Weihnachten steht vor der Tür und der Jahreswechsel naht.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die sich für die Entwicklung und die Lebendigkeit in unserer Gemeinde eingesetzt haben. Ohne dieses Engagement als ehrenamtliche Tätigkeit wäre Vieles nicht zu realisieren.
Die vielen Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam bewältigen.
Es liegt an uns, anzufangen neu zu denken, zu machen, zu leben.
In diesem Sinne wünsche ich Euch und Euren Familien auch im Namen des Rates ein schönes Weihnachtsfest und für das Jahr 2025 alles Gute, vor allem Gesundheit und Frieden für alle!
Die Tagesordnung umfasste insgesamt 5 Punkte, davon wurden 4 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Öffentlicher Teil
Bürgermeisterin Frink beantragt weiteren Tagesordnungspunkt: Annahme von Spende als TOP 2.
Beschluss:
Ja: einstimmig
Nein: 0
Enthaltungen: 0
Öffentlicher Teil
TOP 1:
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Verbandsordnung
Forstzweckverband Wallmerod
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.04.2024 kündigte sich das örtliche Finanzamt mit einer Umsatzsteuersonderprüfung für den 21.05.2024 an.
Nach Aussage des beauftragten Umsatzsteuersonderprüfers gilt die Verbandsgemeinde Wallmerod als Pionier, worauf nun mehrere Verbandsgemeinden folgen, und ebenfalls im Begriff sind einen Forstzweckverband für die Waldbewirtschaftung zu gründen. Am Beispiel von Wallmerod will nun das Finanzamt die umsatzsteuerliche Würdigung solcher Betriebe vornehmen.
Die erste Einschätzung des Umsatzsteuersonderprüfers lautete wie folgt zusammenfassend:
Die Hingabe des Stammholzes stellt einen Leistungsaustausch dar, der entgeltlich erfolgen muss und aufgrund dessen auch Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Die nachträgliche Kostenerstattung für Sachleistungen stellt ebenfalls ein Leistungsaustausch dar, der steuerbar ist.
Fraglich ist ebenso, ob die Personalgestellung ein steuerrelevanter Vorgang ist, da das Personal nach seiner Auffassung an einen Unternehmer gestellt wird, und auch keine Organschaft vorläge.
Aus den zuvor geschilderten Auslegungen, und aus der Tatsache heraus, dass die Ortsgemeinden noch das Eigentum der Waldflächen innehaben, sind die gemeindlichen Forstbetriebe weiterhin aufrecht zu erhalten.
Dieses vorläufige Prüfungsergebnis haben wir einem Steuerberater vorgelegt, welcher auch in Abstimmung mit dem Finanzamt nun die folgenden Änderungsvorschläge ausgearbeitet hat:
Zu 1) Die Hingabe des Stammholzes stellt dann kein Leistungsaustausch dar, wenn der Forstzweckverband die Aufgabe der Bewirtschaftung des Waldes in Gänze übertragen bekommt. Dann liegt eine reine Geschäftsbesorgung vor und kein Handel zwischen den Beteiligten.
Hierzu bedarf es einer Anpassung der Verbandsordnung, in welcher zum einen die Aufgabenübertragung „in Gänze“ an den Forstzweckverband, zum anderen rein deklaratorisch die unentgeltliche Überlassung des Stammholzes für diese Zwecke festgehalten wird.
Zu 2) Diese Einbringung erledigt sich ebenfalls mit der zuvor benannten Form der Aufgabenübertragung „in Gänze“.
Zu 3) Die Personalgestellung
Hier ist zu differenzieren zwischen dem durch die Förster geleistetem Revierdienst und der Anstellung der Waldarbeiter.
Der Revierdienst ist eine staatliche Aufgabe. Nach derzeitiger Rechtslage haben Dritte zu diesem zwischen den ör. Gebietskörperschaften entstehenden besonderen Beziehungsgeflechts kein Zugang, dh. der Revierdienst kann nur staatlich erfolgen – es fehlt die Unternehmereigenschaft.
Die Personalgestellung der Waldarbeiter seitens der Verbandsgemeinde als Anstellungskörperschaft, ehemals an die einzelnen Forstbetriebe und nun an den Forstzweckverband findet ebenfalls außerhalb des Marktgeschehens und außerhalb einer wirtschaftlichen Betätigung statt, solange keine Leistungen an Dritte erbracht werden.
Zu 4) Wenn die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden auch nach endgültiger Prüfung noch fortbestehen müssen, so resultiert dies aus der vertraglichen Bindung über die Verbandsordnung, und nicht auf Basis der Eigentumsverhältnisse. Dies ist noch abschließend zu prüfen.
Eine weitere Einlassung erreichte uns vom zuständigen Forstamt Rennerod und von der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde für das Zuwendungswesen im Bereich Forsten.
Diese lautete wie folgt:
„Durch die Gründung eines Forstzweckverbandes (FZV) geht der Wald des jeweiligen Zuwendungsempfängers in den Besitz des FZV über. Der Förderzweck verbleibt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, beim Zuwendungsempfänger. Dies Bedeutet, dass entstehende Kosten für die Kultursicherung grds. vom Zuwendungsempfänger und nicht vom FZV Wallmerod getragen werden müssen. Sollten dagegen die Förderprojekte und damit auch die Verpflichtung den Förderzweck zu erreichen an den FZV übertragen werden, steht künftig an der Stelle der Ortsgemeinde der FZV. Dies muss der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden.“
Auch hier lautet die Empfehlung der Zentralstelle für Forsten dies in der Verbandsordnung zu regeln, damit der Umgang mit den Förderflächen und den damit einhergehenden Kosten der Kultursicherung und der Zahlungsverantwortung bei Rückforderungen nach dem Nichterreichen des Förderziels klar geregelt ist.
Aus diesem Grund wird der § 12 „Zuwendungen“ mit dem folgenden Absatz ergänzt:
(2) Für vor dem Gründungszeitpunkt beantragte Zuwendungen der Verbandsmitglieder des Forstzweckverbandes tritt der Forstzweckverband an die Stelle des ursprünglichen Antragstellers und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus der ursprünglichen Bewilligung.
Im entsprechenden Entwurf der geänderten Verbandsordnung sind die Anpassungen gelb markiert. Er ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Hahn am See stimmt den Änderungen der Verbandsordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltungen: 0
TOP_2:
Annahme von Spenden
Sachverhalt:
Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.
Die folgende Geldspende wurde zum 28.10.2024 angezeigt:
48
28.10.24
Markus-Mühle GmbH & Co. KG
§ 52, Abs. 2, 22
650 Jahrfeier Hahn am See
Heimat- und Kulturpflege
300,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und veranlasst die Verwaltung die Spenden zweckbestimmt zu verbuchen.
Abstimmergebnis:
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltungen: 0
TOP 3:
Mitteilungen
Die VG Wallmerod teilte mit, dass ein neuer Sirenenmast mit neuer Sirene, die auch Sprachnachrichten verbreiten kann für den Standort Gemeindezentrum Nähe unterer Parkplatz/Spielplatz vorgesehen ist.
Alternativ dazu wird von der OG der alte Standort am Bauhof (altes Spritzenhaus) präferiert. Diese Möglichkeit soll mit VG geklärt werden.
ein Dämmerungsschalter soll an der Außenleuchte am unteren Eingang des Gemeindezentrums installiert werden.
TOP 4:
Verschiedenes
Ratsmitglied A. Jung regt einen Rückschnitt der Gehölze am Markushöfer Weg an, ein Ortstermin mit weiteren Bauern soll stattfinden, bei dem geklärt werden soll, wo der Rückschnitt notwendig ist. Eigentümer der zum Weg angrenzenden Grundstücke sollen ausfindig gemacht werden.
Ratsmitglied J. Frink regt an die Protokollführung turnusgemäß auf alle Ratsmitglieder zu verteilen.
1. Beigeordneter J. Schäfer regt an Wasser/Abwasser in den Bauhof zu legen.
Lasst uns froh und munter sein…“ sangen die Kinder und Erwachsenen in unserer festlich beleuchteten Kirche. Das Warten auf den Nikolaus verkürzte die Gemeindereferentin Marina Jung und begleitete mit Ihrer Gitarre die Lieder und motivierte die Kinder zum Mitbewegen. Die Kinderaugen wurden groß, als der Nikolaus die Geschenke verteilte und die Weihnachtselfe ihm dabei half. Er hielt eine nette Ansprache für jedes Kind und ein gemeinsames Dankeschön aller Kinder beendete unsere Nikolausfeier. Wir danken Marina Jung für die liebevoll arrangierte Feier und dem Nikolaus fürs einfühlsame Mitwirken.
Pünktlich zum ersten Adventwochenende haben sich die Kinder im Dreikönigshaus getroffen und gemeinsam gebastelt. Bei guter Laune und weihnachtlicher Musik hatten große und kleine Kinder viel Spaß. Alle waren eifrig bei der Sache und so sind viele bunte Kunstwerke entstanden. Schön, dass so viele Kinder mitgemacht haben!
Die Tagesordnung umfasste insgesamt 6 Punkte, davon wurden 5 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Öffentlicher Teil
TOP 1:
Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Notfalltreffpunktes der Ortsgemeinde
Dazu hat Herr Stephan Trumm (Wehrführer) offengelegt, dass sich die Dorfbevölkerung bei einem Notfall auf dem Dorfplatz (Linde) treffen soll.
Bei einem Ausfall vom Stromnetz sind die Notrufnummern nicht mehr zu erreichen, da das Festnetz direkt ausfällt, irgendwann später auch das Handynetz. Für diesen Fall gibt es den Notfalltreffpunkt. Die Feuerwehr kann über Funk die Rettungskette in Gang setzen und auch erste Hilfe leisten.
Personen, die keinen besonderen Notfall darstellen können, bei Bedarf, sich im Gemeindezentrum aufhalten.
Um einen Aufenthalt im Notfall (Stromausfall) im Gemeindezentrum zu ermöglichen, beabsichtigt der Rat die Anschaffung eines Notstromaggregates (Diesel). So soll im Katastrophenfall die Möglichkeit geschaffen werden im Gemeindezentrum die nötigsten Grundleistungen zu organisieren. Ein schriftliches Angebot wird eingeholt. Die Förderung für die „Ausstattung Notfalltreffpunkt“ der Kreisverwaltung soll beantragt werden. Mit diesem Antrag wird ein weiterer Antrag der VG Wallmerod aktiviert.
Beschluss:
Einreichung des Förderantrages „Einrichtung von Notfalltreffpunkte der Gemeinde“ bei der Kreisverwaltung über 80 % der förderfähigen Kosten, max. 7.500,- € soll erfolgen. Nach der Bewilligung des Antrages wird die VG Wallmerod weitere 5.000,- € für die Einrichtung bereitstellen.
Ein Angebot eines Notstromaggregates dient als Grundlage zum Förderantrag.
Mit Urteil vom 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das alte Bewertungsverfahren als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Aus diesem Grund erlies der Gesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz am 16.11.2019. Damit wurde eine Neubewertung der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 erforderlich. Die hieraus errechneten Grundsteuermessbeträge gelten ab dem 01.01.2025, und damit wird ein neuer Veranlagungszeitraum geschaffen. Mit Ablauf 31.12.2024 endet der aktuelle Veranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Hebesätze aus der Haushaltssatzung über den 01.01. hinaus erstmals seit 1964 nicht mehr gegeben ist. Die Folge ist, dass die Jahreshauptveranlagung erst nach dem Beschluss der Haushaltssatzung und damit einhergehend nach der Festsetzung der neuen Hebesätze erfolgen könnte.
Deshalb empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz den Beschluss einer Hebesatzsatzung, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt und ihre Geltung bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde für das Jahr 2025 besteht. So kann die Jahreshauptveranlagung für die Bürger wie gewohnt im Januar ausgeführt werden und die Ortsgemeinde erlangt Rechtssicherheit im Hinblick auf die Festsetzungsvoraussetzungen.
Die Höhe der Realsteuerhebesätze im Satzungsentwurf bleiben für die Ortsgemeinde zum Vorjahr unverändert. Diese entsprechen den Nivellierungssätzen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz.
Die Ortsgemeinde Hahn am See beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Fassung
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 3:
Beratung und Beschlussfassung über das Angebot eines Wartungsvertrages zur jährlichen Räumung der Dachflächen des Gemeindezentrums.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Wartungsvertrages mit Dachdeckermeister Thomas Jung, Stockum-Püschen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 4:
Mitteilungen
Die 650 Jahrfeier war ein voller Erfolg. Reibungsloser Ablauf der Veranstaltung war sichergestellt. Die Säuberung des Saals erfolgte durch Fa. Müller Dienstleistungen.
Auf dem Friedhof wurden 2 abgestorbene Fichten aus Sicherheitsgründen entfernt und in der Elbinger Str. mussten 3 Bäume beschnitten werden, um das Lichtraumprofil herzustellen.
Die Sinkkastenreinigung erfolgte durch Fa. Folz im gesamten Dorfgebiet.
Die Streublumenwiese am Ortseingang Richtung B8 wurde durch den Naturschutzverein entsprechend der Jahreszeit schonend gemäht und gerecht, um die Grundlage einer Magerwiese zu schaffen. So kann im Frühjahr wieder eine artenreiche, blühende Wiese entstehen.
Angebot der Sparkassenversicherung für eine Elementarschadenversicherung für das Gemeindezentrum beläuft sich um Mehrkosten von 219,61 €, insgesamt 422,25 €.
Neubetrachtung soll nach Abschluss aller Arbeiten nächstes Jahr erfolgen.
TOP 5:
Verschiedenes
Ratsmitglied Jan Wegner regt an am Spielplatzgerät (Rutsche mit Reck) 2 Pfosten auszutauschen, da diese morsch sind.
Die Tagesordnung umfasste insgesamt 7 Punkte, die im öffentlichen Teil behandelt wurden.
TOP 1: Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder
Verabschiedet wurden folgende Ratsmitglieder:
Fabian Druschowitsch
Andreas Horn
Tobias Klein
Andreas Horn konnte an der Sitzung nicht teilnehmen.
Die Ortsbürgermeisterin dankte den Ratsmitgliedern Fabian Druschowitsch (Beigeordneter) und Tobias Klein für ihre geleisteten Tätigkeiten in der abgelaufenen Legislaturperiode und überreichte ihnen ein Präsent.
Die Ortsbürgermeisterin erläuterte die Paragraphen 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung und verpflichtete die Ratsmitglieder sodann mit Handschlag und wünschte allen eine gute gemeinsame Zusammenarbeit
TOP 3: Ernennung der OrtsbürgermeisterinErnennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der geschäftsführende erste Beigeordnete Andreas Jung verliest die Ernennungsurkunde und übergibt diese der wiedergewählten Ortsbürgermeisterin Doris Frink.
TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Es erfolgt die Wahl des 1. Beigeordneten.
Der einzige Personenvorschlag ist Jörg Schäfer.
Es erfolgt der geheime Wahlvorgang, an dem 8 Ratsmitglieder teilnehmen.
Die Wahl fällt einstimmig mit 8 gültigen Ja-Stimmen auf Jörg Schäfer
Er nimmt die Wahl an.
Doris Frink vereidigt Jörg Schäfer als 1. Beigeordneten und übergibt ihm die Ernennungsurkunde.
Danach erfolgt die Wahl zum weiteren Beigeordneten.
Der einzige Personenvorschlag ist Christof Etz.
Es erfolgt der geheime Wahlvorgang, an dem 8 Ratsmitglieder teilnehmen.
Die Wahl fällt einstimmig mit 8 gültigen Ja-Stimmen auf Christof Etz.
Er nimmt die Wahl an.
Doris Frink vereidigt Christof Etz als weiteren Beigeordneten und übergibt ihm die Ernennungsurkunde.
TOP 5: Wahl Rechnungsprüfungsausschuss
Die Personenvorschläge lauten auf Michael Jähnig, Andreas Jung und Jürgen Frink
In einer offenen Abstimmung werden die Vorgeschlagenen mit 9 Ja-Stimmen gewählt. Sie nehmen die Wahl an.
TOP 6: Änderung der Hauptsatzung
Nach kurzer Beratung und Erklärung der Sitzungsgelder erfolgt der Beschluss.
Erhöhung des Sitzungsgeldes von derzeit 5,11 € auf 10,- €.
Beschluss Gemeinderat:
Ja: 9 nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 7: Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch
Die Eigentümer des Grundstücks Flur 41, Flurstück 81/0
beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachform.
Beschluss Gemeinderat: die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben nach Prüfung gemäß § 36 BauGB zu.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Hahn am See am 9. Juni 2024
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hahn am See hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 das Ergebnis der Wahl der Ortsbürgermeisterin wie folgt festgestellt:
I.
Zur Wahl der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Hahn am See waren 344 Personen wahlberechtigt. Davon haben 255 Personen gewählt. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 74,1 %. Die Stimmabgabe von 252 Wählern war gültig, von 3. Wählern ungültig.
II.
Von den insgesamt 252 gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:
Frink, Doris Einzelbewerber
Gesamtzahl der gültigen „Ja„-Stimmen
220 Stimmen
87,30 %
Gesamtzahl der gültigen „Nein„-Stimmen
32 Stimmen
12,70 %
Auf Grund dieses Wahlergebnisses hat die Bewerberin Doris Frink mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten. Sie ist somit zur Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Hahn am See gewählt.
Hahn am See, 11.06.2024 Andreas Jung Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat Hahn am See am 09.06.2024
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt:
I.
Zur Gemeinderatswahl waren 344 Personen wahlberechtigt. Davon haben 252 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 74,3 %.
II.
Die Stimmabgabe von 250 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 2 Wählerinnen und Wählern war ungültig.
III.
In den Gemeinderat sind gewählt:
1.
Andreas Jung
mit
211 Stimmen
2.
Jürgen Frink
mit
179 Stimmen
3.
Christoph Etz
mit
178 Stimmen
4.
Jörg Schäfer
mit
172 Stimmen
5.
Jan Wegner
mit
171 Stimmen
6.
Michael Jähnig
mit
153 Stimmen
7.
Stefan Behmer
mit
136 Stimmen
8.
René Benner
mit
130 Stimmen
Ersatzleute für den Gemeinderat sind:
1.
Benjamin Kupmann
mit
31 Stimmen
2.
Luca Schwindt
mit
6 Stimmen
3.
Fabian Druschowitsch
mit
6 Stimmen
4.
Thomas Klein
mit
3 Stimmen
5.
Tobias Klein
mit
3 Stimmen
6.
Peter Arnst
mit
1 Stimmen
7.
Volker Haas
mit
1 Stimmen
8.
Christian Kloft
mit
1 Stimmen
9.
Stephan Trumm
mit
1 Stimmen
10.
Sarah Wegner
mit
1 Stimmen
11.
Wendelin Rink
mit
1 Stimmen
12.
Christian Druschowitsch
mit
1 Stimmen
13.
Sebastian Zirfaß
mit
1 Stimmen
Hahn am See, den 11.06.2024 Doris Frink Wahlleiterin für die Wahl zum Gemeinderat
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