Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.05.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§135a – 135c BauGB

Sachbericht:

Die Bauleitplanung bereitet regelmäßig die Versiegelung von Grund und Boden durch Gebäude, befestigte Hofflächen, Stellplätze und Garagenzufahrten sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor.

Der mit der Versiegelung von Grund und Boden verbundene Eingriff in die Natur und Landschaft wird durch Maßnahmen (teilweise) kompensiert, die zu einer ökologischen Aufwertung führen (z.B. Anpflanzung einer Streuobstwiese, Renaturierung eines Gewässers, Aufforstung von Waldflächen, etc.).

Zur Deckung ihres Aufwands für Ausgleichsmaßahmen erheben die Gemeinden Kostenerstattungsbeträge (§§ 135 a bis c BauGB).

Zur Regelung der Kostenerstattungsbeträge ist eine Satzung zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

Beschlussfassung:

A.) Begründung des Abrechnungsgebiets

§ 10 a Abs.1 KAG – neuste Fassung vom 5. Mai 2020 – sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde Hahn am See um zwei Abrechnungsgebiete:

Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“

Abrechnungsgebiet 2: „Gewerbegebiet“

(siehe beigefügte Begründung)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

B.) Festsetzung des Gemeindeanteils

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.

Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.

Bei der Abrechnungseinheit Ortslage Hahn am See handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20% festzusetzen.

Bei dem Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Wer in das Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet hineinfährt, möchte in der Regel auch ein Ziel im Abrechnung ansteuern.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20 % festzusetzen.

Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das

Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“ 25 v.H.

Abrechnungsgebiet 2= „Gewerbegebiet“ 20 v.H.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.

Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

D.) Festlegung der Zahlungstermine

Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

E.) In Kraft treten der Satzung

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

F.) Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.

Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage 1 beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss).

Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt8
Ja-Stimmen8
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum

Der Heizkessel der Heizung im Gemeindezentrum ist defekt und führte zu Abgasaustritten innerhalb der letzten Jahre. Es ist energetisch geboten, einen neuen Heizkessel im Gemeindezentrum einzubauen. Mehrere Firmen wurden angefragt, nur 2 Heizungsfirmen haben ein Angebot abgegeben. Es wird empfohlen, den 200kW-Kessel auszutauschen und durch einen 70kW bzw. 100kW-Kessel zu ersetzen. Der 70kW-Kessel beläuft sich auf 47.419,12 € und der 100kW-Kessel beläuft sich auf 29.033,67 €.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den 100kW-Kessel bei der Firma Kruschel, Fehl-Ritzhausen anzuschaffen und im Gemeindezentrum zu verbauen.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser

Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird noch kein Auftrag gegeben. Die Gemeinde hält sich mit der Unterzeichnung alle Optionen frei, in Zukunft auf Glasfaser umsteigen zu können. Bevor der Glasfaserumbau realisiert wird, gibt es eine Infoveranstaltung durch die Deutsche Glasfaser. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Sofern mindestens 33% der Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) einen Vertrag unterzeichnen, ist die Deutsche Glasfaser bereit, Glasfaser in der Gemeinde zu verlegen.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 6: Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlagsliste

Aufgestellt haben sich:
-Tobias Klein

-Michael Boeken

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Tobias Klein in die Liste aufzunehmen:

Tobias Klein und Doris Frink sind bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Michael Boeken in die Liste aufzunehmen:

Doris Frink ist bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 7: Mitteilung

Gemeindezentrum: ein Angebot für die Isolierung der Leitungsrohre unter Dachfläche 2 liegt vor für brutto 1.691,07 €, Fa Koch hat kein Angebot dazu abgegeben.

-Schallschutzwände müssen dringend beauftragt werden, dazu muss eine genaue Kostenaufstellung und Bauzeitenplan von Architekturbüro Schäfer erstellt werden

-ein Angebot für eine Küchenzeile für den Jugendraum wurde bei einem Schreiner eingeholt. Kosten ca. 1.730,- € netto, Kosten können in den I-Stock Förderantrag mit 40 % eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.

-Elektro Jung wird im Auftrag von Hering & Heinz eine Unterverteilung für die Heizungssteuerung verbauen

– der Statiker wurde erneut von Fa Koch zur Begutachtung der Wechsel beauftragt

Konversionsfläche: jeden Dienstag ist auf der Konversionsfläche Baubesprechung. Die Bauarbeiten laufen noch im Zeitrahmen.

Kindergarten: Seillandschaft im Kindergarten wurde erneuert. Kosten belaufen sich auf 6000 €. 2500 € zahlt der Förderverein. Die Gemeinden Herschbach, Hahn, Elbingen und Mähren tragen die restlichen Kosten.

Antrag einer Bürgerin auf Zuschuss eines Balkonkraftwerks, Bürgerm. wird dies in der nächsten Ortsbürgermeisterkonferenz ansprechen

Risse Sanierung Straßen: Es sollen vorerst keine Risse saniert werden, da die Kosten sehr hoch sind. Kosten/Nutzen Verhältnis soll geprüft werden. Die Risse Sanierung und Ausbesserung von Schlaglöchern soll ggf. in 2024 erfolgen.

Wegsanierung: eine Dorfbegehung mit dem Dienstleistungszentrum Ländl. Raum, VG Wallmerod, Untere Wasserbehörde, Vertreter d. Landwirtschaft und OG fand am 16.05.23 statt. Der Feldweg “Schmidter Weg” weist große Schäden auf. Es ist angedacht, in ein Förderprogramm zu gehen, um die Feldwege durch Fördermittel sanieren zu können.

Dorfcafe findet ab dem 24.05.23 wieder im Dreikönigshaus statt.

Kirmes: das zweite Kirmestreffen findet am 17.05.23 statt. Alle weiteren Details werden beim Treffen besprochen. Kirmes findet am 22.07. – 23.07. statt.

Sportlerheim: Bürgermeiser der OG Elbingen möchte ein gemeinsames Treffen mit den Räten der OG Hahn am See und OG Elbingen bezüglich der Sanierung des Sportlerheims organisieren.

Antrag einer Bürgerin auf Teilbeschotterung eines Grundstücks an der alten B8, da dieses Grundstück durch private Nutzung von PKW/Traktoren anderer Bürger beschädigt wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Klärung an die VG weitergegeben.

Top 8: Verschiedenes

-Ratsmitglied A. Jung teilt mit, dass ein Bürger angefragt, ob der Gemeindeweg, der vom Fußweg (Richtung Friedhof) aus zum Dillgesgarten führt durch die OG freigeschnitten werden kann.

-Ratsmitglied C. Etz hat angefragt, ob der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin