände „Die Körperschaften sollen ihre Forst-Betriebe zu leistungsstarken und großräumigen Forstzweckverbänden zusammenschließen. Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.“

§30 LWaldG bedeutet:
Zusammenschluss der einzelnen Forstbetriebe der Körperschaften zu einem einzigen Forstbetrieb mit:
– einem gemeinsamen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und einem gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplan
– einer Satzung zur Aufteilung der Finanzen und Festlegung Aufgabenwahrnehmung

§30 LWaldG bedeutet NICHT:
– Aufgabe des Waldeigentums oder des Bezugs zum eigenen Wald für das jeweilige Mitglied
– Verlust der Nachhaltigkeit im eigenen Wald (konkrete Naturalbuchführung erfolgt weiterhin für jedes Mitglied separat)
– Verzicht auf selbständige Verpachtung der Jagd bzw. die Einnahmen aus Jagdpacht

Gründe für einen Forstzweckverband
– Senkung der FixkostenVereinfachung der Verwaltung/Buchführung
– Steuerrechtliche Sicherheit
– Personalstruktur optimieren und Kosten reduzieren
– Verkehrssicherung über VG schneller und effizienter
– Förderungen können einfacher und manche sogar überhaupt erst in Anspruch genommen werden
– Ausschreibungen müssen nicht mehr über das Forstamt laufen

Aufbau des Forstzweckverbands
– Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung
– je einem Vertreter der Verbandsmitglieder Ortsgemeinden, in der Regel Bürgermeister, kann aber auch ein Gemeinderatsmitglied sein
– Der Verbandsvorsteher kann ein Verbandsmitglied sein oder der Verbandsbürgermeister

Die Satzung des FZV
Die Satzung regelt neben den lenkenden Organen des FZV auch die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder. Sie regelt welche Tätigkeiten vom Forst wahrgenommen werden und welche bei den Ortsgemeinden bleiben.   Bei einer der letzten Treffen der Ortsbürgermeister wurde eine Probeabstimmung zum eventuellen Beitritt der Ortsgemeinden in einen Forstzweckverband vorgenommen. Der überwiegende Teil der Ortsbürgermeister stimmte für einen FZV.

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat gibt hiermit eine Absichtserklärung für den Beitritt der Ortsgemeinde Hahn am See in einen Forstzweckverband ab, so dass die Förster Günter Müller und Dominic Kühner das Konzept für die Umsetzung der Gründung eines neuen Forstzweckverbandes weiter betreiben können.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:  9          Nein:   0              Enthaltung:   0    
 

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Hahner Stock 1. Erweiterung

Die vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV RLP 2021/2022 nimmt erneut und gezielt Einfluss auf die künftige Steuerung der Windenergienutzung. Zielsetzung ist der Ausbau der Windkraft und der Solarenergie. Durch die vierte Teilfortschreibung sollen neue Potenzialflächen und Suchräume für die Windenergie eröffnet werden.

Die Ortsgemeinde Hahn am See hat aufgrund der geänderten Vorgaben nun die Ausweisung einer Fläche für die Windenergienutzung bei der Verbandsgemeinde beantragt. Die zusätzliche Fläche ergänzt den vorhandenen Windpark Elbinger Lei um eine weitere Anlage auf dann 4 Windkraftanlagen.

Hierfür muss die Ortsgemeinde Hahn am See den bestehenden Bebauungsplan „Hahner Stock – 1. Erweiterung“ ändern.

Sie nimmt den Bereich der Fläche für Photovoltaik aus dem bestehenden Plan heraus. Somit kann für diesen Bereich ein Teilflächennutzungsplan Wind durch die Verbandsgemeinde Wallmerod aufgestellt werden.

Der Verbandsgemeinderat beabsichtigt in seiner Sitzung am 15.12.2022 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Die Arbeiten zum Planverfahren zur Bebauungsplanänderung und zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes werden vom Planungsbüro Geisler durchgeführt. Die Kostenzusage durch den Investor für beide Bauleitplanverfahren liegt vor.

Es handelt sich um folgende Fläche:


Beschluss:

Der Rat stimmt der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:    9                      Nein:  0                      Enthaltung:   0

TOP 3: Mitteilungen

  1. Notfallplanung Energiemangellage: der Krieg in der Ukraine hat ganz erheblich dazu beigetragen, dass Energie in ganz Europa knapp geworden ist. Hinzu kommt noch, dass die Stromproduktion in Frankreich stark eingeschränkt ist und das Land auf Stromlieferungen aus den Nachbarstaaten angewiesen ist. Das alles hat auch Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kommt in seiner Einschätzung der aktuellen Lage zu dem Ergebnis, dass ein großflächiger und langanhaltender Stromausfall in Deutschland äußerst unwahrscheinlich ist. Es wird jedoch ein Risiko für kleinere und regional begrenzte Stromausfälle gesehen. Daher wird empfohlen, dass auf allen Ebenen Notfallpläne entwickelt und Versorgungsmaßnahmen getroffen werden. Dazu sind organisatorische und technische Herausforderungen zu meistern. Hierzu muss in den nächsten Wochen noch ein gemeinsames Konzept für Hahn am See erarbeitet werden. Erster Anlaufpunkt für Hahn am See sind der Dorfplatz an der Linde, wo auch die Feuerwehr zentrale Aufgaben und Koordinationen übernimmt. Weitere Maßnahmen wie z. B. die Anschaffung von einem Stromerzeuger, die Reserve von lang haltbaren Hygieneartikeln, ein ausreichender Wasser-Trinkwasservorrat, warme Decken und weiteres müssen final noch geklärt werden.
  2. Gemeindezentrum: die Zuwegung zum unteren Eingang und der Weg zum Eingang des Jugendraumes sind zum Angebotspreis fertiggestellt. Der durch die Wasserschäden im Innenraum zerstörte Parkettfußboden wurde in diesen Bereichen saniert. Die Steuerung der Heizung ist immer noch nicht eingebaut. Hierzu sind Elektroarbeiten notwendig, die vom Installateur beauftragt werden müssen.
  3. Dorfplatz: bei einem gemeinsamen Treffen mit Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung wurden Grundgedanken der Gestaltung besprochen und die dazu möglichen Förderungen. Es sollen in einer Vorstufe Planungsskizzen erstellt werden, die dann besprochen werden können.
  4. Konversionsfläche: für die Abrissarbeiten liegen die Leistungsverzeichnisse vor, ein Abstimmungstermin mit der VG folgt.
  5. Spender für Hundekotbeutel wurden von Herrn Markus Kuhlmann zur Verfügung gestellt. Zu finden sind diese entlang des Schmitter Wegs in Richtung Wald und in Richtung Friedhof. Ebenso an der Bushaltestelle Ortsausgang und am Markushöferweg. Vielen Dank an Herrn Kuhlmann.
  6. Nestschaukel (TÜV gerecht) welche für die derzeit stillgelegte Schaukelanlage angeschafft werden sollte, muss noch einmal überprüft werden ob der nun deutlich erhöhte Kaufbetrag mit dem Gesamtbetrag von 985,- €, nicht besser für ein anderes Spielgerät eingesetzt wird. Ein Teil der Finanzierung kommt von der Spende der Frauengemeinschaft an die OG (Erlös von der Kirmes).
  7. Die Beleuchtung des Kirchturms wird aufgrund der Energieeinsparungen diesjährig teilweise ausfallen, da es sich nicht um LED´s handelt. Für den Zeitraum vom 24.12.22 bis einschl. 01.01.23 wird der Turm beleuchtet.
  8. Nutzungsentgelte für das Gemeindezentrum und der Friedhofsgebühren. Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung empfiehlt eine Anhebung der Beträge. Nach Fertigstellung des Gemeindezentrums soll die Preisgestaltung der Vermietungen neu erarbeitet werden
  9. Wartungsvertrag für Kirchturmuhr von Fa Höckel u. Schneider liegt vor. Hintergrund ist die mehrfach nicht funktionierende Kirchturmuhr, an der innerhalb der letzten zwei Jahre Wartungsarbeiten nötig waren. Vorläufig sehen wir vom Abschluss des Vertrages ab, da sich ein Bürger aus unserer Ortsgemeinde dazu bereit erklärt hat die Wartung zu übernehmen.
  10. Netzausbau durch Glasfaserverlegung in der gesamten Verbandsgemeinde muss ein Mindestinteresse von 33% haben um eine Wirtschaftlichkeit für die Betreiber zu erreichen.

TOP 4: Verschiedenes

  1. Die Frage von Ratsmitglied Jan Wegner ob die Straßenbeleuchtung für gewisse Zeiträume ausgeschaltet werden könnte um auch hier Energie zu sparen konnte nicht gleich beantwortet werden. Die Ortsbürgermeisterin wird hierzu die Firma Müller befragen, in welchem Umfang das für unsere Ortsgemeinde möglich ist.
  2. Vorschlag von Ratsmitglied Fabian Druschowitsch war die Holztür an unserem Bauhof wieder instand zu setzen da sie etwas in die Jahre gekommen ist. Die Bürgermeisterin erteilt den entsprechenden Auftrag, sodass sie auch wieder funktionell und schließbar ist.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 19.09.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche Hahner Stock

Beschluss Gemeinderat:
Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche sollen vorgenommen werden, vorbehaltlich der Zusage des Ministeriums zur Förderung

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) ab dem Haushaltsjahr 2023

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt verschiedene Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG).                                                   

In der Änderung des LFAG ist u. a. die Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) geplant.                

Die Nivellierungssätze werden vom Land festgelegt und orientieren sich an den durchschnittlichen Hebesätzen in Rhld-Pfalz (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) von Gemeinden.                                             

In der Anwendung der Nivellierungssätze in Bezug auf die Steuereinnahmen der Gemeinden ergeben sich daraus die die sogenannten “Steuerkraftmesszahlen”. Diese sind wichtig bei der Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen.                       

Die Hebesätze der Ortsgemeinden (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) sind an den Nivellierungssätzen auszurichten.
Die Nivellierungssätze sind von der Höhe her “Mindesthebesätze”.                    

Dies bedeutet in Umsetzung, dass die Hebesätze der Ortsgemeinden mindestens so hoch sein müssen, wie die Nivellierungssätze festgesetzt sind. Niedrigere Festsetzungen werden vom Land dahingehend bewertet, dass die eigenen Einnahmequellen als nicht ausgeschöpft gelten.                               

Zuweisungen und Zuschüsse (z.B.: aus Inv.-Stock / Dorferneuerung / aus GVFG / für Forst / aus Sonderprogrammen usw.) können nicht beantragt werden. Bereits gewährte Zuwendungen werden u. U. zurückgefordert.                                                                                                     

Nivellierungssätze ab 2023:                                       

                        Grundsteuer A:                       345 %

                        Grundsteuer B:                       465 %

                        Gewerbesteuer:                     380 %

Beschluss Gemeinderat:           

Der Gemeinderat beschließt die neu ab 2023 geltenden Nivellierungssätze als Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich, angepasst an die Gesetzgebung des Landes RLP.

Die Festsetzung erfolgt in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.   

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

TOP 3: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum:
    Angebote für die Deckengestaltung unter Dachfläche 2 werden eingeholt. Im November starten die Pflasterarbeiten der Fa Baunik an dem Weg vom unteren Eingang des GZ bis zum Nebeneingang des Jugendraumes. Die Errichtung einer neuen Schallschutzwand am oberen Eingang soll bis Ende des Jahres erfolgen.
  2. Dorfplatz:
    die Sicherung der Natursteinmauer ist abgeschlossen.
  3. Westerwald-Touristik-Service wird eine Info-Tafel am Brunnenplatz für den Radtourismus aufstellen.
  4. Archivierungen von Manfred Winter in Form von Bildern und Videos kann nach den Sanierungsarbeiten im Gemeindezentrum gezeigt werden.

TOP 4: Verschiedenes

  • Kirchturmuhr soll erneut gewartet werden (Jan Wegner)
  • Künftig sollen Finanzmittel für die Biodiversität im Haushalt mit eingeplant werden (Christof Etz)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.09.2022

Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte, davon 5 Punkte im öffentlichen Teil und 2 Punkte im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten an den Außenanlagen des Gemeindezentrums

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Fa Baunik, Niederroßbach mit den Arbeiten der Außenanlagen am Gemeindezentrum zu beauftragen, vorbehaltlich der Klärung zur Sicherheit des Spielplatzes (Auslaufzone Spielgeräte), Detailabstimmung mit dem Architekt und Fa Baunik zum Verbleib des Spritzschutzes und der Fristenreglung (Ausführung Arbeiten bis 10.12.22, Schlussrechnung bis 16.12.22) zur Sicherung der Fördermittel.

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

TOP 2: Anforderung Einvernehmen § 36 Bau GB Neubau Zwei- bis Dreifamilienhauses

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB Neubau Zwei- bis Dreifamilienwohnhauses, Flur 40, Flurstück 91/2.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO (Annahme von Spenden)

Die Frauengemeinschaft spendet den Erlös aus dem Verkauf Kaffee/ Kuchen an der Kirmes in Höhe von 347,10€ an die Ortsgemeinde. Die Spende soll für ein Spielplatzgerät vorgesehen werden.

Beschluss Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 4: Mitteilungen

1. Die Haushalts u. Wirtschaftsprüfung der OG für die Jahre 2016-2021 durch das Gemeindeprüfungsamt liegt vor.

Folgende Bereiche sind zu überdenken: Anhebung der Realsteuersätze, Überprüfung auf Einsparpotenziale beim Friedhof und Gemeindezentrum, Erarbeitung Nutzungskonzept und Anpassung der Nutzungsentgelte.

2. Verkehrsspiegel

Im Bereich Untergasse/ Elbinger Str. wird an der Straßenlaterne ein neuer Verkehrsspiegel montiert, da der alte Verkehrsspiegel auf Privatgelände steht und nicht mehr in einem intakten Zustand ist. Aufstell-Termin wird mit Gemeindearbeitern und freiwilligen Helfern abgesprochen.

3. Kirchturmuhr

Der Monteur ist bestellt, um die Einstellung der Uhr zu übernehmen und die Funktionalität zu prüfen.

4. Ausfall der Straßenbeleuchtung

Die Steuerung der Straßenbeleuchtung im wird im Rahmen der Wartungsarbeiten von Fa Müller überprüft.

5. Rohrbrunnen

Die KV des Westerwaldkreises empfiehlt das Anbringen eines Schildes am Rohrbrunnen, mit dem Hinweis „kein Trinkwasser“. Angebotsanfrage wurde gestartet.

6. Elektroarbeiten Gemeindezentrum

Für die Elektroarbeiten an der Decke unter Dachfläche 2 werden Angebote eingeholt. In diesem Zuge können die nicht funktionierenden Steckdosen begutachtet werden.

7. Die Fa Koch bittet um Abnahme des Daches durch die Ortsgemeinde. Klärung der Restarbeiten sind nötig. Termin hierzu wird abgestimmt.

TOP 5: Verschiedenes

  • Eigentümer von Grundstücken werden gebeten ihren Hecken bzw. Sträucher Rückschnitt so zu gestalten, dass die Einsehbarkeit in den Straßenbereich gewährleistet ist
  • Anregung eines Bürgers eine Nahwärmeversorgung zu diskutieren
  • Anregung verschiedener Ratsmitglieder im Bereich der Straße Im Hofacker zum Spielplatz ein Sackgassenschild aufzustellen oder andere Maßnahmen um die Durchlässigkeit es Verkehrs zu verhindern

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin