Kirmes 2023

Kirmes war schön!

Am Samstagabend wurde der Kirmesbaum von der Kirmesjugend und weiteren tatkräftigen Helfern am Platz unter der Linde gestellt. Die Aktion wurde auch dieses Jahr wieder von vielen begeisterten Zuschauern begleitet, um im Anschluss daran gemeinsam in den Abend zu feiern.

Mit Getränken incl. leckeren Würstchen hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hahn am See die Gäste bewirtet. Das sorgte für gute Stimmung und einen fröhlichen Abend.  Zudem schafft die Gemütlichkeit des Platzes immer eine besondere Atmosphäre.

Am Sonntagvormittag nach dem Kirmes Gottesdienst gab es einen Frühschoppen, der sich bis in die späten Abendstunden fortsetzte. Das Helferteam hatte mit Sturmböen zu kämpfen, aber die Kirmesbesucher hielt es nicht davon ab, eine schöne Kirmes zu feiern.

Am Nachmittag stellte die Frauengemeinschaft eine große Auswahl an leckeren selbstgebackenen Kuchen zusammen. Die Besucher konnten die Köstlichkeiten mit frischem Kaffee im Dreikönigshaus der Katholischen Kirchengemeinde genießen.
Eine wunderbare, gelungene Veranstaltung.

Wie oft sind es die Randgeschehnisse, die ein Fest besonders lustig machen:

Hier war es die Kirmesjugend, die mit dem Schild:

„Ihr hupt, wir trinken!“  zu einem anfeuernden „Hup-Konzert“ beigetragen hat.

Vielen Dank an alle Helferinnen und Helfer!

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16.05.2023

Die Tagesordnung umfasst 8 Punkte im öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§135a – 135c BauGB

Sachbericht:

Die Bauleitplanung bereitet regelmäßig die Versiegelung von Grund und Boden durch Gebäude, befestigte Hofflächen, Stellplätze und Garagenzufahrten sowie öffentliche Straßen, Wege und Plätze vor.

Der mit der Versiegelung von Grund und Boden verbundene Eingriff in die Natur und Landschaft wird durch Maßnahmen (teilweise) kompensiert, die zu einer ökologischen Aufwertung führen (z.B. Anpflanzung einer Streuobstwiese, Renaturierung eines Gewässers, Aufforstung von Waldflächen, etc.).

Zur Deckung ihres Aufwands für Ausgleichsmaßahmen erheben die Gemeinden Kostenerstattungsbeträge (§§ 135 a bis c BauGB).

Zur Regelung der Kostenerstattungsbeträge ist eine Satzung zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß § 10a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

Beschlussfassung:

A.) Begründung des Abrechnungsgebiets

§ 10 a Abs.1 KAG – neuste Fassung vom 5. Mai 2020 – sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde Hahn am See um zwei Abrechnungsgebiete:

Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“

Abrechnungsgebiet 2: „Gewerbegebiet“

(siehe beigefügte Begründung)

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

B.) Festsetzung des Gemeindeanteils

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.

Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.

Bei der Abrechnungseinheit Ortslage Hahn am See handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20% festzusetzen.

Bei dem Abrechnungsgebiet „Gewerbegebiet“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Wer in das Abrechnungsgebiet Gewerbegebiet hineinfährt, möchte in der Regel auch ein Ziel im Abrechnung ansteuern.

Die Verwaltung empfiehlt den Gemeindeanteil auf 20 % festzusetzen.

Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das

Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“ 25 v.H.

Abrechnungsgebiet 2= „Gewerbegebiet“ 20 v.H.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.

Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

D.) Festlegung der Zahlungstermine

Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

E.) In Kraft treten der Satzung

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

F.) Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage A beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt9
Ja-Stimmen9
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.

Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage 1 beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss).

Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender9
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder8
Davon stimmberechtigt8
Ja-Stimmen8
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des Heizkessels im Gemeindezentrum

Der Heizkessel der Heizung im Gemeindezentrum ist defekt und führte zu Abgasaustritten innerhalb der letzten Jahre. Es ist energetisch geboten, einen neuen Heizkessel im Gemeindezentrum einzubauen. Mehrere Firmen wurden angefragt, nur 2 Heizungsfirmen haben ein Angebot abgegeben. Es wird empfohlen, den 200kW-Kessel auszutauschen und durch einen 70kW bzw. 100kW-Kessel zu ersetzen. Der 70kW-Kessel beläuft sich auf 47.419,12 € und der 100kW-Kessel beläuft sich auf 29.033,67 €.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den 100kW-Kessel bei der Firma Kruschel, Fehl-Ritzhausen anzuschaffen und im Gemeindezentrum zu verbauen.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser

Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wird noch kein Auftrag gegeben. Die Gemeinde hält sich mit der Unterzeichnung alle Optionen frei, in Zukunft auf Glasfaser umsteigen zu können. Bevor der Glasfaserumbau realisiert wird, gibt es eine Infoveranstaltung durch die Deutsche Glasfaser. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Sofern mindestens 33% der Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) einen Vertrag unterzeichnen, ist die Deutsche Glasfaser bereit, Glasfaser in der Gemeinde zu verlegen.

Beschluss Gemeinderat:

Der Gemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser zu unterzeichnen.

Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 6: Schöffenwahl 2023 – Aufstellung der Vorschlagsliste

Aufgestellt haben sich:
-Tobias Klein

-Michael Boeken

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Tobias Klein in die Liste aufzunehmen:

Tobias Klein und Doris Frink sind bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt, den Bewerber Michael Boeken in die Liste aufzunehmen:

Doris Frink ist bei der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

TOP 7: Mitteilung

Gemeindezentrum: ein Angebot für die Isolierung der Leitungsrohre unter Dachfläche 2 liegt vor für brutto 1.691,07 €, Fa Koch hat kein Angebot dazu abgegeben.

-Schallschutzwände müssen dringend beauftragt werden, dazu muss eine genaue Kostenaufstellung und Bauzeitenplan von Architekturbüro Schäfer erstellt werden

-ein Angebot für eine Küchenzeile für den Jugendraum wurde bei einem Schreiner eingeholt. Kosten ca. 1.730,- € netto, Kosten können in den I-Stock Förderantrag mit 40 % eingebracht werden. Weitere Möglichkeiten werden geprüft.

-Elektro Jung wird im Auftrag von Hering & Heinz eine Unterverteilung für die Heizungssteuerung verbauen

– der Statiker wurde erneut von Fa Koch zur Begutachtung der Wechsel beauftragt

Konversionsfläche: jeden Dienstag ist auf der Konversionsfläche Baubesprechung. Die Bauarbeiten laufen noch im Zeitrahmen.

Kindergarten: Seillandschaft im Kindergarten wurde erneuert. Kosten belaufen sich auf 6000 €. 2500 € zahlt der Förderverein. Die Gemeinden Herschbach, Hahn, Elbingen und Mähren tragen die restlichen Kosten.

Antrag einer Bürgerin auf Zuschuss eines Balkonkraftwerks, Bürgerm. wird dies in der nächsten Ortsbürgermeisterkonferenz ansprechen

Risse Sanierung Straßen: Es sollen vorerst keine Risse saniert werden, da die Kosten sehr hoch sind. Kosten/Nutzen Verhältnis soll geprüft werden. Die Risse Sanierung und Ausbesserung von Schlaglöchern soll ggf. in 2024 erfolgen.

Wegsanierung: eine Dorfbegehung mit dem Dienstleistungszentrum Ländl. Raum, VG Wallmerod, Untere Wasserbehörde, Vertreter d. Landwirtschaft und OG fand am 16.05.23 statt. Der Feldweg “Schmidter Weg” weist große Schäden auf. Es ist angedacht, in ein Förderprogramm zu gehen, um die Feldwege durch Fördermittel sanieren zu können.

Dorfcafe findet ab dem 24.05.23 wieder im Dreikönigshaus statt.

Kirmes: das zweite Kirmestreffen findet am 17.05.23 statt. Alle weiteren Details werden beim Treffen besprochen. Kirmes findet am 22.07. – 23.07. statt.

Sportlerheim: Bürgermeiser der OG Elbingen möchte ein gemeinsames Treffen mit den Räten der OG Hahn am See und OG Elbingen bezüglich der Sanierung des Sportlerheims organisieren.

Antrag einer Bürgerin auf Teilbeschotterung eines Grundstücks an der alten B8, da dieses Grundstück durch private Nutzung von PKW/Traktoren anderer Bürger beschädigt wurde. Der Vorgang wurde zur weiteren Klärung an die VG weitergegeben.

Top 8: Verschiedenes

-Ratsmitglied A. Jung teilt mit, dass ein Bürger angefragt, ob der Gemeindeweg, der vom Fußweg (Richtung Friedhof) aus zum Dillgesgarten führt durch die OG freigeschnitten werden kann.

-Ratsmitglied C. Etz hat angefragt, ob der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden kann.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Gesucht – Gefunden

Diese Jacke wurde am Gemeindezentrum gefunden.  Kann gerne vom Besitzer/in abgeholt werden.

Bitte vorher telefonisch melden: 06435/3513

Ortsbürgermeisterin,
Doris Frink

Konfirmation 2023

Am Sonntag den 21. Mai 2023 feiert Leon Aßmann das Fest der Konfirmation.

Ich gratuliere Dir im Namen der Ortsgemeinde sehr herzlich zu diesem Ehrentag und wünsche Dir und Deinen Eltern, Angehörigen und Freunden einen unvergesslichen Tag.

Für Deine Zukunft wünschen wir Dir ganz viel Glück, Lebensmut und Erfolg!

Ortsbürgermeisterin,
Doris Frink

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.04.2023

Die Tagesordnung umfasst 4 Punkte im öffentlichen Teil der Sitzung.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahn am See für das Haushaltsjahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde     vom 18.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:  

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                                

Festgesetzt werden:                                                                        

1. im Ergebnishaushalt                                                                                                                               

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                835.975 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               828.185 Euro            

der Jahresüberschuss auf                                                                             7.790 Euro

2. im Finanzhaushalt                                                                        

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf     39.320 Euro                                                                                                                                                      

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         1.623.140 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                        1.324.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          299.140 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     287.720 Euro            

§ 2 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                                                                                                     

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für                                                                      

zinslose Kredite                                                                                             0 Euro

verzinste Kredite                                                                                           0 Euro

zusammen auf:                                                                                              0 Euro

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,  wird festgesetzt auf                                                                                       0 Euro                                                                       

§ 4
Steuersätze                                                                                                                         

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                               

            – Grundsteuer A (Hebesatzerhöhung)                                              345 %

            – Grundsteuer B (Hebesatzerhöhung)                                              465 %

            – Gewerbesteuer (Hebesatzerhöhung)                                  380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden                                                                              

            – für den ersten Hund                                                                         30 Euro

            – für den zweiten Hund                                                                      60 Euro

            – für jeden weiteren Hund                                                      120 Euro

            – für den ersten gefährlichen Hund                                             500 Euro

            – für den zweiten gefährlichen Hund                                          600 Euro

            – für jeden weiteren gefährlichen Hund                                    900 Euro

§ 5
Eigenkapital                                                                                                                     

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug (Haushaltsplan 2021)
1.800.564 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt (Haushaltsplan 2022) 
1.875.409 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt (Haushaltsplan 2023) 
1.883.199 Euro                                                  

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin bedanken sich bei Herrn Fischer für die ausführlichen Erläuterungen. Alle Fragen aus dem Rat wurden fachlich fundiert und umfänglich beantwortet.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 7               Nein: 0           Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über einen Materialkostenzuschuss für Sanierungsarbeiten des Sportlerheims

Im Jahr 2022 fand ein Treffen beider Gemeinderäte statt, um sich zur weiteren Zukunft des Sportlerheims abzustimmen. Im Vorfeld wurde durch das Hahner Ratsmitglied Jürgen Frink nach vorheriger Begehung mit Ratsmitgliedern beider Ortsgemeinden eine Kostenschätzung mit Empfehlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Hiernach sollten weitere Beratungs-/Abstimmungsgespräche erfolgen.

Entgegen der Absprache vom 04.05.2022 fand keine gemeinsame Planung/Abstimmung statt. Die OG Hahn am See wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und kann dem Beschluss der OG Elbingen nicht folgen. Dem Zuschuss in Höhe von 10.000,- €/Gemeinde zu einer nicht zielführenden Teilsanierung wird nicht zugestimmt.

Beschluss:
Gemeinderat

Ja: 0               Nein: 6           Enthaltung: 1  

TOP 3: Mitteilungen

Gemeindezentrum:

Die Frist für die Mangelbeseitigung Gewerk Heizung ist abgelaufen. Rückmeldung der Fa. Hering & Heinz ist nicht erfolgt. Weitere Vorgehensweise muss geklärt werden.

Die Mangelbeseitigung Wechsel von Fa Koch soll durch den Statiker erneut begutachtet werden, für neue Stahlplattenkonstruktion unter Lüfterhalterung soll ein Angebot ausgearbeitet werden, danach neue Flüssigabdichtung der Lüfter, des Weiteren müssen noch diverse innen verlaufende Entwässerungsleitungen isoliert werden. 

Über das Büro Schäfer soll geklärt werden, welches Seilsystem/Sekuranten verbaut wurde, da Gurte bestellt werden müssen.

Die Pläne für die Schallschutzwände am oberen Eingang müssen geändert werden, Bauzeitenplan und Baukostenverfolgung fehlen, Freiflächenplan für Stellplätze muss überarbeitet werden.

Konversionsfläche: auf dem alten Bundeswehrgebiet findet derzeit der Abriss durch das Abbruchunternehmen Fa Wahl, Remagen, statt. Diese Arbeiten werden bis ca. Ende Juni dauern. Die Fläche ist nicht mehr zugänglich.

Glasfaser: Infoveranstaltung vor dem Rat hat stattgefunden, Deutsche Glasfaser stellte das Konzept vor. Nach einem Kooperationsvertrag kann eine Infoveranstaltung für die Gemeinde stattfinden. Voraussetzung zur selbstverantwortlichen Entscheidung jedes Hauseigentümers. 33% ige Zusage durch Bürger erforderlich, um das Projekt Glasfaser starten zu können.

Barrierefreiheit: Anregung einer Bürgerin den Bereich Elbinger Str, Gehweg zum Friedhof barrierefrei zu gestalten, da Bordsteine zu hoch für Rollator o.ä.

Spielgerät: neues Angebot für eine Nestschaukel von Fa Beckmann liegt vor: 987,83 € brutto Fracht incl., Vergleich mit weiterem Angebot 1.069,81 + Frachtkosten.

Montage auf nicht belegter Schaukelanlage

Es erfolgt in dieser Sache kein Beschluss, alle anwesenden Ratsmitglieder sind sich einig, die Nestschaukel anzuschaffen.

Feldwegsanierung: die Wege sind zum Teil in schlechtem Zustand. Schlaglöcher entstanden durch dauerhaften Regen und Befahrung mit schweren Landmaschinen. Es soll ggfs. eine Zustandsverbesserung durch neue Beschotterung erfolgen.

Grünabfall: Containerkosten wurden eingeholt und geprüft; es erscheint derzeit unwirtschaftlich. Grünabfälle werden mit dem Traktor durch die Gemeindearbeiter zur Deponie nach Meudt gefahren.

Schöffenwahl: es gibt einen Bewerber, der in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Kirmes 2023: Es soll im Mitteilungsblatt eine Anfrage an alle Bürger/innen zur Beteilung an der Kirmes und Aufruf an alle Vereine erfolgen. Es ist ein kurzfristiges Treffen hierzu geplant.

TOP 4: Verschiedenes

Ratsmitglied Tobias Klein regt an, geeignete Streumittel an besonders relevanten Stellen im Dorf zu installieren bzw. vorhandene Streumittelbehälter zu ertüchtigen und zu befüllen.

Ratsmitglied Jan Wegner fragt, warum am Naturlehrpfad seit einiger Zeit gefälltes Holz liegt, ohne weiter aufgearbeitet zu werden. Aus dem Rat kam die Erläuterung, dass dies witterungsbedingt erst nach ausreichender Regenpause erfolgen kann, da dann der Waldboden nicht so stark ausgefahren wird.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Aktion „Saubere Landschaft“

Herzlichen Dank für Euren Einsatz zur Aktion „Saubere Landschaft“.

Am Samstag den 15.04.23 trafen sich morgens viele große und kleine Helferinnen und Helfer zum Müllsammeln.

Voll motiviert, bei gutem Wetter, zogen sie rund um Hahn am See los, um die Straßen- und Wegränder von allerlei Müll zu befreien. Besonders die Kinder haben gut gelaunt alles gründlich abgesucht. Gefunden wurde viel. Viel zu viel, was achtlos in die Natur geworfen wird.

Als Dankeschön fürs Sammeln gab es anschließend Getränke und einen kleinen Imbiss.

So schenken wir der Natur nachhaltig viel Gutes und bereiten uns selbst eine besondere Freude in einer gesunden Umwelt.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Glückwünsche zur Erstkommunion

Am Sonntag den 16.04.2023 feiert David Muesch seine 1. Heilige Kommunion.

In den vergangenen Monaten hast du dich intensiv auf diesen besonderen Tag vorbereitet und nun ist es soweit.

Im Namen der Gemeinde gratuliere ich dir und deinen Eltern ganz herzlich!

Wir wünschen euch einen festlichen Tag, bleibende Erinnerungen und einen hoffnungsvollen Blick nach vorne.

Mögen Dich Glück, Freude, Gesundheit und Gottes Segen auf dem weiteren Lebensweg begleiten.

Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.03.2023

Die Tagesordnung umfasst 5 Punkte im öffentlichen Teil, sowie einen Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten Gewerbegebiet Hahner Stock Konversionsfläche

Konversionsfläche Gewerbegebiet Hahner Stock
Los 01 – Abbruch- und Rückbauarbeiten

Allgemeine Daten, Begründung

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

33 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 01.02.2023, 11:00 Uhr 14 gültige Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endete am 15.03.2023.

Zum Verfahrensstand:

Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung nach § 4 der „Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen“ an die unterlegenen Bieter werden wir am 14.03.2023 versenden. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Der Auftrag könnte somit frühestens am 22.03.2023 erteilt werden.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt. Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

  • Die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
  • Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
  • Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Beschluss:

Der Ausschuss/Rat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag an die Firma Wahl GmbH, Dornierstraße 2, 53424 Remagen gemäß Angebot inkl. Nebenangebot vom 01.02.2023 zu einem Gesamtbetrag von 905.238,06 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.

Anmerkung Gemeinderatsmitglied Jörg Schäfer: Prüfen, ob die Installation einer Kameraanlage zur Überwachung der ein- und ausfahrenden LKW/PKW bzw. Mengen möglich bzw. sinnvoll ist.

Alternativ: Sicherstellung durch GBI (Bauüberwachung), dass die abtransportierten Mengen korrekt berechnet werden.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 1
Enthaltung: 0

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Beschluss: Eine reduzierte, teilweise oder vollständige nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Hahn am See soll umgesetzt werden.

Gemeinderat

Ja: 3
Nein: 4
Enthaltung: 0

Begründung: Verkehrssicherheit, Haftung bei Unfällen, Vermeidung von Angsträumen geht vor Einsparung und Lichtverschmutzung

TOP 3: Anforderung Einvernehmen § 36 Baugesetzbuch

Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Beschluss: Die Ortsgemeinde stimmt dem Vorhaben Flur 40, Flurstücke 155/0 und 162/1 nach Prüfung gemäß § 36 BauGB zu.

Gemeinderat

Ja: 6
Nein: 0
Enthaltung: 1

TOP 4: Mitteilungen

  1. Gemeindezentrum: die Mängelbeseitigung an den Wechselträgern durch Fa Koch musste mehrmals wiederholt werden. Der Statiker wird die Arbeiten begutachten. Ebenso wurde durch einen eidesstattlichen Gutachter für Heizungsarbeiten die Facharbeiten an den Deckenstrahlplatten beurteilt. Das Gutachten liegt vor. Die Fa Hering & Heinz muss verschiedene Arbeiten verbessern und die Steuerung einbauen. Desweitern soll der Heizkessel erneuert werden, da durch die Überdimensionierung zu viel Energie verbraucht wird. Die vorhandenen Gasaustritte weisen auf den schlechten Zustand hin. Bis 2024 muss ein neuer Kessel eingebaut sein, da sonst die Fristen für diese Heizungsart ablaufen. Verschiedene Angebote für einen Heizkessel mit den Energieträgern Heizöl bzw. Flüssiggas wurden eingeholt. Energieberatung in der VG folgt am 22.03.23
  2. Am 15.04.23 wird die Aktion „Saubere Landschaft“ stattfinden. Treffpunkt am Feuerwehrgerätehaus um 9.30 Uhr. Gesonderter Aufruf folgt noch.
  3. Der Jugendraum ist eröffnet. Ein Jugendsprecher ist gewählt. Der Raum ist, außer dem Küchenbereich, eingerichtet. Das Jugendschutzgesetz hängt aus.
  4. Glasfaserausbau: ein Angebot für eine Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser GmbH für den Gemeinderat liegt vor. Termin soll vereinbart werden.
  5. Problem Grünabfall der Gemeinde: Lösung Grünabfall-Container, Angebote sollen eingeholt werden.

TOP 5: Verschiedenes

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Doris Frink,
Ortsbürgermeisterin