Aus der Gemeinderatssitzung vom 08. Juli 2020

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 4 Punkte davon wurde 1 Punkt nicht öffentlich behandelt.

Top 1: Vergabe Fenster im GZ (Gemeindezentrum)

Unser Architekt erläuterte, dass die bisher noch nicht erneuerten Fenster im GZ über einen Zuschuss gefördert werden und wie der Ablauf der nachfolgenden Installation vorgesehen ist.

Es liegen 2 relevante Angebote vor, davon eines der Firma „Kapp“ in Gehlert in Höhe von: 60.753,84 € dieses wurde vom Architekturbüro Schäfer GMBH geprüft und für angemessen befunden.

Der Rat beschließt einstimmig die Firma „Kapp“ in Gehlert mit der Installation der noch einzubauenden Fenster im GZ zu beauftragen.

Top 2: Mitteilungen

  1. Die Gesamtkostenermittlung für die Dachsanierung am GZ läuft noch und wird nach Feststellung der Gesamtsumme offengelegt.
  2. Kirmes 2020 fällt in diesem Jahr leider Corona bedingt aus. Am 26.07.20 findet unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen ein Gottesdienst in der Pfarrkirche statt. Als symbolischen Akt bitten wir die Bürger von Hahn am See an diesem Tag die Ortsfahnen auszuhängen.
  3. Die Friedhofspäne wurden nach Belegung aktualisiert.
  4. Die Straßenreparaturmaßnahmen wurden der VG gemeldet. Für Bordsteinmaßnahmen wird uns ein Angebot zugesendet. Alle anderen Maßnahmen (Risse, Schäden, Pflaster, Regeneinläufe, Bitumen) werden durch die VG an einen Fachbetrieb vergeben.
  5. Der Sportplatz wurde neu besandet. Die Ortsgemeinde Dreikirchen stellte ein Pflegegerät zur Verfügung und die „Alten Herren“ verarbeiteten ca. 120 Tonnen Tennendeckenmaterial.
  6. Kirmesabrechnungen aus der Vergangenheit wurden mit dem Organisator besprochen. Geklärt werden konnten die Ausgaben und Einnahmen in einzelnen Bereichen, eine schriftliche Dokumentation und Abrechnung liegt nicht vor.
  7. Zwei Klimaschutz Workshops zum Thema Klimaschutz in den Ortsgemeinden wurden als Videokonferenz von der VG Wallmerod und der Transferstelle Bingen mit den Vertretern der Ortsgemeinden durchgeführt. Themen wurden vorgestellt mit anschließender Diskussion wie z.B. Solarstrom für kommunale Einrichtungen, Energiemanagement für gemeindeeigene Liegenschaften, Klimaschutzmanagement in VG-Verwaltung. Ein Klimaschutzmanager/in soll eingestellt werden und die einzelnen Aufgaben noch herausgearbeitet werden. Seitens der VG wird das Klimaschutzkonzept in den Bereichen Weiterführung des Energiemanagements, der Mobilität und der Energiekonzepte der Ortsgemeinden diskutiert.
  8. Erstellen einer Streublumenwiese Hohe Str. /Ecke Waldstraße auf gemeindeeigenes Grundstück oder andere geeignete Grundstücke sollen in Eigenleistung von bereitwilligen Bürgern der Ortsgemeinde 2021 mit bereitgestelltem Saatgut erfolgen.
  9. Die gemeinsame alljährliche Seniorenfeier Hahn am See/Elbingen/Mähren wird in Zukunft ohne die Ortsgemeinde Mähren stattfinden. Dies hat die Ortsgemeinde Mähren aufgrund der geringer werdenden Teilnahme beschlossen. Auch die Ortsgemeinde Elbingen wird prüfen, ob eine gemeinsame Feier noch stattfinden kann.

Top 3: Verschiedenes

  1. Die Schranke bei der Salzhalle sollte wieder geschlossen werden, als auch die in der Verlängerung laufende Ausfahrt zur B 255 mit geeigneten Hindernissen. Leider kommt es immer wieder zu illegalen Müllablagerungen die die Ortsgemeinde zusätzlich Geld kostet für eine fachgerechte Entsorgung. Jagdpächter, Forstrevier, Windkraftbetreiber bekommen jeweils einen Schlüssel für die Schranke, Bürger der Ortsgemeinde Hahn am See und andere müssen sich für eine Brennholzabfuhr mit der Ortsbürgermeisterin in Verbindung setzen.
  2. Die Gemeindearbeiter benötigen für Ihre Arbeiten einige Gerätschaften. Die Ortsgemeinde wird prüfen, was nötig ist und für entsprechenden Ersatz sorgen.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

„Eigentum verpflichtet“

Viele von euch sind in den letzten Wochen bereits kräftig dabei gewesen die Straßenreinigung „rund ums Haus“ durchzuführen. Dafür schon mal herzlichen Dank.

Gleichzeitig werden diejenigen gebeten, die dieser Verpflichtung bisher keine oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, vor oder hinter ihren Grundstücken auf den Gehwegen tätig zu werden.
Zur Reinhaltung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Laub und ähnlichem vom Gehweg und den Entwässerungsrinnen.

Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster und der Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und anderen Bepflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.

Macht was gutes draus!

Doris Frink,
Orstbürgermeisterin