Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.12.2024

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 5 Punkte, davon wurden 4 im öffentlichen Teil und 1 Punkt im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Öffentlicher Teil

Bürgermeisterin Frink beantragt weiteren Tagesordnungspunkt: Annahme von Spende als TOP 2.

Beschluss:   

 Ja: einstimmig

Nein: 0

Enthaltungen: 0

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Verbandsordnung

 Forstzweckverband Wallmerod

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.04.2024 kündigte sich das örtliche Finanzamt mit einer Umsatzsteuersonderprüfung für den 21.05.2024 an.

Nach Aussage des beauftragten Umsatzsteuersonderprüfers gilt die Verbandsgemeinde Wallmerod als Pionier, worauf nun mehrere Verbandsgemeinden folgen, und ebenfalls im Begriff sind einen Forstzweckverband für die Waldbewirtschaftung zu gründen. Am Beispiel von Wallmerod will nun das Finanzamt die umsatzsteuerliche Würdigung solcher Betriebe vornehmen.

Die erste Einschätzung des Umsatzsteuersonderprüfers lautete wie folgt zusammenfassend:

  1. Die Hingabe des Stammholzes stellt einen Leistungsaustausch dar, der entgeltlich erfolgen muss und aufgrund dessen auch Umsatzsteuer zu zahlen ist.
  2. Die nachträgliche Kostenerstattung für Sachleistungen stellt ebenfalls ein Leistungsaustausch dar, der steuerbar ist.
  3. Fraglich ist ebenso, ob die Personalgestellung ein steuerrelevanter Vorgang ist, da das Personal nach seiner Auffassung an einen Unternehmer gestellt wird, und auch keine Organschaft vorläge.
  4. Aus den zuvor geschilderten Auslegungen, und aus der Tatsache heraus, dass die Ortsgemeinden noch das Eigentum der Waldflächen innehaben, sind die gemeindlichen Forstbetriebe weiterhin aufrecht zu erhalten.
  5. Dieses vorläufige Prüfungsergebnis haben wir einem Steuerberater vorgelegt, welcher auch in Abstimmung mit dem Finanzamt nun die folgenden Änderungsvorschläge ausgearbeitet hat:

Zu 1) Die Hingabe des Stammholzes stellt dann kein Leistungsaustausch dar, wenn der Forstzweckverband die Aufgabe der Bewirtschaftung des Waldes in Gänze übertragen bekommt. Dann liegt eine reine Geschäftsbesorgung vor und kein Handel zwischen den Beteiligten.

Hierzu bedarf es einer Anpassung der Verbandsordnung, in welcher zum einen die Aufgabenübertragung „in Gänze“ an den Forstzweckverband, zum anderen rein deklaratorisch die unentgeltliche Überlassung des Stammholzes für diese Zwecke festgehalten wird. 

Zu 2)  Diese Einbringung erledigt sich ebenfalls mit der zuvor benannten Form der Aufgabenübertragung „in Gänze“.

Zu 3) Die Personalgestellung

 Hier ist zu differenzieren zwischen dem durch die Förster geleistetem Revierdienst und der Anstellung der Waldarbeiter.

  1. Der Revierdienst ist eine staatliche Aufgabe. Nach derzeitiger Rechtslage haben Dritte zu diesem zwischen den ör. Gebietskörperschaften entstehenden besonderen Beziehungsgeflechts kein Zugang, dh. der Revierdienst kann nur staatlich erfolgen – es fehlt die Unternehmereigenschaft.
  2. Die Personalgestellung der Waldarbeiter seitens der Verbandsgemeinde als Anstellungskörperschaft, ehemals an die einzelnen Forstbetriebe und nun an den Forstzweckverband findet ebenfalls außerhalb des Marktgeschehens und außerhalb einer wirtschaftlichen Betätigung statt, solange keine Leistungen an Dritte erbracht werden.

Zu 4) Wenn die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden auch nach endgültiger Prüfung noch fortbestehen müssen, so resultiert dies aus der vertraglichen Bindung über die Verbandsordnung, und nicht auf Basis der Eigentumsverhältnisse. Dies ist noch abschließend zu prüfen.  

Eine weitere Einlassung erreichte uns vom zuständigen Forstamt Rennerod und von der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde für das Zuwendungswesen im Bereich Forsten.

Diese lautete wie folgt:

„Durch die Gründung eines Forstzweckverbandes (FZV) geht der Wald des jeweiligen Zuwendungsempfängers in den Besitz des FZV über. Der Förderzweck verbleibt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, beim Zuwendungsempfänger. Dies Bedeutet, dass entstehende Kosten für die Kultursicherung grds. vom Zuwendungsempfänger und nicht vom FZV Wallmerod getragen werden müssen. Sollten dagegen die Förderprojekte und damit auch die Verpflichtung den Förderzweck zu erreichen an den FZV übertragen werden, steht künftig an der Stelle der Ortsgemeinde der FZV. Dies muss der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden.“

Auch hier lautet die Empfehlung der Zentralstelle für Forsten dies in der Verbandsordnung zu regeln, damit der Umgang mit den Förderflächen und den damit einhergehenden Kosten der Kultursicherung und der Zahlungsverantwortung bei Rückforderungen nach dem Nichterreichen des Förderziels klar geregelt ist.

Aus diesem Grund wird der § 12 „Zuwendungen“ mit dem folgenden Absatz ergänzt:

(2) Für vor dem Gründungszeitpunkt beantragte Zuwendungen der Verbandsmitglieder des Forstzweckverbandes tritt der Forstzweckverband an die Stelle des ursprünglichen Antragstellers und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus der ursprünglichen Bewilligung.

Im entsprechenden Entwurf der geänderten Verbandsordnung sind die Anpassungen gelb markiert. Er ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Hahn am See stimmt den Änderungen der Verbandsordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP_2:

Annahme von Spenden

Sachverhalt:

Die Annahme von Spenden bedarf jedoch gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Zustimmung des Gemeinderates.

Die folgende Geldspende wurde zum 28.10.2024 angezeigt:

4828.10.24Markus-Mühle GmbH & Co. KG§ 52, Abs. 2, 22650 Jahrfeier Hahn am SeeHeimat- und Kulturpflege300,00 €

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der angezeigten Spende zu und veranlasst die Verwaltung die Spenden zweckbestimmt zu verbuchen.

Abstimmergebnis:

Ja: 9

Nein: 0

Enthaltungen: 0

TOP 3:

Mitteilungen

  • Die VG Wallmerod teilte mit, dass ein neuer Sirenenmast mit neuer Sirene, die auch Sprachnachrichten verbreiten kann für den Standort Gemeindezentrum Nähe unterer Parkplatz/Spielplatz vorgesehen ist.

Alternativ dazu wird von der OG der alte Standort am Bauhof (altes Spritzenhaus) präferiert. Diese Möglichkeit soll mit VG geklärt werden.

  •  ein Dämmerungsschalter soll an der Außenleuchte am unteren Eingang des Gemeindezentrums installiert werden.

TOP 4: 

Verschiedenes

  • Ratsmitglied A. Jung regt einen Rückschnitt der Gehölze am Markushöfer Weg an, ein Ortstermin mit weiteren Bauern soll stattfinden, bei dem geklärt werden soll, wo der Rückschnitt notwendig ist. Eigentümer der zum Weg angrenzenden Grundstücke sollen ausfindig gemacht werden.
  • Ratsmitglied J. Frink regt an die Protokollführung turnusgemäß auf alle Ratsmitglieder zu verteilen.
  • 1. Beigeordneter J. Schäfer regt an Wasser/Abwasser in den Bauhof zu legen.

Doris Frink,

Ortsbürgermeisterin

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