Sitzung des Gemeinderates

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, den 16.05.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindezentrums statt, zu der ich alle herzlich einlade.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum
  5. Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser
  6. Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlaglisten
  7. Mitteilung
  8. Verschiedenes

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.04.2023

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahn am See für das Haushaltsjahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde     vom 18.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:  

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                

Festgesetzt werden:                                                                        

1. im Ergebnishaushalt                                                                                                                               

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                835.975 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               828.185 Euro            

der Jahresüberschuss auf                                                                             7.790 Euro

2. im Finanzhaushalt                                                                        

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf     39.320 Euro                                                                                                                                                      

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         1.623.140 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        1.324.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          299.140 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     287.720 Euro            

§ 2 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                                                                                     

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für                                                                      

zinslose Kredite                                                                                             0 Euro

verzinste Kredite                                                                                           0 Euro

zusammen auf:                                                                                              0 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,  wird festgesetzt auf                                                                                       0 Euro                                                                       

§ 4
Steuersätze                                                                                                                         

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                               

            – Grundsteuer A (Hebesatzerhöhung)                                              345 %

            – Grundsteuer B (Hebesatzerhöhung)                                              465 %

            – Gewerbesteuer (Hebesatzerhöhung)                                  380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden                                                                              

            – für den ersten Hund                                                                         30 Euro

            – für den zweiten Hund                                                                      60 Euro

            – für jeden weiteren Hund                                                      120 Euro

            – für den ersten gefährlichen Hund                                             500 Euro

            – für den zweiten gefährlichen Hund                                          600 Euro

            – für jeden weiteren gefährlichen Hund                                    900 Euro

§ 5
Eigenkapital                                                                                                                     

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug (Haushaltsplan 2021)
1.800.564 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt (Haushaltsplan 2022) 
1.875.409 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt (Haushaltsplan 2023) 
1.883.199 Euro                                                  

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin bedanken sich bei Herrn Fischer für die ausführlichen Erläuterungen. Alle Fragen aus dem Rat wurden fachlich fundiert und umfänglich beantwortet.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 7               Nein: 0           Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über einen Materialkostenzuschuss für Sanierungsarbeiten des Sportlerheims

Im Jahr 2022 fand ein Treffen beider Gemeinderäte statt, um sich zur weiteren Zukunft des Sportlerheims abzustimmen. Im Vorfeld wurde durch das Hahner Ratsmitglied Jürgen Frink nach vorheriger Begehung mit Ratsmitgliedern beider Ortsgemeinden eine Kostenschätzung mit Empfehlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Hiernach sollten weitere Beratungs-/Abstimmungsgespräche erfolgen.

Entgegen der Absprache vom 04.05.2022 fand keine gemeinsame Planung/Abstimmung statt. Die OG Hahn am See wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dem Beschluss der OG Elbingen nicht folgen. Dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- €/Gemeinde zu einer nicht zielführenden Teilsanierung wird nicht zugestimmt.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 0               Nein: 6           Enthaltung: 1  

TOP 3: Mitteilungen

Gemeindezentrum:

Die Frist für die Mangelbeseitigung Gewerk Heizung ist abgelaufen. Rückmeldung der Fa. Hering & Heinz ist nicht erfolgt. Weitere Vorgehensweise muss geklärt werden.

Die Mangelbeseitigung Wechsel von Fa Koch soll durch den Statiker erneut begutachtet werden, für neue Stahlplattenkonstruktion unter Lüfterhalterung soll ein Angebot ausgearbeitet werden, danach neue Flüssigabdichtung der Lüfter, des Weiteren müssen noch diverse innen verlaufende Entwässerungsleitungen isoliert werden. 

Über das Büro Schäfer soll geklärt werden, welches Seilsystem/Sekuranten verbaut wurde, da Gurte bestellt werden müssen.

Die Pläne für die Schallschutzwände am oberen Eingang müssen geändert werden, Bauzeitenplan und Baukostenverfolgung fehlen, Freiflächenplan für Stellplätze muss überarbeitet werden.

Konversionsfläche: auf dem alten Bundeswehrgebiet findet derzeit der Abriss durch das Abbruchunternehmen Fa Wahl, Remagen, statt. Diese Arbeiten werden bis ca. Ende Juni dauern. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich.

Glasfaser: Infoveranstaltung vor dem Rat hat stattgefunden, Deutsche Glasfaser stellte das Konzept vor. Nach einem Kooperationsvertrag kann eine Infoveranstaltung für die Gemeinde stattfinden. Voraussetzung zur selbstverantwortlichen Entscheidung jedes Hauseigentümers. 33% ige Zusage durch Bürger erforderlich, um das Projekt Glasfaser starten zu können.

Barrierefreiheit: Anregung einer Bürgerin den Bereich Elbinger Str, Gehweg zum Friedhof barrierefrei zu gestalten, da Bordsteine zu hoch für Rollator o.ä.

Spielgerät: neues Angebot für eine Nestschaukel von Fa Beckmann liegt vor: 987,83 € brutto Fracht incl., Vergleich mit weiterem Angebot 1.069,81 + Frachtkosten.

Montage auf nicht belegter Schaukelanlage

Es erfolgt in dieser Sache kein Beschluss, alle anwesenden Ratsmitglieder sind sich einig, die Nestschaukel anzuschaffen.

Feldwegsanierung: die Wege sind zum Teil in schlechtem Zustand. Schlaglöcher entstanden durch dauerhaften Regen und Befahrung mit schweren Landmaschinen. Es soll ggfs. eine Zustandsverbesserung durch neue Beschotterung erfolgen.

Grünabfall: Containerkosten wurden eingeholt und geprüft; es erscheint derzeit unwirtschaftlich. Grünabfälle werden mit dem Traktor durch die Gemeindearbeiter zur Deponie nach Meudt gefahren.

Schöffenwahl: es gibt einen Bewerber, der in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Kirmes 2023: Es soll im Mitteilungsblatt eine Anfrage an alle Bürger/innen zur Beteilung an der Kirmes und Aufruf an alle Vereine erfolgen. Es ist ein kurzfristiges Treffen hierzu geplant.

TOP 4: Verschiedenes

Ratsmitglied Tobias Klein regt an, geeignete Streumittel an besonders relevanten Stellen im Dorf zu installieren bzw. vorhandene Streumittelbehälter zu ertüchtigen und zu befüllen.

Ratsmitglied Jan Wegner fragt, warum am Naturlehrpfad seit einiger Zeit gefälltes Holz liegt, ohne weiter aufgearbeitet zu werden. Aus dem Rat kam die Erläuterung, dass dies witterungsbedingt erst nach ausreichender Regenpause erfolgen kann, da dann der Waldboden nicht so stark ausgefahren wird.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.03.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil, sowie einen Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten Gewerbegebiet Hahner Stock Konversionsfläche

Konversionsfläche Gewerbegebiet Hahner Stock
Los 01 – Abbruch- und Rückbauarbeiten

Allgemeine Daten, Begründung

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

33 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 01.02.2023, 11:00 Uhr 14 gültige Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endete am 15.03.2023.

Zum Verfahrensstand:

Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an die unterlegenen Bieter werden wir am 14.03.2023 versenden. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Der Auftrag könnte somit frühestens am 22.03.2023 erteilt werden.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

  • Die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
  • Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
  • Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Beschluss:

Der Ausschuss/Rat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen gemäß Angebot inkl. Nebenangebot vom 01.02.2023 zu einem Gesamtbetrag von 905.238,06 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.

Anmerkung Gemeinderatsmitglied Jörg Schäfer: Prüfen, ob die Installation einer Kameraanlage zur Überwachung der ein- und ausfahrenden LKW/PKW bzw. Mengen möglich bzw. sinnvoll ist.

Alternativ: Sicherstellung durch GBI (Bauüberwachung), dass die abtransportierten Mengen korrekt berechnet werden.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 1
Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Beschluss: Eine reduzierte, teilweise oder vollständige nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Hahn am See soll umgesetzt werden.

Gemeinderat

Ja: 3
Nein: 4
Enthaltung: 0

Begründung: Verkehrssicherheit, Haftung bei Unfällen, Vermeidung von Angsträumen geht vor Einsparung und Lichtverschmutzung

TOP 3: Anforderung Einvernehmen § 36 Baugesetzbuch

Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Beschluss: Die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben Flur 40, Flurstücke 155/0 und 162/1 nach Prüfung gemäß § 36 BauGB zu.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 0
Enthaltung: 1

TOP 4: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Koch musste mehrmals wiederholt werden. Der Statiker wird die Arbeiten begutachten. Ebenso wurde durch einen eidesstattlichen Gutachter für Heizungsarbeiten die Facharbeiten an den Deckenstrahlplatten beurteilt. Das Gutachten liegt vor. Die Fa Hering & Heinz muss verschiedene Arbeiten verbessern und die Steuerung einbauen. Desweitern soll der Heizkessel erneuert werden, da durch die Überdimensionierung zu viel Energie verbraucht wird. Die vorhandenen Gasaustritte weisen auf den schlechten Zustand hin. Bis 2024 muss ein neuer Kessel eingebaut sein, da sonst die Fristen für diese Heizungsart ablaufen. Verschiedene Angebote für einen Heizkessel mit den Energieträgern Heizöl bzw. Flüssiggas wurden eingeholt. Energieberatung in der VG folgt am 22.03.23
  2. Am 15.04.23 wird die Aktion „Saubere Landschaft“ stattfinden. Treffpunkt am Feuerwehrgerätehaus um 9.30 Uhr. Gesonderter Aufruf folgt noch.
  3. Der Jugendraum ist eröffnet. Ein Jugendsprecher ist gewählt. Der Raum ist, außer dem Küchenbereich, eingerichtet. Das Jugendschutzgesetz hängt aus.
  4. Glasfaserausbau: ein Angebot für eine Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser GmbH für den Gemeinderat liegt vor. Termin soll vereinbart werden.
  5. Problem Grünabfall der Gemeinde: Lösung Grünabfall-Container, Angebote sollen eingeholt werden.

TOP 5: Verschiedenes

./.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.12.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Forst- Zweckverbandes unter Beteiligung der Ortsgemeinde Hahn am See

Sachverhalt:

Was ist ein Forstzweckverband:
Forstzweckverbände sind Zweckverbände im Sinne des Zweckverbandsgesetzes (KomZG). Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.

§ 30 LWaldG Forstzweckverbände „Die Körperschaften sollen ihre Forst-Betriebe zu leistungsstarken und großräumigen Forstzweckverbänden zusammenschließen. Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.“

§30 LWaldG bedeutet:
Zusammenschluss der einzelnen Forstbetriebe der Körperschaften zu einem einzigen Forstbetrieb mit:
– einem gemeinsamen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und einem gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplan
– einer Satzung zur Aufteilung der Finanzen und Festlegung Aufgabenwahrnehmung

§30 LWaldG bedeutet NICHT:
– Aufgabe des Waldeigentums oder des Bezugs zum eigenen Wald für das jeweilige Mitglied
– Verlust der Nachhaltigkeit im eigenen Wald (konkrete Naturalbuchführung erfolgt weiterhin für jedes Mitglied separat)
– Verzicht auf selbständige Verpachtung der Jagd bzw. die Einnahmen aus Jagdpacht

Gründe für einen Forstzweckverband
– Senkung der FixkostenVereinfachung der Verwaltung/Buchführung
– Steuerrechtliche Sicherheit
– Personalstruktur optimieren und Kosten reduzieren
– Verkehrssicherung über VG schneller und effizienter
– Förderungen können einfacher und manche sogar überhaupt erst in Anspruch genommen werden
– Ausschreibungen müssen nicht mehr über das Forstamt laufen

Aufbau des Forstzweckverbands
– Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung
– je einem Vertreter der Verbandsmitglieder Ortsgemeinden, in der Regel Bürgermeister, kann aber auch ein Gemeinderatsmitglied sein
– Der Verbandsvorsteher kann ein Verbandsmitglied sein oder der Verbandsbürgermeister

Die Satzung des FZV
Die Satzung regelt neben den lenkenden Organen des FZV auch die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder. Sie regelt welche Tätigkeiten vom Forst wahrgenommen werden und welche bei den Ortsgemeinden bleiben.   Bei einer der letzten Treffen der Ortsbürgermeister wurde eine Probeabstimmung zum eventuellen Beitritt der Ortsgemeinden in einen Forstzweckverband vorgenommen. Der überwiegende Teil der Ortsbürgermeister stimmte für einen FZV.

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat gibt hiermit eine Absichtserklärung für den Beitritt der Ortsgemeinde Hahn am See in einen Forstzweckverband ab, so dass die Förster Günter Müller und Dominic Kühner das Konzept für die Umsetzung der Gründung eines neuen Forstzweckverbandes weiter betreiben können.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:  9          Nein:   0              Enthaltung:   0    
 

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Hahner Stock 1. Erweiterung

Die vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV RLP 2021/2022 nimmt erneut und gezielt Einfluss auf die künftige Steuerung der Windenergienutzung. Zielsetzung ist der Ausbau der Windkraft und der Solarenergie. Durch die vierte Teilfortschreibung sollen neue Potenzialflächen und Suchräume für die Windenergie eröffnet werden.

Die Ortsgemeinde Hahn am See hat aufgrund der geänderten Vorgaben nun die Ausweisung einer Fläche für die Windenergienutzung bei der Verbandsgemeinde beantragt. Die zusätzliche Fläche ergänzt den vorhandenen Windpark Elbinger Lei um eine weitere Anlage auf dann 4 Windkraftanlagen.

Hierfür muss die Ortsgemeinde Hahn am See den bestehenden Bebauungsplan „Hahner Stock – 1. Erweiterung“ ändern.

Sie nimmt den Bereich der Fläche für Photovoltaik aus dem bestehenden Plan heraus. Somit kann für diesen Bereich ein Teilflächennutzungsplan Wind durch die Verbandsgemeinde Wallmerod aufgestellt werden.

Der Verbandsgemeinderat beabsichtigt in seiner Sitzung am 15.12.2022 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Die Arbeiten zum Planverfahren zur Bebauungsplanänderung und zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes werden vom Planungsbüro Geisler durchgeführt. Die Kostenzusage durch den Investor für beide Bauleitplanverfahren liegt vor.

Es handelt sich um folgende Fläche:


Beschluss:

Der Rat stimmt der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:    9                      Nein:  0                      Enthaltung:   0

TOP 3: Mitteilungen

  1. Notfallplanung Energiemangellage: der Krieg in der Ukraine hat ganz erheblich dazu beigetragen, dass Energie in ganz Europa knapp geworden ist. Hinzu kommt noch, dass die Stromproduktion in Frankreich stark eingeschränkt ist und das Land auf Stromlieferungen aus den Nachbarstaaten angewiesen ist. Das alles hat auch Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kommt in seiner Einschätzung der aktuellen Lage zu dem Ergebnis, dass ein großflächiger und langanhaltender Stromausfall in Deutschland äußerst unwahrscheinlich ist. Es wird jedoch ein Risiko für kleinere und regional begrenzte Stromausfälle gesehen. Daher wird empfohlen, dass auf allen Ebenen Notfallpläne entwickelt und Versorgungsmaßnahmen getroffen werden. Dazu sind organisatorische und technische Herausforderungen zu meistern. Hierzu muss in den nächsten Wochen noch ein gemeinsames Konzept für Hahn am See erarbeitet werden. Erster Anlaufpunkt für Hahn am See sind der Dorfplatz an der Linde, wo auch die Feuerwehr zentrale Aufgaben und Koordinationen übernimmt. Weitere Maßnahmen wie z. B. die Anschaffung von einem Stromerzeuger, die Reserve von lang haltbaren Hygieneartikeln, ein ausreichender Wasser-Trinkwasservorrat, warme Decken und weiteres müssen final noch geklärt werden.
  2. Gemeindezentrum: die Zuwegung zum unteren Eingang und der Weg zum Eingang des Jugendraumes sind zum Angebotspreis fertiggestellt. Der durch die Wasserschäden im Innenraum zerstörte Parkettfußboden wurde in diesen Bereichen saniert. Die Steuerung der Heizung ist immer noch nicht eingebaut. Hierzu sind Elektroarbeiten notwendig, die vom Installateur beauftragt werden müssen.
  3. Dorfplatz: bei einem gemeinsamen Treffen mit Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung wurden Grundgedanken der Gestaltung besprochen und die dazu möglichen Förderungen. Es sollen in einer Vorstufe Planungsskizzen erstellt werden, die dann besprochen werden können.
  4. Konversionsfläche: für die Abrissarbeiten liegen die Leistungsverzeichnisse vor, ein Abstimmungstermin mit der VG folgt.
  5. Spender für Hundekotbeutel wurden von Herrn Markus Kuhlmann zur Verfügung gestellt. Zu finden sind diese entlang des Schmitter Wegs in Richtung Wald und in Richtung Friedhof. Ebenso an der Bushaltestelle Ortsausgang und am Markushöferweg. Vielen Dank an Herrn Kuhlmann.
  6. Nestschaukel (TÜV gerecht) welche für die derzeit stillgelegte Schaukelanlage angeschafft werden sollte, muss noch einmal überprüft werden ob der nun deutlich erhöhte Kaufbetrag mit dem Gesamtbetrag von 985,- €, nicht besser für ein anderes Spielgerät eingesetzt wird. Ein Teil der Finanzierung kommt von der Spende der Frauengemeinschaft an die OG (Erlös von der Kirmes).
  7. Die Beleuchtung des Kirchturms wird aufgrund der Energieeinsparungen diesjährig teilweise ausfallen, da es sich nicht um LED´s handelt. Für den Zeitraum vom 24.12.22 bis einschl. 01.01.23 wird der Turm beleuchtet.
  8. Nutzungsentgelte für das Gemeindezentrum und der Friedhofsgebühren. Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung empfiehlt eine Anhebung der Beträge. Nach Fertigstellung des Gemeindezentrums soll die Preisgestaltung der Vermietungen neu erarbeitet werden
  9. Wartungsvertrag für Kirchturmuhr von Fa Höckel u. Schneider liegt vor. Hintergrund ist die mehrfach nicht funktionierende Kirchturmuhr, an der innerhalb der letzten zwei Jahre Wartungsarbeiten nötig waren. Vorläufig sehen wir vom Abschluss des Vertrages ab, da sich ein Bürger aus unserer Ortsgemeinde dazu bereit erklärt hat die Wartung zu übernehmen.
  10. Netzausbau durch Glasfaserverlegung in der gesamten Verbandsgemeinde muss ein Mindestinteresse von 33% haben um eine Wirtschaftlichkeit für die Betreiber zu erreichen.

TOP 4: Verschiedenes

  1. Die Frage von Ratsmitglied Jan Wegner ob die Straßenbeleuchtung für gewisse Zeiträume ausgeschaltet werden könnte um auch hier Energie zu sparen konnte nicht gleich beantwortet werden. Die Ortsbürgermeisterin wird hierzu die Firma Müller befragen, in welchem Umfang das für unsere Ortsgemeinde möglich ist.
  2. Vorschlag von Ratsmitglied Fabian Druschowitsch war die Holztür an unserem Bauhof wieder instand zu setzen da sie etwas in die Jahre gekommen ist. Die Bürgermeisterin erteilt den entsprechenden Auftrag, sodass sie auch wieder funktionell und schließbar ist.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 19.09.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche Hahner Stock

Beschluss Gemeinderat:
Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche sollen vorgenommen werden, vorbehaltlich der Zusage des Ministeriums zur Förderung

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) ab dem Haushaltsjahr 2023

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt verschiedene Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG).                                                   

In der Änderung des LFAG ist u. a. die Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) geplant.                

Die Nivellierungssätze werden vom Land festgelegt und orientieren sich an den durchschnittlichen Hebesätzen in Rhld-Pfalz (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) von Gemeinden.                                             

In der Anwendung der Nivellierungssätze in Bezug auf die Steuereinnahmen der Gemeinden ergeben sich daraus die die sogenannten “Steuerkraftmesszahlen”. Diese sind wichtig bei der Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen.                       

Die Hebesätze der Ortsgemeinden (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) sind an den Nivellierungssätzen auszurichten.
Die Nivellierungssätze sind von der Höhe her “Mindesthebesätze”.                    

Dies bedeutet in Umsetzung, dass die Hebesätze der Ortsgemeinden mindestens so hoch sein müssen, wie die Nivellierungssätze festgesetzt sind. Niedrigere Festsetzungen werden vom Land dahingehend bewertet, dass die eigenen Einnahmequellen als nicht ausgeschöpft gelten.                               

Zuweisungen und Zuschüsse (z.B.: aus Inv.-Stock / Dorferneuerung / aus GVFG / für Forst / aus Sonderprogrammen usw.) können nicht beantragt werden. Bereits gewährte Zuwendungen werden u. U. zurückgefordert.                                                                                                     

Nivellierungssätze ab 2023:                                       

                        Grundsteuer A:                       345 %

                        Grundsteuer B:                       465 %

                        Gewerbesteuer:                     380 %

Beschluss Gemeinderat:           

Der Gemeinderat beschließt die neu ab 2023 geltenden Nivellierungssätze als Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich, angepasst an die Gesetzgebung des Landes RLP.

Die Festsetzung erfolgt in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.   

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

TOP 3: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum:
    Angebote für die Deckengestaltung unter Dachfläche 2 werden eingeholt. Im November starten die Pflasterarbeiten der Fa Baunik an dem Weg vom unteren Eingang des GZ bis zum Nebeneingang des Jugendraumes. Die Errichtung einer neuen Schallschutzwand am oberen Eingang soll bis Ende des Jahres erfolgen.
  2. Dorfplatz:
    die Sicherung der Natursteinmauer ist abgeschlossen.
  3. Westerwald-Touristik-Service wird eine Info-Tafel am Brunnenplatz für den Radtourismus aufstellen.
  4. Archivierungen von Manfred Winter in Form von Bildern und Videos kann nach den Sanierungsarbeiten im Gemeindezentrum gezeigt werden.

TOP 4: Verschiedenes

  • Kirchturmuhr soll erneut gewartet werden (Jan Wegner)
  • Künftig sollen Finanzmittel für die Biodiversität im Haushalt mit eingeplant werden (Christof Etz)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.09.2022

Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte, davon 5 Punkte im öffentlichen Teil und 2 Punkte im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten an den Außenanlagen des Gemeindezentrums

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt die Fa Baunik, Niederroßbach mit den Arbeiten der Außenanlagen am Gemeindezentrum zu beauftragen, vorbehaltlich der Klärung zur Sicherheit des Spielplatzes (Auslaufzone Spielgeräte), Detailabstimmung mit dem Architekt und Fa Baunik zum Verbleib des Spritzschutzes und der Fristenreglung (Ausführung Arbeiten bis 10.12.22, Schlussrechnung bis 16.12.22) zur Sicherung der Fördermittel.

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

TOP 2: Anforderung Einvernehmen § 36 Bau GB Neubau Zwei- bis Dreifamilienhauses

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB Neubau Zwei- bis Dreifamilienwohnhauses, Flur 40, Flurstück 91/2.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO (Annahme von Spenden)

Die Frauengemeinschaft spendet den Erlös aus dem Verkauf Kaffee/ Kuchen an der Kirmes in Höhe von 347,10€ an die Ortsgemeinde. Die Spende soll für ein Spielplatzgerät vorgesehen werden.

Beschluss Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 4: Mitteilungen

1. Die Haushalts u. Wirtschaftsprüfung der OG für die Jahre 2016-2021 durch das Gemeindeprüfungsamt liegt vor.

Folgende Bereiche sind zu überdenken: Anhebung der Realsteuersätze, Überprüfung auf Einsparpotenziale beim Friedhof und Gemeindezentrum, Erarbeitung Nutzungskonzept und Anpassung der Nutzungsentgelte.

2. Verkehrsspiegel

Im Bereich Untergasse/ Elbinger Str. wird an der Straßenlaterne ein neuer Verkehrsspiegel montiert, da der alte Verkehrsspiegel auf Privatgelände steht und nicht mehr in einem intakten Zustand ist. Aufstell-Termin wird mit Gemeindearbeitern und freiwilligen Helfern abgesprochen.

3. Kirchturmuhr

Der Monteur ist bestellt, um die Einstellung der Uhr zu übernehmen und die Funktionalität zu prüfen.

4. Ausfall der Straßenbeleuchtung

Die Steuerung der Straßenbeleuchtung im wird im Rahmen der Wartungsarbeiten von Fa Müller überprüft.

5. Rohrbrunnen

Die KV des Westerwaldkreises empfiehlt das Anbringen eines Schildes am Rohrbrunnen, mit dem Hinweis „kein Trinkwasser“. Angebotsanfrage wurde gestartet.

6. Elektroarbeiten Gemeindezentrum

Für die Elektroarbeiten an der Decke unter Dachfläche 2 werden Angebote eingeholt. In diesem Zuge können die nicht funktionierenden Steckdosen begutachtet werden.

7. Die Fa Koch bittet um Abnahme des Daches durch die Ortsgemeinde. Klärung der Restarbeiten sind nötig. Termin hierzu wird abgestimmt.

TOP 5: Verschiedenes

  • Eigentümer von Grundstücken werden gebeten ihren Hecken bzw. Sträucher Rückschnitt so zu gestalten, dass die Einsehbarkeit in den Straßenbereich gewährleistet ist
  • Anregung eines Bürgers eine Nahwärmeversorgung zu diskutieren
  • Anregung verschiedener Ratsmitglieder im Bereich der Straße Im Hofacker zum Spielplatz ein Sackgassenschild aufzustellen oder andere Maßnahmen um die Durchlässigkeit es Verkehrs zu verhindern

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Sitzung des Gemeinderates

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 5 Punkte, alle im öffentlichen Teil.

  1. Öffentlicher Teil:

TOP 1:  Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022

Leiter der Finanzabteilung Herr Fischer erläutert dem Rat anhand der Tischvorlage die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022.
Das zu Grunde liegende Zahlenmaterial lag in der Verbandsgemeinde Wallmerod zur Einsicht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus.

Grundsätzlich kann nach der aktuellen Planung für die Jahre 2022 – 2025 weiterhin von einer positiven Entwicklung der finanziellen Situation der Gemeinde ausgegangen werden.
Der Haushaltsplan 2022 zeigt alle Investitions- und Zusatzmaßnahmen, die vom Gemeinderat in einer vorherigen Sitzung als wichtig angesehen und abgestimmt wurden.

Der Jahresüberschuss in 2022 von 74.845 € und die gesamte positive Entwicklung in den nächsten Jahren, bilden die beständige Basis für wichtige Investitionen.
Stand jetzt sind keine weiteren Kredite erforderlich.

Die Haushaltssatzung wird gesondert veröffentlicht.

Bürgermeisterin Frink und der Rat bedanken sich bei Herrn Fischer für die detaillierte Erläuterung des Plans.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Plan zuzustimmen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 2:  Beratung Bauangelegenheiten Gemeindezentrum

Umbau Gemeindezentrum Förderprogramm I-Stock 2019

  • Dacharbeiten weiterhin in Arbeit
  • 75 T€ I-Stock Zuschüsse können erst nach Abrechnungsschluss ausgezahlt werden und müssen in 2022 abgeschlossen werden
  • Umsetzung der Außenanlagen (3 Elemente) noch offen

    Ratsmitglied Jürgen Frink regt eine kurzfristige Abstimmung (erste Junihälfte) der weiteren Schritte mit VG Wallmerod und dem Architekten an, um die Arbeiten zielführend im Jahr 2022 zum Abschluss zu bringen.

Umbau Gemeindezentrum Förderprogramm KI 3.0

Alle Arbeiten sind abgeschlossen und leicht unter Plan abgerechnet.

TOP 3:   Angebot über Anschlussarbeiten an das Rohrsystem im Gemeindezentrum

Angebot der Fa. W&F, Berod über die Anbindung der neuen Dachabläufe an das Rohrsystem liegt vor. Termin ist für den 9.06.2022 geplant.

Architekt Schäfer muss das Angebot schnellstmöglich prüfen und den Auftrag technisch freigeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Angebot, vorbehaltlich der Prüfung und Freigabe durch den Architekten (inkl. Prüfung der Kälte-Isolierung zur Kondensatvermeidung), anzunehmen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 4:  Mitteilungen

Gemeindezentrum:
weiterer Wassereintritt im Bereich des Eingangs (Dachfläche 2).

Nach einer Dachbegehung durch Gutachter Henzler wurde die Lösung der Fa. Koch, ein Trocknungsgerät über die nächsten Wochen von morgens 6.00 Uhr bis abends  22.00 Uhr laufen zu lassen, für sinnvoll erachtet. Des Weiteren wurde auf Dachfläche 1 eine Bauteilöffnung vorgenommen, um sicher zu stellen, dass in diesem Bereich (an einem der Lüfter) die Dämmung nicht durchfeuchtet ist. Die Schweißnähte an den nachträglich aufgebrachten Dachreitern wurden geprüft und müssen überarbeitet werden. Ebenso müssen die beschädigten Stellen an der Attika aller Dachflächen ausgetauscht werden. Die Lüfter auf Dachfläche 1 müssen neu eingedichtet werden.

Am 09.06.22 werden auf Dachfläche 2 die neuen Gullys eingebaut und an das Rohrsystem angeschlossen (vorbehaltlich der Angebots-Prüfung und Freigabe durch das Architekturbüro, s.a. TOP 3).

Über das Architekturbüro Schäfer soll geklärt werden, wie lange der Trocknungsprozess dauern wird, ebenso ob eine Schalldämpfung der Trocknungsgeräte umsetzbar ist, die Lärmbelästigung ist erheblich!

Ein Terminplan wird angefordert.
     
Dorfplatz:
für die Planungsleistung soll durch die VG eine Ausschreibung erfolgen.

Bürgermeisterin Frink wird hierzu verschiedene Ingenieurbüros kontaktieren, um in Erfahrung zu bringen, wer Interesse hat und die Planung zeitlich (dieses Jahr) erstellen kann.

Räumung Gemeindezentrum:
nach den Arbeiten der Fa. Koch soll erneut das Gemeindezentrum geräumt werden. Dazu wird ein Container benötigt. Diese Arbeiten könnten im Juli stattfinden.

20.06.2022 ist Sperrmüll, evtl. kann einiges auf diesem Weg entsorgt werden.

Bauhof:
die Fa. Elektro Holzbach hat im Bauhof den neuen Stromzählerkasten montiert. Zudem wurden die Räumlichkeiten mit LED Wannenleuchten und Steckdosen ausgestattet.

Wiederkehrende Beiträge zum Straßenausbau:
RLP hat gesetzlich die Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags ab dem 01.01.2024 beschlossen.
Die Kommunen müssen die Voraussetzung in ihren Satzungen schaffen. Bis zum 31.12.2023 haben die Kommunen Zeit für die Umsetzung.
Die VG wird im Herbst in einer ersten Infoveranstaltung dem Gemeinderat die Grundlagen erläutern.

Der Dorfbrunnen wurde wieder aktiviert.

Blumenbepflanzung ist in Planung.

Die Leiter vom Spieleturm auf dem Spielplatz wurde repariert und wird kurzfristig installiert.

Der marode Balancierbalken wurde abtransportiert, Ersatz ist in Planung.

TOP 5: Verschiedenes

  • Der Aufsitzrasenmäher der Gemeinde braucht eine neue Batterie
  • Wiederkehrende, jährliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: bitte die Bürgersteige/rinnen, Vorgärten und Grünflächen mähen/pflegen und insbesondere das giftige Jakobskreutzkraut entfernen

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 03.05.2022

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 6 Punkte, alle im öffentlichen Teil.

  1. Öffentlicher Teil:

TOP 1: Beratung u. Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2022/2023

Revierförster Dominic Kühner erläutert dem Rat den Forstwirtschaftsplan, der mit einem Minus von 10.540,- € endet. Künftiges Ziel soll sein, Vogelschutzgehölze, Insektenschutzgehölze und max. 1/3 Nadelhölzer aufzuforsten. Der Forstwirtschaftsplan sei schwer kalkulierbar und habe eine hohe Dynamik in der Entwicklung, so Förster Kühner. Nach eingehender Erläuterung der diversen Vorhaben zur Aufforstung und Bewirtschaftung stimmt der Rat dem Plan einstimmig zu.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Plan zuzustimmen

Beschluss: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung gemäß § 114 I GemO

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hahn am See zum 31.12.2017 geprüft. Die Prüfung führte zu einer Beanstandung, die im Nachhinein jedoch ausgeräumt werden konnte.

Hinweis:

Der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten (sofern sie den Ortsbürgermeister im Laufe des Haushaltsjahres 2017 vertreten haben) dürfen an der Abstimmung nach § 22 GemO nicht teilnehmen. Sind sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle Ortsbeigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO das (an Lebensjahren) älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.

Ausgeschlossen von der Abstimmung sind die Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Tobias Klein.

  1. Feststellungsbeschluss

Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hahn am See wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  1. Entlastungsbeschluss

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Hahn am See sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung gemäß § 114 I GemO

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hahn am See zum 31.12.2018 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Hinweis:

Der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten (sofern sie den Ortsbürgermeister im Laufe des Haushaltsjahres 2018 vertreten haben) dürfen an der Abstimmung nach § 22 GemO nicht teilnehmen. Sind sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle Ortsbeigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO das (an Lebensjahren) älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.

Ausgeschlossen von der Abstimmung sind die Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Tobias Klein.

  1. Feststellungsbeschluss

Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hahn am See wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 festgestellt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  1. Entlastungsbeschluss

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Hahn am See sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 4: Beratung u. Beschlussfassung über das Angebot von Schreinerei Gerhold Haas für Tür und Fenster des Bauhofs

Die Eingangstür zum Bauhof sowie das gekoppelte Fenster sind marode und sollen erneuert werden. Hierzu liegt ein Angebot der Schreinerei Gerhold Haas vor. Die Ausführung soll in Kunststoff erfolgen. Das Angebot endet mit 1.743,35 € für die komplette Leistung inkl. Entsorgung der Altanlage.

Beschluss: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 5: Mitteilungen

  • Die Arbeiten auf dem Dach des Gemeindezentrums werden von Fa. Koch fortgesetzt. Die Attiken aller Dachflächen wurden angebracht. Die Notabläufe wurden gesetzt. Derzeit wird an den Dachreitern auf den beiden großen Dachflächen gearbeitet. Danach muss noch in Teilen die Folienverklebung erneuert werden, verschiedene Entwässerungsarbeiten erbracht werden und die Abdichtung der Lüfter überarbeitet werden. Die gesamten Arbeiten sollen bis Ende Mai beendet sein. Heute Abend wurde ein neuer Wassereintritt im Bereich der Dachfläche II festgestellt. Unsere Sachverständigen werden in die Sanierung einbezogen.
  • Die Kirmes ist am 24.07.22 (Sonntag). Eine Anfrage an verschiedene Vereine zur Beteiligung an der Ausrichtung ist gestartet worden. Da das GZ noch nicht zur Verfügung steht, kann die Kirmes nur im Freien stattfinden.
    Bürgermeisterin Doris Frink wird den Revierförster nach einem Kirmesbaum fragen. Dieser könnte wie im Vorjahr Freitag von der Feuerwehr aufgestellt werden. Weiter wird Doris Frink über Eva Munsch klären, ob ggfs. dass Gasthaus zum Rohrbrunnen z.B. samstags die Einwohner bewirten möchte. Sonntag könnte im Dreikönigshaus ein Kuchenverkauf stattfinden. Klärung erfolgt zwischen Doris Frink und Susanne Kloft als Mitglied des Beirates.
  • Die Kosten zur Entwicklung der Konversionsfläche (altes Bundeswehrgebiet) stehen nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis. Daher ist eine zeitnahe Realisierung nicht möglich. Es werden alternative Möglichkeiten geprüft.
  • Anfrage der Fa. Vienna Schachtregulierung nach Mietfläche auf der Konversionsfläche.
  • Weiterhin Lieferschwierigkeiten des Kinderkarussells.

TOP 6: Verschiedenes

  • Die Straßenbeleuchtung vor dem Anwesen von Manuel Valenti ist defekt.
  • Das Pflaster vor dem Anwesen von Susanne Wolf soll von Heldt + Holzbach beigelegt werden.
  • Der Wasserzulauf des Rohrbrunnens soll durch die Feuerwehr wieder angestellt werden.
  • Ratsmitglieder Jan Wegner und Jürgen Frink sollen die aktuellen Grundstückszuschnitte im Baugebiet „Oberste Garten“ prüfen und nach Abschätzung möglicher Kosten für Neuvermessung ggfs. optimieren. Insbesondere in dem Bereich, wo die alte Planung ein Grundstück über die ehemalige K84 (Strasse Oberste Garten) vorsah.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.03.2022

Die Tagesordnung umfasste 5 Punkte im öffentlichen Teil.

  1. Öffentlicher Teil:

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Beteiligung nach § 4 I Bau GB (o.ä.)

Die Verbandsgemeinde Wallmerod führt eine „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes“ (auf der Grundlage der Aktualisierung und Digitalisierung 2019) durch.

Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Wallmerod wurde von dem VG-Rat am 28.03.2019 abschließend beschlossen, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 22.08.2019 genehmigt.
Der FNP wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Mitteilungsblatt am 06.09.2019 (Ausgabe 36/2019) wirksam.

Rückblick: Die o.g. Fassung des FNP hatte zum Inhalt, das bisherige Planwerk zu digitalisieren und somit die Darstellung der gesamträumlichen, vorbereitenden Bauleitplanung der VG auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Hierdurch erfolgte eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben der Baugesetznovelle 2017 und des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz 2015. Im Rahmen dieser Digitalisierung des FNP gab es keine Neudarstellungen zu Siedlungsbereichen. Es erfolgte eine Überarbeitung der Flächennutzungsplanung hinsichtlich der redaktionellen Übernahme bestehender Bebauungspläne/Satzungen auf kommunaler Ebene (in der Zeitspanne von 1999 bis zum Stichtag 31.12.2017) und der Digitalisierung der Planungsgrundlage. Im Zuge der Aktualisierung wurden außerdem übergeordnete Planungsvorgaben und Schutzausweisungen zur Berücksichtigung der Umweltbelange nachrichtlich übernommen (z.B. NATURA 2000-Gebiete).
Diese Darstellungen beziehen sich vorzugsweise auf den Außenbereich der bebauten Ortslagen. Mit der Aktualisierung des FNP erfolgten auch eine Korrektur der Darstellungen zu den Gebietsexklaven von Elbingen, Salz und Steinefrenz. Bis zu der o.g. Fortschreibung und Digitalisierung des FNP waren die Gebietsexklaven im FNP nicht dargestellt. Darüber hinaus wurden die in den Jahren 2004 und 2015/2016 durchgeführten sachliche Teilfortschreibungen zur Nutzung der Windenergie (nach den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB und § 249 BauGB) aufgenommen.

Anlass zur aktuellen Gesamtfortschreibung: Aufgrund diverser städtebaulicher Erfordernisse, welche zum Teil auf geänderte Planungsgrundlagen und veränderter Rahmenbedingungen (Landesentwicklungsplanung, regionale Raumordnungsplanung) zurückzuführen sind, sowie den anhaltenden Siedlungsdruck innerhalb der Ortsgemeinden, hält es die VG Wallmerod für erforderlich, den FNP fortzuschreiben und damit der Aufgabe zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des gesamten VG-Gebietes gerecht zu werden (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB).

Mit dieser Fortschreibung des FNP soll erneut eine Anpassung an ggf. übergeordnete Planungsvorgaben durch die regionale Raumordnungsplanung und die Landesplanung erfolgen. Weiterhin sollen die ab dem o.g. Schwellendatum 31.12.2017 durchgeführten und rechtskräftigen Bauleitplanverfahren (Satzungen, B-Pläne) redaktionell in den FNP übernommen werden. Für die Neudarstellung von Siedlungserweiterungsflächen im planungsrechtlichen Außenbereich erfolgt eine entsprechend umfassende Flächen- und Eignungsbewertung, verbunden mit einer raumordnerischen Schwellenwertberechnung für die Wohnbauflächenentwicklung nach den Zielbestimmungen Z 30 bis 33 des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP).

Der Rat der VG Wallmerod hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Beschluss zur Fortschreibung (Aktualisierung und Siedlungsflächenerweiterung) nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Daneben sind für den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes, die mit den Ortsgemeinden abgestimmten Grundsätze maßgebend:

Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes“ (auf der Grundlage der Aktualisierung und Digitalisierung 2019).

Bürgermeister Lütkefedder hat den Plan im Vorfeld mit jeder Ortsbürgermeisterin bzw. jedem Ortsbürgermeister abgestimmt. Der Vorentwurf wurde dann bereits Ende 2020 an die Ortsgemeinden übersandt und bis zum 01.06.2021 wurden noch Änderungswünsche der Ortsgemeinden eingearbeitet. Auf dieser Basis erfolgte dann am 17.06.2021 die Vorstellung der Gesamtplanung in einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und OB-Konferenz. Dieser Planungsstand wurde dann vom Planungsbüro im Detail geprüft und der Entwurf zum Beteiligungsverfahren erstellt.

Aufgrund der o. g. Vorgaben sind Änderungen, insbesondere wegen der Schwellenwerte im Bereich der Wohnbauflächenentwicklung, nur im Tausch möglich. Nähere Einzelheiten hierzu sind der Begründung zum Flächennutzungsplan zu entnehmen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Beteiligung nach § 4 I Bau GB

Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Entlastung gemäß § 114 I Gemo

Jahresabschluss 2016

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hahn am See zum 31.12.2016 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

  1. Feststellungsbeschluss

Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hahn am See wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 festgestellt.

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

  1. Entlastungsbeschluss

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Hahn am See sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Hinweis:
Ausgeschlossen von der Abstimmung sind die Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Tobias Klein.

Zu TOP 3: Beratung u. Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2022/2023

Von mehreren Ratsmitgliedern wird eine Vertagung des Beschlusses beantragt.

Begründung:
Nähere Erläuterung des Einschlages und der gesamten Kostenentwicklung vor Ort durch den Revierförster.

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimme
2 Enthaltungen

TOP 4: Mitteilungen

  • Weitere Vorgehensweise Sportlerheim, dazu gemeinsamen Termin mit Gemeinderat Elbingen finden.
    Eine ausführliche Bestandaufnahme und Kostenschätzung durch Jürgen Frink, Dipl.-Ing/Architekt, liegt beiden Gemeinderäten vor.
    Es werden dem Gemeinderat Elbingen 2 Termine vorgeschlagen für ein weiteres Treffen zur Beratung.
  • Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen kann, kann sich bei der Verbandsgemeinde melden. Aktuell haben wir in Hahn 2 Familien untergebracht, insg. 10 Personen.
  • Berechnung der Anteile der Betriebskosten für den Kindergarten Herschbach liegt vor: 18.142,02 €
  • Wegen der Sanierung der Orgel in unserer Dorfkirche konnte die Uhrumstellung nicht rechtzeitigen erfolgen, da der Zugang nicht möglich war, dies konnte mittlerweile nachgeholt werden.

TOP 5: Verschiedenes

  • Anmerkung von Ratsmitglied Andreas Horn, den Protokollführer für eine nächste Sitzung jeweils in der laufenden Sitzung bekannt zu geben
  • Eine neue „Offenes Ohr“ Veranstaltung für die Bürger von Hahn am See soll zum Sommer hin geplant werden
  • Anregung von Ratsmitglied Fabian Druschowitsch, einen Verkehrsspiegel an der Ecke „Hohe Straße/Elbinger Straße“ (ehem. Gaststätte Thewalt) anzubringen für eine bessere Übersicht, wird durch die Ortsbürgermeisterin beim Ordnungsamt der VG- Wallmerod geprüft.
  • Anmerkung von Ratsmitglied Jürgen Frink, dass eine öffentliche Verkehrsfläche in der Bachwiese von Baustoffen behindert ist. Die Ortsgemeinde bittet alle Bürger bei Haussanierungen oder ähnlichen Arbeiten die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dafür zu sorgen, dass entsprechende Genehmigungen vorliegen und der benötigte Raum abgesichert ist.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin