Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.12.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Gründung eines Forst- Zweckverbandes unter Beteiligung der Ortsgemeinde Hahn am See

Sachverhalt:

Was ist ein Forstzweckverband:
Forstzweckverbände sind Zweckverbände im Sinne des Zweckverbandsgesetzes (KomZG). Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.

§ 30 LWaldG Forstzweckverbände „Die Körperschaften sollen ihre Forst-Betriebe zu leistungsstarken und großräumigen Forstzweckverbänden zusammenschließen. Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.“

§30 LWaldG bedeutet:
Zusammenschluss der einzelnen Forstbetriebe der Körperschaften zu einem einzigen Forstbetrieb mit:
– einem gemeinsamen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und einem gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplan
– einer Satzung zur Aufteilung der Finanzen und Festlegung Aufgabenwahrnehmung

§30 LWaldG bedeutet NICHT:
– Aufgabe des Waldeigentums oder des Bezugs zum eigenen Wald für das jeweilige Mitglied
– Verlust der Nachhaltigkeit im eigenen Wald (konkrete Naturalbuchführung erfolgt weiterhin für jedes Mitglied separat)
– Verzicht auf selbständige Verpachtung der Jagd bzw. die Einnahmen aus Jagdpacht

Gründe für einen Forstzweckverband
– Senkung der FixkostenVereinfachung der Verwaltung/Buchführung
– Steuerrechtliche Sicherheit
– Personalstruktur optimieren und Kosten reduzieren
– Verkehrssicherung über VG schneller und effizienter
– Förderungen können einfacher und manche sogar überhaupt erst in Anspruch genommen werden
– Ausschreibungen müssen nicht mehr über das Forstamt laufen

Aufbau des Forstzweckverbands
– Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung
– je einem Vertreter der Verbandsmitglieder Ortsgemeinden, in der Regel Bürgermeister, kann aber auch ein Gemeinderatsmitglied sein
– Der Verbandsvorsteher kann ein Verbandsmitglied sein oder der Verbandsbürgermeister

Die Satzung des FZV
Die Satzung regelt neben den lenkenden Organen des FZV auch die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder. Sie regelt welche Tätigkeiten vom Forst wahrgenommen werden und welche bei den Ortsgemeinden bleiben.   Bei einer der letzten Treffen der Ortsbürgermeister wurde eine Probeabstimmung zum eventuellen Beitritt der Ortsgemeinden in einen Forstzweckverband vorgenommen. Der überwiegende Teil der Ortsbürgermeister stimmte für einen FZV.

Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat gibt hiermit eine Absichtserklärung für den Beitritt der Ortsgemeinde Hahn am See in einen Forstzweckverband ab, so dass die Förster Günter Müller und Dominic Kühner das Konzept für die Umsetzung der Gründung eines neuen Forstzweckverbandes weiter betreiben können.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:  9          Nein:   0              Enthaltung:   0    
 

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Hahner Stock 1. Erweiterung

Die vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV RLP 2021/2022 nimmt erneut und gezielt Einfluss auf die künftige Steuerung der Windenergienutzung. Zielsetzung ist der Ausbau der Windkraft und der Solarenergie. Durch die vierte Teilfortschreibung sollen neue Potenzialflächen und Suchräume für die Windenergie eröffnet werden.

Die Ortsgemeinde Hahn am See hat aufgrund der geänderten Vorgaben nun die Ausweisung einer Fläche für die Windenergienutzung bei der Verbandsgemeinde beantragt. Die zusätzliche Fläche ergänzt den vorhandenen Windpark Elbinger Lei um eine weitere Anlage auf dann 4 Windkraftanlagen.

Hierfür muss die Ortsgemeinde Hahn am See den bestehenden Bebauungsplan „Hahner Stock – 1. Erweiterung“ ändern.

Sie nimmt den Bereich der Fläche für Photovoltaik aus dem bestehenden Plan heraus. Somit kann für diesen Bereich ein Teilflächennutzungsplan Wind durch die Verbandsgemeinde Wallmerod aufgestellt werden.

Der Verbandsgemeinderat beabsichtigt in seiner Sitzung am 15.12.2022 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Die Arbeiten zum Planverfahren zur Bebauungsplanänderung und zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes werden vom Planungsbüro Geisler durchgeführt. Die Kostenzusage durch den Investor für beide Bauleitplanverfahren liegt vor.

Es handelt sich um folgende Fläche:


Beschluss:

Der Rat stimmt der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis:
Gemeinderat: einstimmig
Ja:    9                      Nein:  0                      Enthaltung:   0

TOP 3: Mitteilungen

  1. Notfallplanung Energiemangellage: der Krieg in der Ukraine hat ganz erheblich dazu beigetragen, dass Energie in ganz Europa knapp geworden ist. Hinzu kommt noch, dass die Stromproduktion in Frankreich stark eingeschränkt ist und das Land auf Stromlieferungen aus den Nachbarstaaten angewiesen ist. Das alles hat auch Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kommt in seiner Einschätzung der aktuellen Lage zu dem Ergebnis, dass ein großflächiger und langanhaltender Stromausfall in Deutschland äußerst unwahrscheinlich ist. Es wird jedoch ein Risiko für kleinere und regional begrenzte Stromausfälle gesehen. Daher wird empfohlen, dass auf allen Ebenen Notfallpläne entwickelt und Versorgungsmaßnahmen getroffen werden. Dazu sind organisatorische und technische Herausforderungen zu meistern. Hierzu muss in den nächsten Wochen noch ein gemeinsames Konzept für Hahn am See erarbeitet werden. Erster Anlaufpunkt für Hahn am See sind der Dorfplatz an der Linde, wo auch die Feuerwehr zentrale Aufgaben und Koordinationen übernimmt. Weitere Maßnahmen wie z. B. die Anschaffung von einem Stromerzeuger, die Reserve von lang haltbaren Hygieneartikeln, ein ausreichender Wasser-Trinkwasservorrat, warme Decken und weiteres müssen final noch geklärt werden.
  2. Gemeindezentrum: die Zuwegung zum unteren Eingang und der Weg zum Eingang des Jugendraumes sind zum Angebotspreis fertiggestellt. Der durch die Wasserschäden im Innenraum zerstörte Parkettfußboden wurde in diesen Bereichen saniert. Die Steuerung der Heizung ist immer noch nicht eingebaut. Hierzu sind Elektroarbeiten notwendig, die vom Installateur beauftragt werden müssen.
  3. Dorfplatz: bei einem gemeinsamen Treffen mit Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung wurden Grundgedanken der Gestaltung besprochen und die dazu möglichen Förderungen. Es sollen in einer Vorstufe Planungsskizzen erstellt werden, die dann besprochen werden können.
  4. Konversionsfläche: für die Abrissarbeiten liegen die Leistungsverzeichnisse vor, ein Abstimmungstermin mit der VG folgt.
  5. Spender für Hundekotbeutel wurden von Herrn Markus Kuhlmann zur Verfügung gestellt. Zu finden sind diese entlang des Schmitter Wegs in Richtung Wald und in Richtung Friedhof. Ebenso an der Bushaltestelle Ortsausgang und am Markushöferweg. Vielen Dank an Herrn Kuhlmann.
  6. Nestschaukel (TÜV gerecht) welche für die derzeit stillgelegte Schaukelanlage angeschafft werden sollte, muss noch einmal überprüft werden ob der nun deutlich erhöhte Kaufbetrag mit dem Gesamtbetrag von 985,- €, nicht besser für ein anderes Spielgerät eingesetzt wird. Ein Teil der Finanzierung kommt von der Spende der Frauengemeinschaft an die OG (Erlös von der Kirmes).
  7. Die Beleuchtung des Kirchturms wird aufgrund der Energieeinsparungen diesjährig teilweise ausfallen, da es sich nicht um LED´s handelt. Für den Zeitraum vom 24.12.22 bis einschl. 01.01.23 wird der Turm beleuchtet.
  8. Nutzungsentgelte für das Gemeindezentrum und der Friedhofsgebühren. Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung empfiehlt eine Anhebung der Beträge. Nach Fertigstellung des Gemeindezentrums soll die Preisgestaltung der Vermietungen neu erarbeitet werden
  9. Wartungsvertrag für Kirchturmuhr von Fa Höckel u. Schneider liegt vor. Hintergrund ist die mehrfach nicht funktionierende Kirchturmuhr, an der innerhalb der letzten zwei Jahre Wartungsarbeiten nötig waren. Vorläufig sehen wir vom Abschluss des Vertrages ab, da sich ein Bürger aus unserer Ortsgemeinde dazu bereit erklärt hat die Wartung zu übernehmen.
  10. Netzausbau durch Glasfaserverlegung in der gesamten Verbandsgemeinde muss ein Mindestinteresse von 33% haben um eine Wirtschaftlichkeit für die Betreiber zu erreichen.

TOP 4: Verschiedenes

  1. Die Frage von Ratsmitglied Jan Wegner ob die Straßenbeleuchtung für gewisse Zeiträume ausgeschaltet werden könnte um auch hier Energie zu sparen konnte nicht gleich beantwortet werden. Die Ortsbürgermeisterin wird hierzu die Firma Müller befragen, in welchem Umfang das für unsere Ortsgemeinde möglich ist.
  2. Vorschlag von Ratsmitglied Fabian Druschowitsch war die Holztür an unserem Bauhof wieder instand zu setzen da sie etwas in die Jahre gekommen ist. Die Bürgermeisterin erteilt den entsprechenden Auftrag, sodass sie auch wieder funktionell und schließbar ist.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin