Die Tagesordnung umfasste insgesamt 6 Punkte, davon wurden 5 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Öffentlicher Teil
TOP 1:
Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Notfalltreffpunktes der Ortsgemeinde
Dazu hat Herr Stephan Trumm (Wehrführer) offengelegt, dass sich die Dorfbevölkerung bei einem Notfall auf dem Dorfplatz (Linde) treffen soll.
Bei einem Ausfall vom Stromnetz sind die Notrufnummern nicht mehr zu erreichen, da das Festnetz direkt ausfällt, irgendwann später auch das Handynetz. Für diesen Fall gibt es den Notfalltreffpunkt. Die Feuerwehr kann über Funk die Rettungskette in Gang setzen und auch erste Hilfe leisten.
Personen, die keinen besonderen Notfall darstellen können, bei Bedarf, sich im Gemeindezentrum aufhalten.
Um einen Aufenthalt im Notfall (Stromausfall) im Gemeindezentrum zu ermöglichen, beabsichtigt der Rat die Anschaffung eines Notstromaggregates (Diesel). So soll im Katastrophenfall die Möglichkeit geschaffen werden im Gemeindezentrum die nötigsten Grundleistungen zu organisieren. Ein schriftliches Angebot wird eingeholt. Die Förderung für die „Ausstattung Notfalltreffpunkt“ der Kreisverwaltung soll beantragt werden. Mit diesem Antrag wird ein weiterer Antrag der VG Wallmerod aktiviert.
Beschluss:
Einreichung des Förderantrages „Einrichtung von Notfalltreffpunkte der Gemeinde“ bei der Kreisverwaltung über 80 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500,- € soll erfolgen. Nach der Bewilligung des Antrages wird die VG Wallmerod weitere 5.000,- € für die Einrichtung bereitstellen.
Ein Angebot eines Notstromaggregates dient als Grundlage zum Förderantrag.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzung für die Realsteuerhebesätze ab dem Erhebungszeitraum 01.01.2025
Sachverhalt:
Mit Urteil vom 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das alte Bewertungsverfahren als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Aus diesem Grund erlies der Gesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz am 16.11.2019. Damit wurde eine Neubewertung der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 erforderlich. Die hieraus errechneten Grundsteuermessbeträge gelten ab dem 01.01.2025, und damit wird ein neuer Veranlagungszeitraum geschaffen. Mit Ablauf 31.12.2024 endet der aktuelle Veranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Hebesätze aus der Haushaltssatzung über den 01.01. hinaus erstmals seit 1964 nicht mehr gegeben ist. Die Folge ist, dass die Jahreshauptveranlagung erst nach dem Beschluss der Haushaltssatzung und damit einhergehend nach der Festsetzung der neuen Hebesätze erfolgen könnte.
Deshalb empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz den Beschluss einer Hebesatzsatzung, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt und ihre Geltung bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde für das Jahr 2025 besteht. So kann die Jahreshauptveranlagung für die Bürger wie gewohnt im Januar ausgeführt werden und die Ortsgemeinde erlangt Rechtssicherheit im Hinblick auf die Festsetzungsvoraussetzungen.
Die Höhe der Realsteuerhebesätze im Satzungsentwurf bleiben für die Ortsgemeinde zum Vorjahr unverändert. Diese entsprechen den Nivellierungssätzen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz.
Die Ortsgemeinde Hahn am See beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Fassung
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 3:
Beratung und Beschlussfassung über das Angebot eines Wartungsvertrages zur jährlichen Räumung der Dachflächen des Gemeindezentrums.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Wartungsvertrages mit Dachdeckermeister Thomas Jung, Stockum-Püschen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 4:
Mitteilungen
- Die 650 Jahrfeier war ein voller Erfolg. Reibungsloser Ablauf der Veranstaltung war sichergestellt. Die Säuberung des Saals erfolgte durch Fa. Müller Dienstleistungen.
- Auf dem Friedhof wurden 2 abgestorbene Fichten aus Sicherheitsgründen entfernt und in der Elbinger Str. mussten 3 Bäume beschnitten werden, um das Lichtraumprofil herzustellen.
- Die Sinkkastenreinigung erfolgte durch Fa. Folz im gesamten Dorfgebiet.
- Die Streublumenwiese am Ortseingang Richtung B8 wurde durch den Naturschutzverein entsprechend der Jahreszeit schonend gemäht und gerecht, um die Grundlage einer Magerwiese zu schaffen. So kann im Frühjahr wieder eine artenreiche, blühende Wiese entstehen.
- Angebot der Sparkassenversicherung für eine Elementarschadenversicherung für das Gemeindezentrum beläuft sich um Mehrkosten von 219,61 €, insgesamt 422,25 €.
Neubetrachtung soll nach Abschluss aller Arbeiten nächstes Jahr erfolgen.
TOP 5:
Verschiedenes
- Ratsmitglied Jan Wegner regt an am Spielplatzgerät (Rutsche mit Reck) 2 Pfosten auszutauschen, da diese morsch sind.
Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin