Räum- und Streupflicht

Der Winter ist in vollem Gange. Aus diesem Grund möchte ich an die Räum- und Streupflicht erinnern. Alle Anlieger und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind verpflichtet innerhalb des Ortes entlang der angrenzenden Gehwege und Gemeindestraßen diese von Schnee und Eis zu räumen bzw. mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Diese Verpflichtung besteht von morgens 7.00 Uhr bis abends 21.00 Uhr. Sollte es zu einer hohen Schneelage kommen, wird der ortseigene Schneepflug eingesetzt. Wir bitten um Verständnis, wenn eine zeitgenaue Räumung nicht möglich sein wird und darauf zu achten, dass es bei der Abstellung der Fahrzeuge am Straßenrand zu keinen Behinderungen kommt.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

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