Vielen Dank an das Nestschaukel-Team: Edelbert Lemke, der mit seinem fachmännischen Wissen die Planung und die Ausführung der Holzarbeiten getätigt hat und Ratsmitglied Jürgen Frink, der ihn bei den Arbeiten unterstützt hat. Teamarbeit zahlt sich aus. Ein Handwerker vor Ort ist Gold wert!
Jetzt kann es losgehen. Die erste kleine Besucherin mit Mama hat die Funktionalität geprüft und für gut befunden. Allen Kindern viel Spaß beim Schaukeln.
Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nicht-öffentlichen Teil.
I. Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anordnung von Schallschutzwänden am Gemeindezentrum
Beschluss:
Gemeinderat Ja: 8 Nein: ./. Enthaltung: ./.
Begründung: der Grundriss durch Architekturbüro stellt dar, dass die nord-westlichen Wände das Blumenbeet durchqueren und zudem nicht mit der Hauswand verbunden sind, wie das Schallschutzgutachten es vorsieht. Mit neu vorliegendem Grundriss ergibt sich ein Innenhofbereich, der das Blumenbeet mit einbezieht und die Schallschutzwand mit der Hauswand verbunden ist. Büro Schallschutz Pies prüft die neue Situation und gibt dazu eine Stellungnahme/Berechnung ab. Architekturbüro Schäfer holt dazu die Statik ein und macht Vorschläge zur Ausführung mit Kosten.
2.Beratung und Beschlussfassung über die Anforderung Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB: hier Nachtrag zusätzlicher Balkon über Dachterrasse mit Treppe u. weitere Treppe zur Dachterrasse Flur 40 / Flurstück 110/1
Gemeinderat: Ja: 7Nein: ./. Enthaltung:1
3. Beratung und Beschlussfassung über den Förderantrag zur Maßnahme ländlicher Wegebau Schmidter Weg
Beschluss:
Gemeinderat Ja: 6 Nein: 1 Enthaltung: 1
Begründung: Ausschöpfung der Förderung von 55 % bis 65 %, da nach einem Punktesystem ausgewertet wird, ist es nicht sicher, ob die OG die Zusicherung der Maßnahme bekommen wird.
4. Beratung und Beschlussfassung über Angebot für einen Ostbaumschnitt auf gemeindeeigenem Grundstück am Schmidter Weg
Beschluss:
Gemeinderat Ja: 8 Nein: ./. Enthaltung: ./.
Begründung: 2 Angebote für einen professionellen Obstbaumschnitt der 58 Obstbäume auf dem Gemeindegrundstück am Schmidter Weg liegen vor.
1. Angebot für prof. Obstbaumschnitt 60 €/Std. insg. ca. 90 Std.= 5.400 € 2. Angebot von Team Astwerk EP für 39 €/Stk. = 2.262 € plus Mwst= 2.631,78 €
Alle Firmen haben für 2023 keine Kapazitäten frei. Einsatz erst im Frühjahr 2024. Formschnitt jederzeit möglich. Das Angebot von Team Astwerk mit 2.631,78 € wird angenommen. Der Rat beauftragt die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Team Astwerk.
5. Beratung und Beschlussfassung über ein Angebot für einen Flächenvorhang im Sitzungsraum des Gemeindezentrums
Beschluss:
Gemeinderat Ja: 8 Nein: ./. Enthaltung: ./.
Begründung: es liegt nur ein Angebot vor, Fa Henrich war vor Ort um Beratung mit Aufmaß und Bemusterung zu tätigen. Der Rat beauftrag die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe an Fa Henrich.
6. Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von § 94 Abs. 3 GemO (Annahme von Spenden)
Es wurde eine Liste der Zuwendungen vorgelegt, die die Bürgermeisterin verliest. Die Liste ist dem Protokoll beigefügt. Die Geldspenden belaufen sich auf 1.250 €. Die Annahme erfolgt in offener Abstimmung.
Beschluss:
Gemeinderat Ja: 8 Nein: ./. Enthaltung: ./.
Fa Kunz GmbH aircraft equipment 500 € Fa Markus Mühle 500 € Fa Luposan GmbH & Co.KG 250 €
Alle Firmen haben für die Ausrichtung der Kirmes 2023 gespendet.
7. Mitteilungen
Kirmes: unsere Kirmes lief erfolgreich ab. Die OG konnte aufgrund der Spenden der Fa. KUNZ GmbH, der Fa. Markus Mühle und Fa. Luposan die Kirmesjugend mit T-Shirts ausstatten, den Kühlwagen und Mobiliar stellen. Da noch Gelder vorhanden sind, können diese für den Einkauf von Stehtischen/Biertischgarnituren eingesetzt werden. Vielen DANK an dieser Stelle für die Spenden der genannten Firmen, ohne die eine kostendeckende Kirmesabrechnung nicht möglich gewesen wäre.
Gemeindezentrum: Restarbeiten an den Wechsel (Dach/Lüfter) werden von einem Zimmermannmeister ausgeführt, da Fa Koch nach wiederholten Versuchen keine statische Abnahme erreichen konnte, Kosten trägt Fa Koch. Die Steuerung der Heizung ist durch Fa Hering und Heinz eingebaut worden, eine Abnahme der Heizung seht nach Austausch von Schläuchen und hydraulischem Abgleich noch aus. Das Aufstellen der Schallschutzwände soll noch in diesem Jahr erfolgen. Zu den Innenarbeiten gehören noch Elektroarbeiten an der Decke zu Dachfläche 2, die Deckenarbeiten und die Fußbodenarbeiten. Hierzu müssen verschiedene Angebote eingeholt werden. Ein Wasserschaden im Bereich der barrierefreien Toilettenanlage hinter der Bühne ist aufgetreten. Die Versicherung prüft den Schadenfall. Mitbetroffen ist auch der darunterliegende Küchenbereich des Jugendraums.
Konversionsfläche: die Arbeiten der Fa Wahl sind in ca. 2 bis 3 Wochen abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt laut Planungsbüro GBI fristgerecht.
Innerörtliche Situation: die Regenrinne und Gehwege sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücken sauber zu halten (Straßenreinigungssatzung), leider ist die Situation in vielen Fällen eine Katastrophe. Die Rinnen wuchern zu und Gehwege werden zum Dschungel. Das kann so nicht bleiben, da die Funktionstüchtigkeit außer Kraft gesetzt ist und droht größeren Schaden zu nehmen. Das Eigentum der Gemeinde ist uns aller Eigentum. Bitte sauber halten!!!
Spielplatz: das neue Spielgerät, Schaukelanlage mit Nestschaukel, ist kurz vor Fertigstellung. Edelbert Lemke hat die Schaukelanlage erneuert, nachdem die alte Schaukelanlage morsch war und nicht sicher im Betonboden verankert war. Die Nestschaukel kann nun endlich aufgehängt werden. Der nicht mehr existierende Fastnachtsverein hat sein noch vorhandenes Vermögen von 3.209,38,- € der OG für ein Spielgerät zur Verfügung gestellt. Vielen DANK dafür!
Prüfung der Haushalts- u. Wirtschaftsprüfung der OG Hahn am See 2016-2021 durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Geprüft wurden die Jahre 2016-2021. Hier ein Auszug aus dem Bericht: zu den öffentlichen Einrichtungen zählen u. a. der Friedhof und das Gemeindezentrum.
Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die weitgehend aus Entgelten zu finanzieren sind. Die aktuelle Gebührensatzung aus 2018 ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Inwieweit die festgelegten Gebührensätze in ihrer Höhe ausreichend sind bleibt abzuwarten. Sonst sind Anpassungen vorzunehmen. Es sollten nach Einsparmöglichkeiten z. B. durch Reduzierung der Pflegeintervalle bei den Außenanlagen gesucht werden.
Für das Gemeindezentrum ist ein tragfähiges Nutzungskonzept zu erarbeiten, damit die Auslastung verbessert wird. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind die Gebührensätze für die Nutzung einer Prüfung zu unterziehen. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob sich für die Unterhaltung Einsparungen erzielen lassen, z.B. Strom, Verbrauchsmittel, Gebäudeversicherung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit bei einer Gemeinde mit rd. 400 Einwohnern eine solch große Einrichtung annähernd kostendeckend betrieben werden kann.
8. Verschiedenes
Eine Bürgerin beschwert sich über zu schnell fahrende Autos auf der alten B8 Strecke in Richtung Unterführung. Lösung: auf dieser Strecke dürfen nur Fahrzeuge zur landwirtschaftlichen Nutzung, Forstwirtschaftsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienste fahren. Überlegung des Rats: verkehrsberuhigende Maßnahmen z. B. Schwellen einsetzen oder andere Maßnahmen.
Ratsmitglieder bemängeln die Sicht an der abknickenden Vorfahrtsstraße Richtung Elbingen durch eine wuchernde Hecke. VG Ordnungsamt ist informiert.
In der Zeit vom 09.09.23 bis 19.09.23 bin ich im Urlaub.
Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt der 1. Beigeordnete Andreas Jung, der in dringenden Angelegenheiten unter der Telefon Nr. 06435-408915 zu erreichen ist.
Am Samstagabend wurde der Kirmesbaum von der Kirmesjugend und weiteren tatkräftigen Helfern am Platz unter der Linde gestellt. Die Aktion wurde auch dieses Jahr wieder von vielen begeisterten Zuschauern begleitet, um im Anschluss daran gemeinsam in den Abend zu feiern.
Mit Getränken incl. leckeren Würstchen hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See die Gäste bewirtet. Das sorgte für gute Stimmung und einen fröhlichen Abend. Zudem schafft die Gemütlichkeit des Platzes immer eine besondere Atmosphäre.
Am Sonntagvormittag nach dem Kirmes Gottesdienst gab es einen Frühschoppen, der sich bis in die späten Abendstunden fortsetzte. Das Helferteam hatte mit Sturmböen zu kämpfen, aber die Kirmesbesucher hielt es nicht davon ab, eine schöne Kirmes zu feiern.
Am Nachmittag stellte die Frauengemeinschaft eine große Auswahl an leckeren selbstgebackenen Kuchen zusammen. Die Besucher konnten die Köstlichkeiten mit frischem Kaffee im Dreikönigshaus der Katholischen Kirchengemeinde genießen. Eine wunderbare, gelungene Veranstaltung.
Wie oft sind es die Randgeschehnisse, die ein Fest besonders lustig machen:
Hier war es die Kirmesjugend, die mit dem Schild:
„Ihr hupt, wir trinken!“ zu einem anfeuernden „Hup-Konzert“ beigetragen hat.
Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§135a – 135c BauGB
Sachbericht:
Die Bauleitplanung bereitet regelmäßig die Versiegelung von Grund und Boden durch Gebäude, befestigte Hofflächen, Stellplätze und Garagenzufahrten sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor.
Der mit der Versiegelung von Grund und Boden verbundene Eingriff in die Natur und Landschaft wird durch Maßnahmen (teilweise) kompensiert, die zu einer ökologischen Aufwertung führen (z.B. Anpflanzung einer Streuobstwiese, Renaturierung eines Gewässers, Aufforstung von Waldflächen, etc.).
Zur Deckung ihres Aufwands für Ausgleichsmaßahmen erheben die Gemeinden Kostenerstattungsbeträge (§§ 135 a bis c BauGB).
Zur Regelung der Kostenerstattungsbeträge ist eine Satzung zu beschließen.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
Beschlussfassung:
A.) Begründung des Abrechnungsgebiets
§ 10 a Abs.1 KAG – neuste Fassung vom 5. Mai 2020 – sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde Hahn am See um zwei Abrechnungsgebiete:
Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“
Abrechnungsgebiet 2: „Gewerbegebiet“
(siehe beigefügte Begründung)
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
B.) Festsetzung des Gemeindeanteils
Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.
Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.
Bei der Abrechnungseinheit Ortslage Hahn am See handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.
Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20% festzusetzen.
Bei dem Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Wer in das Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet hineinfährt, möchte in der Regel auch ein Ziel im Abrechnung ansteuern.
Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20 % festzusetzen.
Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das
Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“ 25 v.H.
Abrechnungsgebiet 2= „Gewerbegebiet“ 20 v.H.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.
Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
D.) Festlegung der Zahlungstermine
Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
E.) In Kraft treten der Satzung
Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
F.) Satzung
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
9
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Sach- und Rechtslage:
Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.
Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage 1 beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss).
Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
8
Davon stimmberechtigt
8
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
0
Stimmenthaltungen
0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum
Der Heizkessel der Heizung im Gemeindezentrum ist defekt und führte zu Abgasaustritten innerhalb der letzten Jahre. Es ist energetisch geboten, einen neuen Heizkessel im Gemeindezentrum einzubauen. Mehrere Firmen wurden angefragt, nur 2 Heizungsfirmen haben ein Angebot abgegeben. Es wird empfohlen, den 200kW-Kessel auszutauschen und durch einen 70kW bzw. 100kW-Kessel zu ersetzen. Der 70kW-Kessel beläuft sich auf 47.419,12 € und der 100kW-Kessel beläuft sich auf 29.033,67 €.
Beschluss Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt, den 100kW-Kessel bei der Firma Kruschel, Fehl-Ritzhausen anzuschaffen und im Gemeindezentrum zu verbauen.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser
Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird noch kein Auftrag gegeben. Die Gemeinde hält sich mit der Unterzeichnung alle Optionen frei, in Zukunft auf Glasfaser umsteigen zu können. Bevor der Glasfaserumbau realisiert wird, gibt es eine Infoveranstaltung durch die Deutsche Glasfaser. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Sofern mindestens 33% der Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) einen Vertrag unterzeichnen, ist die Deutsche Glasfaser bereit, Glasfaser in der Gemeinde zu verlegen.
Beschluss Gemeinderat:
Der Gemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6: Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlagsliste
Aufgestellt haben sich: -Tobias Klein
-Michael Boeken
Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Tobias Klein in die Liste aufzunehmen:
Tobias Klein und Doris Frink sind bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Michael Boeken in die Liste aufzunehmen:
Doris Frink ist bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 7: Mitteilung
Gemeindezentrum: ein Angebot für die Isolierung der Leitungsrohre unter Dachfläche 2 liegt vor für brutto 1.691,07 €, Fa Koch hat kein Angebot dazu abgegeben.
-Schallschutzwände müssen dringend beauftragt werden, dazu muss eine genaue Kostenaufstellung und Bauzeitenplan von Architekturbüro Schäfer erstellt werden
-ein Angebot für eine Küchenzeile für den Jugendraum wurde bei einem Schreiner eingeholt. Kosten ca. 1.730,- € netto, Kosten können in den I-Stock Förderantrag mit 40 % eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.
-Elektro Jung wird im Auftrag von Hering & Heinz eine Unterverteilung für die Heizungssteuerung verbauen
– der Statiker wurde erneut von Fa Koch zur Begutachtung der Wechsel beauftragt
Konversionsfläche: jeden Dienstag ist auf der Konversionsfläche Baubesprechung. Die Bauarbeiten laufen noch im Zeitrahmen.
Kindergarten: Seillandschaft im Kindergarten wurde erneuert. Kosten belaufen sich auf 6000 €. 2500 € zahlt der Förderverein. Die Gemeinden Herschbach, Hahn, Elbingen und Mähren tragen die restlichen Kosten.
Antrag einer Bürgerin auf Zuschuss eines Balkonkraftwerks, Bürgerm. wird dies in der nächsten Ortsbürgermeisterkonferenz ansprechen
Risse Sanierung Straßen: Es sollen vorerst keine Risse saniert werden, da die Kosten sehr hoch sind. Kosten/Nutzen Verhältnis soll geprüft werden. Die Risse Sanierung und Ausbesserung von Schlaglöchern soll ggf. in 2024 erfolgen.
Wegsanierung: eine Dorfbegehung mit dem Dienstleistungszentrum Ländl. Raum, VG Wallmerod, Untere Wasserbehörde, Vertreter d. Landwirtschaft und OG fand am 16.05.23 statt. Der Feldweg “Schmidter Weg” weist große Schäden auf. Es ist angedacht, in ein Förderprogramm zu gehen, um die Feldwege durch Fördermittel sanieren zu können.
Dorfcafe findet ab dem 24.05.23 wieder im Dreikönigshaus statt.
Kirmes: das zweite Kirmestreffen findet am 17.05.23 statt. Alle weiteren Details werden beim Treffen besprochen. Kirmes findet am 22.07. – 23.07. statt.
Sportlerheim: Bürgermeiser der OG Elbingen möchte ein gemeinsames Treffen mit den Räten der OG Hahn am See und OG Elbingen bezüglich der Sanierung des Sportlerheims organisieren.
Antrag einer Bürgerin auf Teilbeschotterung eines Grundstücks an der alten B8, da dieses Grundstück durch private Nutzung von PKW/Traktoren anderer Bürger beschädigt wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Klärung an die VG weitergegeben.
Top 8: Verschiedenes
-Ratsmitglied A. Jung teilt mit, dass ein Bürger angefragt, ob der Gemeindeweg, der vom Fußweg (Richtung Friedhof) aus zum Dillgesgarten führt durch die OG freigeschnitten werden kann.
-Ratsmitglied C. Etz hat angefragt, ob der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden kann.
Betriebsnotwendige Arbeiten machen es leider unumgänglich, dass die Stromversorgung in Hahn am See am Sonntag, den 04. Juni, in der Zeit von 6:00 Uhr bis etwa 9:00 Uhr unterbrochen werden muß.
Am Sonntag den 21. Mai 2023 feiert Leon Aßmann das Fest der Konfirmation.
Ich gratuliere Dir im Namen der Ortsgemeinde sehr herzlich zu diesem Ehrentag und wünsche Dir und Deinen Eltern, Angehörigen und Freunden einen unvergesslichen Tag.
Für Deine Zukunft wünschen wir Dir ganz viel Glück, Lebensmut und Erfolg!
Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Hahn am See für das Haushaltsjahr 2023 vom 19.04.2023
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 18.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 835.975 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 828.185 Euro
der Jahresüberschuss auf 7.790 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 39.320 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.623.140 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.324.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 299.140 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 287.720 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite 0 Euro
verzinste Kredite 0 Euro
zusammen auf: 0 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
– Grundsteuer A (Hebesatzerhöhung) 345 %
– Grundsteuer B (Hebesatzerhöhung) 465 %
– Gewerbesteuer (Hebesatzerhöhung) 380 %
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 30 Euro
– für den zweiten Hund 60 Euro
– für jeden weiteren Hund 120 Euro
– für den ersten gefährlichen Hund 500 Euro
– für den zweiten gefährlichen Hund 600 Euro
– für jeden weiteren gefährlichen Hund 900 Euro
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug (Haushaltsplan 2021) 1.800.564 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt (Haushaltsplan 2022) 1.875.409 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt (Haushaltsplan 2023) 1.883.199 Euro
Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin bedanken sich bei Herrn Fischer für die ausführlichen Erläuterungen. Alle Fragen aus dem Rat wurden fachlich fundiert und umfänglich beantwortet.
Beschluss: Gemeinderat
Ja: 7 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über einen Materialkostenzuschuss für Sanierungsarbeiten des Sportlerheims
Im Jahr 2022 fand ein Treffen beider Gemeinderäte statt, um sich zur weiteren Zukunft des Sportlerheims abzustimmen. Im Vorfeld wurde durch das Hahner Ratsmitglied Jürgen Frink nach vorheriger Begehung mit Ratsmitgliedern beider Ortsgemeinden eine Kostenschätzung mit Empfehlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Hiernach sollten weitere Beratungs-/Abstimmungsgespräche erfolgen.
Entgegen der Absprache vom 04.05.2022 fand keine gemeinsame Planung/Abstimmung statt. Die OG Hahn am See wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dem Beschluss der OG Elbingen nicht folgen. Dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- €/Gemeinde zu einer nicht zielführenden Teilsanierung wird nicht zugestimmt.
Beschluss: Gemeinderat
Ja: 0 Nein: 6 Enthaltung: 1
TOP 3: Mitteilungen
Gemeindezentrum:
Die Frist für die Mangelbeseitigung Gewerk Heizung ist abgelaufen. Rückmeldung der Fa. Hering & Heinz ist nicht erfolgt. Weitere Vorgehensweise muss geklärt werden.
Die Mangelbeseitigung Wechsel von Fa Koch soll durch den Statiker erneut begutachtet werden, für neue Stahlplattenkonstruktion unter Lüfterhalterung soll ein Angebot ausgearbeitet werden, danach neue Flüssigabdichtung der Lüfter, des Weiteren müssen noch diverse innen verlaufende Entwässerungsleitungen isoliert werden.
Über das Büro Schäfer soll geklärt werden, welches Seilsystem/Sekuranten verbaut wurde, da Gurte bestellt werden müssen.
Die Pläne für die Schallschutzwände am oberen Eingang müssen geändert werden, Bauzeitenplan und Baukostenverfolgung fehlen, Freiflächenplan für Stellplätze muss überarbeitet werden.
Konversionsfläche: auf dem alten Bundeswehrgebiet findet derzeit der Abriss durch das Abbruchunternehmen Fa Wahl, Remagen, statt. Diese Arbeiten werden bis ca. Ende Juni dauern. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich.
Glasfaser: Infoveranstaltung vor dem Rat hat stattgefunden, Deutsche Glasfaser stellte das Konzept vor. Nach einem Kooperationsvertrag kann eine Infoveranstaltung für die Gemeinde stattfinden. Voraussetzung zur selbstverantwortlichen Entscheidung jedes Hauseigentümers. 33% ige Zusage durch Bürger erforderlich, um das Projekt Glasfaser starten zu können.
Barrierefreiheit: Anregung einer Bürgerin den Bereich Elbinger Str, Gehweg zum Friedhof barrierefrei zu gestalten, da Bordsteine zu hoch für Rollator o.ä.
Spielgerät: neues Angebot für eine Nestschaukel von Fa Beckmann liegt vor: 987,83 € brutto Fracht incl., Vergleich mit weiterem Angebot 1.069,81 + Frachtkosten.
Montage auf nicht belegter Schaukelanlage
Es erfolgt in dieser Sache kein Beschluss, alle anwesenden Ratsmitglieder sind sich einig, die Nestschaukel anzuschaffen.
Feldwegsanierung: die Wege sind zum Teil in schlechtem Zustand. Schlaglöcher entstanden durch dauerhaften Regen und Befahrung mit schweren Landmaschinen. Es soll ggfs. eine Zustandsverbesserung durch neue Beschotterung erfolgen.
Grünabfall: Containerkosten wurden eingeholt und geprüft; es erscheint derzeit unwirtschaftlich. Grünabfälle werden mit dem Traktor durch die Gemeindearbeiter zur Deponie nach Meudt gefahren.
Schöffenwahl: es gibt einen Bewerber, der in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Kirmes 2023: Es soll im Mitteilungsblatt eine Anfrage an alle Bürger/innen zur Beteilung an der Kirmes und Aufruf an alle Vereine erfolgen. Es ist ein kurzfristiges Treffen hierzu geplant.
TOP 4: Verschiedenes
Ratsmitglied Tobias Klein regt an, geeignete Streumittel an besonders relevanten Stellen im Dorf zu installieren bzw. vorhandene Streumittelbehälter zu ertüchtigen und zu befüllen.
Ratsmitglied Jan Wegner fragt, warum am Naturlehrpfad seit einiger Zeit gefälltes Holz liegt, ohne weiter aufgearbeitet zu werden. Aus dem Rat kam die Erläuterung, dass dies witterungsbedingt erst nach ausreichender Regenpause erfolgen kann, da dann der Waldboden nicht so stark ausgefahren wird.
Herzlichen Dank für Euren Einsatz zur Aktion „Saubere Landschaft“.
Am Samstag den 15.04.23 trafen sich morgens viele große und kleine Helferinnen und Helfer zum Müllsammeln.
Voll motiviert, bei gutem Wetter, zogen sie rund um Hahn am See los, um die Straßen- und Wegränder von allerlei Müll zu befreien. Besonders die Kinder haben gut gelaunt alles gründlich abgesucht. Gefunden wurde viel. Viel zu viel, was achtlos in die Natur geworfen wird.
Als Dankeschön fürs Sammeln gab es anschließend Getränke und einen kleinen Imbiss.
So schenken wir der Natur nachhaltig viel Gutes und bereiten uns selbst eine besondere Freude in einer gesunden Umwelt.
Doris Frink, Ortsbürgermeisterin
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