Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 19.09.2022

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche Hahner Stock

Beschluss Gemeinderat:
Abrissarbeiten auf der Konversionsfläche sollen vorgenommen werden, vorbehaltlich der Zusage des Ministeriums zur Förderung

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) ab dem Haushaltsjahr 2023

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt verschiedene Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG).                                                   

In der Änderung des LFAG ist u. a. die Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) geplant.                

Die Nivellierungssätze werden vom Land festgelegt und orientieren sich an den durchschnittlichen Hebesätzen in Rhld-Pfalz (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) von Gemeinden.                                             

In der Anwendung der Nivellierungssätze in Bezug auf die Steuereinnahmen der Gemeinden ergeben sich daraus die die sogenannten “Steuerkraftmesszahlen”. Diese sind wichtig bei der Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen.                       

Die Hebesätze der Ortsgemeinden (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) sind an den Nivellierungssätzen auszurichten.
Die Nivellierungssätze sind von der Höhe her “Mindesthebesätze”.                    

Dies bedeutet in Umsetzung, dass die Hebesätze der Ortsgemeinden mindestens so hoch sein müssen, wie die Nivellierungssätze festgesetzt sind. Niedrigere Festsetzungen werden vom Land dahingehend bewertet, dass die eigenen Einnahmequellen als nicht ausgeschöpft gelten.                               

Zuweisungen und Zuschüsse (z.B.: aus Inv.-Stock / Dorferneuerung / aus GVFG / für Forst / aus Sonderprogrammen usw.) können nicht beantragt werden. Bereits gewährte Zuwendungen werden u. U. zurückgefordert.                                                                                                     

Nivellierungssätze ab 2023:                                       

                        Grundsteuer A:                       345 %

                        Grundsteuer B:                       465 %

                        Gewerbesteuer:                     380 %

Beschluss Gemeinderat:           

Der Gemeinderat beschließt die neu ab 2023 geltenden Nivellierungssätze als Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2023, vorbehaltlich, angepasst an die Gesetzgebung des Landes RLP.

Die Festsetzung erfolgt in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.   

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1

TOP 3: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum:
    Angebote für die Deckengestaltung unter Dachfläche 2 werden eingeholt. Im November starten die Pflasterarbeiten der Fa Baunik an dem Weg vom unteren Eingang des GZ bis zum Nebeneingang des Jugendraumes. Die Errichtung einer neuen Schallschutzwand am oberen Eingang soll bis Ende des Jahres erfolgen.
  2. Dorfplatz:
    die Sicherung der Natursteinmauer ist abgeschlossen.
  3. Westerwald-Touristik-Service wird eine Info-Tafel am Brunnenplatz für den Radtourismus aufstellen.
  4. Archivierungen von Manfred Winter in Form von Bildern und Videos kann nach den Sanierungsarbeiten im Gemeindezentrum gezeigt werden.

TOP 4: Verschiedenes

  • Kirchturmuhr soll erneut gewartet werden (Jan Wegner)
  • Künftig sollen Finanzmittel für die Biodiversität im Haushalt mit eingeplant werden (Christof Etz)

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

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