Herzlichen Dank an alle großen und kleinen Einsatzkräfte zur Aktion „Saubere Landschaft“.
Am Samstag den 23.04.2022 trafen sich bei sonnigem Wetter motivierte Helferinnen und Helfer, um die Straßen- und Wegränder von achtlos entsorgtem Wohlstandsmüll zu befreien. Besonders die Kinder waren, wie immer, eifrig dabei. Als Dankeschön gab es anschließend Getränke und einen kleinen Imbiss.
Danke auch an all die umweltbewussten Mitmenschen, die bei Spaziergängen sehr selbstverständlich Müll sammeln.
Die Tagesordnung umfasste 5 Punkte im öffentlichen Teil.
Öffentlicher Teil:
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Beteiligung nach § 4 I Bau GB (o.ä.)
Die Verbandsgemeinde Wallmerod führt eine „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes“ (auf der Grundlage der Aktualisierung und Digitalisierung 2019) durch.
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Wallmerod wurde von dem VG-Rat am 28.03.2019 abschließend beschlossen, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 22.08.2019 genehmigt. Der FNP wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Mitteilungsblatt am 06.09.2019 (Ausgabe 36/2019) wirksam.
Rückblick: Die o.g. Fassung des FNP hatte zum Inhalt, das bisherige Planwerk zu digitalisieren und somit die Darstellung der gesamträumlichen, vorbereitenden Bauleitplanung der VG auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Hierdurch erfolgte eine Anpassung an die rechtlichen Vorgaben der Baugesetznovelle 2017 und des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz 2015. Im Rahmen dieser Digitalisierung des FNP gab es keine Neudarstellungen zu Siedlungsbereichen. Es erfolgte eine Überarbeitung der Flächennutzungsplanung hinsichtlich der redaktionellen Übernahme bestehender Bebauungspläne/Satzungen auf kommunaler Ebene (in der Zeitspanne von 1999 bis zum Stichtag 31.12.2017) und der Digitalisierung der Planungsgrundlage. Im Zuge der Aktualisierung wurden außerdem übergeordnete Planungsvorgaben und Schutzausweisungen zur Berücksichtigung der Umweltbelange nachrichtlich übernommen (z.B. NATURA 2000-Gebiete). Diese Darstellungen beziehen sich vorzugsweise auf den Außenbereich der bebauten Ortslagen. Mit der Aktualisierung des FNP erfolgten auch eine Korrektur der Darstellungen zu den Gebietsexklaven von Elbingen, Salz und Steinefrenz. Bis zu der o.g. Fortschreibung und Digitalisierung des FNP waren die Gebietsexklaven im FNP nicht dargestellt. Darüber hinaus wurden die in den Jahren 2004 und 2015/2016 durchgeführten sachliche Teilfortschreibungen zur Nutzung der Windenergie (nach den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB und § 249 BauGB) aufgenommen.
Anlass zur aktuellen Gesamtfortschreibung: Aufgrund diverser städtebaulicher Erfordernisse, welche zum Teil auf geänderte Planungsgrundlagen und veränderter Rahmenbedingungen (Landesentwicklungsplanung, regionale Raumordnungsplanung) zurückzuführen sind, sowie den anhaltenden Siedlungsdruck innerhalb der Ortsgemeinden, hält es die VG Wallmerod für erforderlich, den FNP fortzuschreiben und damit der Aufgabe zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des gesamten VG-Gebietes gerecht zu werden (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB).
Mit dieser Fortschreibung des FNP soll erneut eine Anpassung an ggf. übergeordnete Planungsvorgaben durch die regionale Raumordnungsplanung und die Landesplanung erfolgen. Weiterhin sollen die ab dem o.g. Schwellendatum 31.12.2017 durchgeführten und rechtskräftigen Bauleitplanverfahren (Satzungen, B-Pläne) redaktionell in den FNP übernommen werden. Für die Neudarstellung von Siedlungserweiterungsflächen im planungsrechtlichen Außenbereich erfolgt eine entsprechend umfassende Flächen- und Eignungsbewertung, verbunden mit einer raumordnerischen Schwellenwertberechnung für die Wohnbauflächenentwicklung nach den Zielbestimmungen Z 30 bis 33 des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP).
Der Rat der VG Wallmerod hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Beschluss zur Fortschreibung (Aktualisierung und Siedlungsflächenerweiterung) nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Daneben sind für den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes, die mit den Ortsgemeinden abgestimmten Grundsätze maßgebend:
Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes“ (auf der Grundlage der Aktualisierung und Digitalisierung 2019).
Bürgermeister Lütkefedder hat den Plan im Vorfeld mit jeder Ortsbürgermeisterin bzw. jedem Ortsbürgermeister abgestimmt. Der Vorentwurf wurde dann bereits Ende 2020 an die Ortsgemeinden übersandt und bis zum 01.06.2021 wurden noch Änderungswünsche der Ortsgemeinden eingearbeitet. Auf dieser Basis erfolgte dann am 17.06.2021 die Vorstellung der Gesamtplanung in einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und OB-Konferenz. Dieser Planungsstand wurde dann vom Planungsbüro im Detail geprüft und der Entwurf zum Beteiligungsverfahren erstellt.
Aufgrund der o. g. Vorgaben sind Änderungen, insbesondere wegen der Schwellenwerte im Bereich der Wohnbauflächenentwicklung, nur im Tausch möglich. Nähere Einzelheiten hierzu sind der Begründung zum Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Beteiligung nach § 4 I Bau GB
TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Entlastunggemäß § 114 I Gemo
Jahresabschluss 2016
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hahn am See zum 31.12.2016 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Feststellungsbeschluss
Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hahn am See wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Hahn am See sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung erteilt.
Weitere Vorgehensweise Sportlerheim, dazu gemeinsamen Termin mit Gemeinderat Elbingen finden. Eine ausführliche Bestandaufnahme und Kostenschätzung durch Jürgen Frink, Dipl.-Ing/Architekt, liegt beiden Gemeinderäten vor. Es werden dem Gemeinderat Elbingen 2 Termine vorgeschlagen für ein weiteres Treffen zur Beratung.
Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen kann, kann sich bei der Verbandsgemeinde melden. Aktuell haben wir in Hahn 2 Familien untergebracht, insg. 10 Personen.
Berechnung der Anteile der Betriebskosten für den Kindergarten Herschbach liegt vor: 18.142,02 €
Wegen der Sanierung der Orgel in unserer Dorfkirche konnte die Uhrumstellung nicht rechtzeitigen erfolgen, da der Zugang nicht möglich war, dies konnte mittlerweile nachgeholt werden.
TOP 5: Verschiedenes
Anmerkung von Ratsmitglied Andreas Horn, den Protokollführer für eine nächste Sitzung jeweils in der laufenden Sitzung bekannt zu geben
Eine neue „Offenes Ohr“ Veranstaltung für die Bürger von Hahn am See soll zum Sommer hin geplant werden
Anregung von Ratsmitglied Fabian Druschowitsch, einen Verkehrsspiegel an der Ecke „Hohe Straße/Elbinger Straße“ (ehem. Gaststätte Thewalt) anzubringen für eine bessere Übersicht, wird durch die Ortsbürgermeisterin beim Ordnungsamt der VG- Wallmerod geprüft.
Anmerkung von Ratsmitglied Jürgen Frink, dass eine öffentliche Verkehrsfläche in der Bachwiese von Baustoffen behindert ist. Die Ortsgemeinde bittet alle Bürger bei Haussanierungen oder ähnlichen Arbeiten die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dafür zu sorgen, dass entsprechende Genehmigungen vorliegen und der benötigte Raum abgesichert ist.
Doris Frink, Ortsbürgermeisterin
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