Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.04.2023

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahn am See für das Haushaltsjahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde     vom 18.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:  

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                

Festgesetzt werden:                                                                        

1. im Ergebnishaushalt                                                                                                                               

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                835.975 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               828.185 Euro            

der Jahresüberschuss auf                                                                             7.790 Euro

2. im Finanzhaushalt                                                                        

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf     39.320 Euro                                                                                                                                                      

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         1.623.140 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        1.324.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          299.140 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     287.720 Euro            

§ 2 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                                                                                     

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für                                                                      

zinslose Kredite                                                                                             0 Euro

verzinste Kredite                                                                                           0 Euro

zusammen auf:                                                                                              0 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,  wird festgesetzt auf                                                                                       0 Euro                                                                       

§ 4
Steuersätze                                                                                                                         

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                               

            – Grundsteuer A (Hebesatzerhöhung)                                              345 %

            – Grundsteuer B (Hebesatzerhöhung)                                              465 %

            – Gewerbesteuer (Hebesatzerhöhung)                                  380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden                                                                              

            – für den ersten Hund                                                                         30 Euro

            – für den zweiten Hund                                                                      60 Euro

            – für jeden weiteren Hund                                                      120 Euro

            – für den ersten gefährlichen Hund                                             500 Euro

            – für den zweiten gefährlichen Hund                                          600 Euro

            – für jeden weiteren gefährlichen Hund                                    900 Euro

§ 5
Eigenkapital                                                                                                                     

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug (Haushaltsplan 2021)
1.800.564 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt (Haushaltsplan 2022) 
1.875.409 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt (Haushaltsplan 2023) 
1.883.199 Euro                                                  

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin bedanken sich bei Herrn Fischer für die ausführlichen Erläuterungen. Alle Fragen aus dem Rat wurden fachlich fundiert und umfänglich beantwortet.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 7               Nein: 0           Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über einen Materialkostenzuschuss für Sanierungsarbeiten des Sportlerheims

Im Jahr 2022 fand ein Treffen beider Gemeinderäte statt, um sich zur weiteren Zukunft des Sportlerheims abzustimmen. Im Vorfeld wurde durch das Hahner Ratsmitglied Jürgen Frink nach vorheriger Begehung mit Ratsmitgliedern beider Ortsgemeinden eine Kostenschätzung mit Empfehlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Hiernach sollten weitere Beratungs-/Abstimmungsgespräche erfolgen.

Entgegen der Absprache vom 04.05.2022 fand keine gemeinsame Planung/Abstimmung statt. Die OG Hahn am See wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dem Beschluss der OG Elbingen nicht folgen. Dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- €/Gemeinde zu einer nicht zielführenden Teilsanierung wird nicht zugestimmt.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 0               Nein: 6           Enthaltung: 1  

TOP 3: Mitteilungen

Gemeindezentrum:

Die Frist für die Mangelbeseitigung Gewerk Heizung ist abgelaufen. Rückmeldung der Fa. Hering & Heinz ist nicht erfolgt. Weitere Vorgehensweise muss geklärt werden.

Die Mangelbeseitigung Wechsel von Fa Koch soll durch den Statiker erneut begutachtet werden, für neue Stahlplattenkonstruktion unter Lüfterhalterung soll ein Angebot ausgearbeitet werden, danach neue Flüssigabdichtung der Lüfter, des Weiteren müssen noch diverse innen verlaufende Entwässerungsleitungen isoliert werden. 

Über das Büro Schäfer soll geklärt werden, welches Seilsystem/Sekuranten verbaut wurde, da Gurte bestellt werden müssen.

Die Pläne für die Schallschutzwände am oberen Eingang müssen geändert werden, Bauzeitenplan und Baukostenverfolgung fehlen, Freiflächenplan für Stellplätze muss überarbeitet werden.

Konversionsfläche: auf dem alten Bundeswehrgebiet findet derzeit der Abriss durch das Abbruchunternehmen Fa Wahl, Remagen, statt. Diese Arbeiten werden bis ca. Ende Juni dauern. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich.

Glasfaser: Infoveranstaltung vor dem Rat hat stattgefunden, Deutsche Glasfaser stellte das Konzept vor. Nach einem Kooperationsvertrag kann eine Infoveranstaltung für die Gemeinde stattfinden. Voraussetzung zur selbstverantwortlichen Entscheidung jedes Hauseigentümers. 33% ige Zusage durch Bürger erforderlich, um das Projekt Glasfaser starten zu können.

Barrierefreiheit: Anregung einer Bürgerin den Bereich Elbinger Str, Gehweg zum Friedhof barrierefrei zu gestalten, da Bordsteine zu hoch für Rollator o.ä.

Spielgerät: neues Angebot für eine Nestschaukel von Fa Beckmann liegt vor: 987,83 € brutto Fracht incl., Vergleich mit weiterem Angebot 1.069,81 + Frachtkosten.

Montage auf nicht belegter Schaukelanlage

Es erfolgt in dieser Sache kein Beschluss, alle anwesenden Ratsmitglieder sind sich einig, die Nestschaukel anzuschaffen.

Feldwegsanierung: die Wege sind zum Teil in schlechtem Zustand. Schlaglöcher entstanden durch dauerhaften Regen und Befahrung mit schweren Landmaschinen. Es soll ggfs. eine Zustandsverbesserung durch neue Beschotterung erfolgen.

Grünabfall: Containerkosten wurden eingeholt und geprüft; es erscheint derzeit unwirtschaftlich. Grünabfälle werden mit dem Traktor durch die Gemeindearbeiter zur Deponie nach Meudt gefahren.

Schöffenwahl: es gibt einen Bewerber, der in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Kirmes 2023: Es soll im Mitteilungsblatt eine Anfrage an alle Bürger/innen zur Beteilung an der Kirmes und Aufruf an alle Vereine erfolgen. Es ist ein kurzfristiges Treffen hierzu geplant.

TOP 4: Verschiedenes

Ratsmitglied Tobias Klein regt an, geeignete Streumittel an besonders relevanten Stellen im Dorf zu installieren bzw. vorhandene Streumittelbehälter zu ertüchtigen und zu befüllen.

Ratsmitglied Jan Wegner fragt, warum am Naturlehrpfad seit einiger Zeit gefälltes Holz liegt, ohne weiter aufgearbeitet zu werden. Aus dem Rat kam die Erläuterung, dass dies witterungsbedingt erst nach ausreichender Regenpause erfolgen kann, da dann der Waldboden nicht so stark ausgefahren wird.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert