Thekenabend im Gemeindezentrum

Die Ortsgemeinde lädt zu einem Thekenabend ins Gemeindezentrum ein.

Wann: Freitag 02.02.24 von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Es gibt Gelegenheit für den Austausch von Neuigkeiten, Informationen, Feierabendheiterkeit, gemütliches Beisammensein ohne großes Tam Tam.

Ich freue mich auf Euer kommen!

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Spende an Ben für eine „unvergessliche Delfintherapie“

Der Bandleader Gregor Groß von „großArt und brass“ und Bürgermeisterin Doris Frink übergaben die Spenden des Benefizkonzertes vom 03.11.23 an Ben und seine Mutter Martina Becher, die sich herzlich bedankten.

Ben, der als sehr frühes Frühchen zur Welt kam und dadurch viele Beeinträchtigungen hat, möchte zu den Delfinen, um neue Motivation zu erlangen und seine Körperspannung zu verbessern. Delfine-therapieren-menschen e.V. bietet dieses Therapiekonzept an.

Die Ortsgemeinde Hahn am See und die Band „großArt und brass“ veranstalteten ein Benefizkonzert zu Gunsten von Bens Delfintherapie. Die Band spielte ohne Gage und die Ortsgemeinde spendete die Einnahmen. Empathie und Solidarität bildeten den Rahmen des Konzerts, denn alle Besucher wurden durch ihre Spende zum Wunscherfüller.

Die Begeisterung des Publikums zeigt sich in dem großen Erfolg dieser Benefizveranstaltung.

Bald kann es losgehen zu der besonderen und sicherlich unvergesslichen Reise für Ben.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.11.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG

Die Ortsgemeinde Hahn am See beabsichtigt das Beitragssystem Einmalbeitrag auf wiederkehrende Ausbaubeiträge (WKB) umzustellen. Voraussetzung für die Erhebung von WKB nach § 10a Abs.1 KAG ist, dass die Verkehrsanlangen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zum besseren Nachweis erfolgt die Widmung erfolgt gemäß § 36 Abs.1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 01.08.1977.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 LStrG beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den unbeschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3a LStrG):

  1. Altegarten

Flur 4, Flurstück 280/1 (Im Plan Anlage 1 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Am Hang

Flur 4, Flurstück 287/0. 288/1 (Im Plan Anlage 1 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Amselweg

Flur 40, Flurstücke 180/12 und 180/13 (Im Plan orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf dem Berg

Flur 4, Flurstück 255/1, Flur 40, Flurstücke 93/0 und 182/0 tw. (Im Plan Anlage 1 braun dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Höhenweg

Flur 4, Flurstücke 266/0 und 292/0 (Im Plan pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Finkenweg

Flur 4, Flurstück 272/0 (im Plan Anlage 1 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Schulstraße

Flur 40, Flurstück 94/0, Flur 4, Flurstück 309/0 (Im Plan Anlage 1 grün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hergenbusch

Flur 40, Flurstück 80/1 tw. (Im Plan Anlage 1 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt7
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Hohe Straße (Gemeindestraße)

Flur 40, Flurstücke 17/1, 85/1, 16/1, 17/2, 74/1, 18/1 tw., 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 grau dargestellt),

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Oberste Garten

Flur 41, Flurstücke 52/3, 84/0, 31/0, 50/0, 51/0, 31/0 tw, 84/0 (Im Plan Anlage 2 hellgrün dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Im Hofacker

Flur 40, Flurstücke 29/1, 28/1 (Im Plan Anlage 2 gelb dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Bachwiese

Flur 40, Flurstück 50/1 (Im Plan Anlage 2 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Waldstraße

Flur 40, Flurstücke 154/0, 142/0 (Im Plan Anlage 2 pink dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt5+1
Ja-Stimmen6
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Untergasse

Flur 40, Flurstücke 232/1, 231/0 (Im Plan Anlage 2 lila dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Gerhard-Kunz-Straße

Flur 44, Flurstücke 38/21, 38/6 tw, 38/29, 38/31 (Im Plan Anlage 3 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:
  1. Auf der Heide

Flur 44, Flurstück 11/0, 38/4, 38/2, 36/6 tw, 38/28 tw, 38/8 (Im Plan Anlage 3 blau dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Des Weiteren verfügt die Ortsgemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr:

  1. Fußweg Amselweg – Auf dem Berg

Flur 40, Flurstück 180/7 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Finkenweg – Höhenweg

Flur 4, Flurstück 265/0 (Im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Fußweg Bachwiese – Hohe Straße

Flur 40, Flurstücke 49/1, 42/0 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

  1. Fußweg zur Kirche

Flur 40, Flurstück 114/1 (Im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4+1
Ja-Stimmen5
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Gemeinde Hahn am See als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Flächen für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§3 Nr.3b LStrG), nämlich den ruhenden Verkehr:

Parkfläche Im Hofacker

Flur 40, Flurstück 32/0 (Im Plan Anlage 2 orange dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt6+1
Ja-Stimmen7
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die Nebenanlagen der klassifizierten Straßen K87 sind mit den Fahrbahn automatisch mitgewidmet. Zur Verdeutlichung werden folgende Nebenanlagen gemäß § 36 Abs. 1 LStrG der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgänger- bzw. Anliegerverkehr freigegeben:

  1. Elbinger Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 215/0, 214/0, 218/1, 105/0, 104/1 tw. (Im Plan Anlage 1 dunkelgrün dargestellt)

  1. Hohe Straße (K87)

Flur 40, Flurstücke 120/1, 109/1, 121/0, 41/0, 34/1, 124/1, 123/1, 129/0, 18/1 tw., 128/0, 248/0

Flur 41, Flurstücke 53/1, 55/1 tw. (Im Plan Anlage 2 rot dargestellt)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender8+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder6+1
Davon stimmberechtigt4
Ja-Stimmen4
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen:

Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil der Vorlage und können in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, im Nebengebäude VG-Werke, Gerichtsstraße 3, 1. Stock, Zimmer W05 eingesehen werden.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Forstzweckverband

Gründung eines Forstzweckverbandes

Ein Forstzweckverband ist ein Zusammenschluss von Forstbetrieben und wird als Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit oftmals gesetzlich gefördert und gefordert. So findet man in § 30 Landeswaldgesetz RLP eine konkrete Empfehlung zur Gründung eines Forstzweckverbandes. Der Landesgesetzgeber hat mit dieser Regelung auf die betrieblichen Kleinstrukturen reagiert und möchte mit der Förderung Anreize für das gemeinsame Bewirtschaften der Waldflächen schaffen.

Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege können sinnvoll gebündelt, und damit hohe Umsetzungskosten vermieden werden. Ein Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt. Jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter- oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, reißen die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Dabei bleibt die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt bei jeder Ortsgemeinde selbst.

Gemeinsames Ziel ist es, das Gründungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und die Arbeit des Forstzweckverbandes zum 01.01.2024 aufzunehmen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Für die Vertretung der Interessen der Ortsgemeinden haben sich die Ortsbürgermeister Herr Opper (OG Oberahr), Herr Zeis (OG Meudt), Herr Fischer (OG Hundsangen) und Herr Hannappel (OG Dreikirchen) eingebracht. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Ausgestaltung der Verbandsordnung, dem Kreis der möglichen Mitglieder, der Unternehmensform, dem Verteilschlüssel und den Aufgaben eines zukünftigen Zweckverbandes. Der Entwurf der erarbeiteten Verbandsordnung wurde zu einer ersten Überprüfung der Kommunalaufsicht zugeleitet und ist dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. Die Stimm- und Finanzverteilung geht aus § 11 dieser Verordnung hervor. Dort erhält jede Ortsgemeinde entsprechend ihrem Flächenanteil der zur bewirtschafteten Gesamtfläche das Stimmrecht und den Finanzierungsanteil. Auch ist für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz eine Regelung getroffen. Die Verpachtung der Jagd bleibt durch diese Verordnung unberührt und ist weiterhin eine Angelegenheit der Ortsgemeinde in Verbindung mit der Jagdgenossenschaft.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt die Gründung eines Forstzweckverbandes sowie den vorgelegten Entwurf einer Verbandsordnung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Einhaltung der darin enthaltenen Eckpunkte dem Forstzweckverband beizutreten.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 3: Entgegennahme/Vermittlung eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne von §94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Am 03.11.2023 fand das Benefiz-Konzert „Delfintherapie für Ben“ statt. Die Band „großART & brass“ spielte ohne Gage. Die erzielten Eintrittsgelder sollen nun als Spende zweckgebunden angenommen und Ben überreicht werden, als Beitrag für die geplante Delphin-Therapie. Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.

Deshalb werden die folgenden Eintrittsgelder als Geldspende angezeigt:

03.11.2023Besucher des Benefiz-Konzerts2.344,20 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und zahlt die Summe an die Familie für die Realisierung der Therapie aus.

Gemeinderat

Ja: 7
Nein: –
Enthaltung: –

TOP 4: Mitteilungen

  1. Forst Betriebsergebnis 2022: Erträge aus der kommunalen Forstwirtschaft aus Holzverkauf: 81.936,25 €; Aufwendungen aus kommunaler Forstwirtschaft: 56.321,09 € = Betriebsergebnis nach LWaldG 25.615,16 €
  2. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Leyendecker (Zimmermann)ausgeführt und durch den Statiker freigegeben.
  3. Die Arbeiten an den Deckenstrahlplatten wurden von Fa Hering & Heinz fertig installiert.
  4. Der neue Heizkessel wird ab dem 27.11.23 durch Fa Kruschel eingebaut.
  5. Das Benefizkonzert vom 03.11.23 war ein großer Erfolg. Es diente als Förderer für Zusammenhalt und für eine vitale Gemeinschaft, die nicht eine kommerzielle Vorgabe als Ziel hatte. Das Gemeindezentrum zeigte sich als lebendiger, öffentlicher Ort für unser Gemeinwohl.
  6. Eine verkehrsberuhigende Maßnahme im Bereich der alten B8, Richtung Unterführung B255, könnten Fahrbahnschwellen sein. Beispiel Fa MD Schilder.

Angebote werden eingeholt.

  1. Im Frühjahr soll auf einer verpachteten Wiese der OG ein Teilstück für einen Bolzplatz für die Kinder genutzt werden. Der Pächter hat dem Vorhaben zugestimmt und wird den Bereich mähen. Angebote für kleine Tore müssen eingeholt werden. Die Wiese befindet sich im Bereich alte B8, beim Basketballkorb.
  2. Notfalltreffpunkt der Gemeinde ist das Gemeindezentrum. Das Förderprogramm des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30.06.23 beschlossen worden. Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500,- €. Die Verbandsgemeinde fördert die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,-€. Förderantrag ist bis zum 31.12.24 zustellen. Um die Thematik zu Krisen- und Notfallvorsorge intensiver zu bewerten, soll ein Krisen-Team gebildet werden. Die Ergebnisse der Planung können dann zu einem Beschluss durch den Rat führen und zur Umsetzung gebracht werden
  3. Kommunalwahlen Der Wahltermin für die Europa- und Kommunalwahlen ist auf den 09.06.24 festgesetzt. Insgesamt finden an dem Termin fünf Einzelwahlen statt: Europawahl, Kreistagswahl, Verbandsgemeinderatswahl, Gemeinderatswahl, Ortsbürgermeisterwahl.

22.04.24 Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

29.04.24 letzter Termin für die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Wahlausschluss

TOP 5: Verschiedenes

  1. Beleuchtung Kreuzung Schulstraße / Auf dem Berg (Jan Wegner)
  2. Streumittelbehälter Ersatzbeschaffung/Befüllung (Tobias Klein)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin