Der Bandleader Gregor Groß von „großArt und brass“ und Bürgermeisterin Doris Frink übergaben die Spenden des Benefizkonzertes vom 03.11.23 an Ben und seine Mutter Martina Becher, die sich herzlich bedankten.
Ben, der als sehr frühes Frühchen zur Welt kam und dadurch viele Beeinträchtigungen hat, möchte zu den Delfinen, um neue Motivation zu erlangen und seine Körperspannung zu verbessern. Delfine-therapieren-menschen e.V. bietet dieses Therapiekonzept an.
Die Ortsgemeinde Hahn am See und die Band „großArt und brass“ veranstalteten ein Benefizkonzert zu Gunsten von Bens Delfintherapie. Die Band spielte ohne Gage und die Ortsgemeinde spendete die Einnahmen. Empathie und Solidarität bildeten den Rahmen des Konzerts, denn alle Besucher wurden durch ihre Spende zum Wunscherfüller.
Die Begeisterung des Publikums zeigt sich in dem großen Erfolg dieser Benefizveranstaltung.
Bald kann es losgehen zu der besonderen und sicherlich unvergesslichen Reise für Ben.
Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG
Die Ortsgemeinde Hahn am See beabsichtigt das Beitragssystem Einmalbeitrag auf wiederkehrende Ausbaubeiträge (WKB) umzustellen. Voraussetzung für die Erhebung von WKB nach § 10a Abs.1 KAG ist, dass die Verkehrsanlangen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zum besseren Nachweis erfolgt die Widmung erfolgt gemäß § 36 Abs.1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 01.08.1977.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 LStrG beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den unbeschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3a LStrG):
Altegarten
Flur 4, Flurstück 280/1 (Im Plan Anlage 1 rot dargestellt)
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
6+1
Davon stimmberechtigt
6+1
Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
–
Stimmenthaltungen:
–
Des Weiteren verfügt die Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr:
Fußweg Amselweg – Auf dem Berg
Flur 40, Flurstück 180/7 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)
Fußweg Finkenweg – Höhenweg
Flur 4, Flurstück 265/0 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)
Flur 40, Flurstück 114/1 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
6+1
Davon stimmberechtigt
4+1
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
–
Stimmenthaltungen:
–
Die Gemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Flächen für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§3 Nr.3b LStrG), nämlich den ruhenden Verkehr:
Parkfläche Im Hofacker
Flur 40, Flurstück 32/0 (Im Plan Anlage 2 orange dargestellt)
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
6+1
Davon stimmberechtigt
6+1
Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
–
Stimmenthaltungen:
–
Die Nebenanlagen der klassifizierten Straßen K87 sind mit den Fahrbahn automatisch mitgewidmet. Zur Verdeutlichung werden folgende Nebenanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr freigegeben:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender
8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
6+1
Davon stimmberechtigt
4
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
–
Stimmenthaltungen:
–
Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil der Vorlage und können in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, im Nebengebäude VG-Werke, Gerichtsstraße 3, 1. Stock, Zimmer W05 eingesehen werden.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Forstzweckverband
Gründung eines Forstzweckverbandes
Ein Forstzweckverband ist ein Zusammenschluss von Forstbetrieben und wird als Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit oftmals gesetzlich gefördert und gefordert. So findet man in § 30 Landeswaldgesetz RLP eine konkrete Empfehlung zur Gründung eines Forstzweckverbandes. Der Landesgesetzgeber hat mit dieser Regelung auf die betrieblichen Kleinstrukturen reagiert und möchte mit der Förderung Anreize für das gemeinsame Bewirtschaften der Waldflächen schaffen.
Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege können sinnvoll gebündelt, und damit hohe Umsetzungskosten vermieden werden. Ein Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt. Jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter- oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, reißen die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Dabei bleibt die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt bei jeder Ortsgemeinde selbst.
Gemeinsames Ziel ist es, das Gründungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und die Arbeit des Forstzweckverbandes zum 01.01.2024 aufzunehmen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Für die Vertretung der Interessen der Ortsgemeinden haben sich die Ortsbürgermeister Herr Opper (OG Oberahr), Herr Zeis (OG Meudt), Herr Fischer (OG Hundsangen) und Herr Hannappel (OG Dreikirchen) eingebracht. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Ausgestaltung der Verbandsordnung, dem Kreis der möglichen Mitglieder, der Unternehmensform, dem Verteilschlüssel und den Aufgaben eines zukünftigen Zweckverbandes. Der Entwurf der erarbeiteten Verbandsordnung wurde zu einer ersten Überprüfung der Kommunalaufsicht zugeleitet und ist dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. Die Stimm- und Finanzverteilung geht aus § 11 dieser Verordnung hervor. Dort erhält jede Ortsgemeinde entsprechend ihrem Flächenanteil der zur bewirtschafteten Gesamtfläche das Stimmrecht und den Finanzierungsanteil. Auch ist für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz eine Regelung getroffen. Die Verpachtung der Jagd bleibt durch diese Verordnung unberührt und ist weiterhin eine Angelegenheit der Ortsgemeinde in Verbindung mit der Jagdgenossenschaft.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die Gründung eines Forstzweckverbandes sowie den vorgelegten Entwurf einer Verbandsordnung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Einhaltung der darin enthaltenen Eckpunkte dem Forstzweckverband beizutreten.
Gemeinderat
Ja: 7 Nein: – Enthaltung: –
TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Am 03.11.2023 fand das Benefiz-Konzert „Delfintherapie für Ben“ statt. Die Band „großART & brass“ spielte ohne Gage. Die erzielten Eintrittsgelder sollen nun als Spende zweckgebunden angenommen und Ben überreicht werden, als Beitrag für die geplante Delphin-Therapie. Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.
Deshalb werden die folgenden Eintrittsgelder als Geldspende angezeigt:
03.11.2023
Besucher des Benefiz-Konzerts
2.344,20 €
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und zahlt die Summe an die Familie für die Realisierung der Therapie aus.
Gemeinderat
Ja: 7 Nein: – Enthaltung: –
TOP 4: Mitteilungen
Forst Betriebsergebnis 2022: Erträge aus der kommunalen Forstwirtschaft aus Holzverkauf: 81.936,25 €; Aufwendungen aus kommunaler Forstwirtschaft: 56.321,09 € = Betriebsergebnis nach LWaldG 25.615,16 €
Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Leyendecker (Zimmermann)ausgeführt und durch den Statiker freigegeben.
Die Arbeiten an den Deckenstrahlplatten wurden von Fa Hering & Heinz fertig installiert.
Der neue Heizkessel wird ab dem 27.11.23 durch Fa Kruschel eingebaut.
Das Benefizkonzert vom 03.11.23 war ein großer Erfolg. Es diente als Förderer für Zusammenhalt und für eine vitale Gemeinschaft, die nicht eine kommerzielle Vorgabe als Ziel hatte. Das Gemeindezentrum zeigte sich als lebendiger, öffentlicher Ort für unser Gemeinwohl.
Eine verkehrsberuhigende Maßnahme im Bereich der alten B8, Richtung Unterführung B255, könnten Fahrbahnschwellen sein. Beispiel Fa MD Schilder.
Angebote werden eingeholt.
Im Frühjahr soll auf einer verpachteten Wiese der OG ein Teilstück für einen Bolzplatz für die Kinder genutzt werden. Der Pächter hat dem Vorhaben zugestimmt und wird den Bereich mähen. Angebote für kleine Tore müssen eingeholt werden. Die Wiese befindet sich im Bereich alte B8, beim Basketballkorb.
Notfalltreffpunkt der Gemeinde ist das Gemeindezentrum. Das Förderprogramm des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30.06.23 beschlossen worden. Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500,- €. Die Verbandsgemeinde fördert die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,-€. Förderantrag ist bis zum 31.12.24 zustellen. Um die Thematik zu Krisen- und Notfallvorsorge intensiver zu bewerten, soll ein Krisen-Team gebildet werden. Die Ergebnisse der Planung können dann zu einem Beschluss durch den Rat führen und zur Umsetzung gebracht werden
Kommunalwahlen Der Wahltermin für die Europa- und Kommunalwahlen ist auf den 09.06.24 festgesetzt. Insgesamt finden an dem Termin fünf Einzelwahlen statt: Europawahl, Kreistagswahl, Verbandsgemeinderatswahl, Gemeinderatswahl, Ortsbürgermeisterwahl.
22.04.24 Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
29.04.24 letzter Termin für die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschluss
TOP 5: Verschiedenes
Beleuchtung Kreuzung Schulstraße / Auf dem Berg (Jan Wegner)
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